Das mag sein, dass er Dir das gesagt hat, richtig ist die Aussage des Beraters deshalb noch lange nicht.In meinem Beispiel mit unserem "Nachbarn" hat mir der ortsansässige von Schwörerhaus es mir damals selbst gesagt, dass das eine legitime Möglichkeit ist. @Iktinos
Das muss man jetzt auch nicht anzweifeln
Es kommt darauf an: manche Landesbauordnung bzw. B-Pläne lassen sog. untergeordnete Bauteile wie zB Erker außerhalb des Baufensters zu. Wenn das so ist, zählen sie aber dennoch zur Grundfläche, vergrößern ergo den Spielraum für ein passendes OG, das kein Vollgeschoss werden soll/darf.Das mag sein, dass er Dir das gesagt hat, richtig ist die Aussage des Beraters deshalb noch lange nicht.
Es hängt am maximalen Verhältnis der Wohnflächen von EG zu OG. Wenn Du zB im EG 100m² hast und ein Vollgeschoss ab 75% zählt (jeweilige LBau und/oder Festsetzung im Bebauungsplan), das OG aber 80m² hat, dann ist der Bau nicht zulässig. Bleibt das OG bei maximal 74,99m², gibt's in dem Fall dann eine Baugenehmigung.Mir ist klar, dass ein Erker mehr Wohnfläche ist. Mir ist weiterhin klar, dass ich den Wohnflächen-Zuwachs dann auch im Dachgeschoss habe. Nicht klar ist mir, wie das aus einem Zweigechosser einen Eingeschosser machen würde.
Das hat nichts mit einer persönlichen Empfindung zu tun, sondern mit den für das Grundstück geltenden baurechtlichen Bestimmungen. Bei Dir sind das die Landesbauordnung RP sowie die speziellen Festsetzungen im Bebauungsplan.Zum Thema Erker, Pergola, Eingangsüberständen, Garagen etc. höre ich unterschiedliche Aussagen. Manche sagen, das alles darf nur innerhalb des Bebauungsfensters liegen, andere finden, dass diese Dinge darüber hinausragen dürfen. Vielleicht ist es von Grundstück zu Grundstück verschieden.