Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!

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PotsDame

Hallo liebe Community,

Ich lese schon seit geraumer Zeit mit bei euch - mein Mann und ich wollen gerne auch Richtung Eigenheim und Hausbau gehen. Wir haben uns zwar schon einen ganzen Haufen Gedanken gemacht, stehen aber noch ganz am Anfang.

Momentan steht ein Grundstück zum Verkauf, das der Makler Bauerwartungsland nennt. Uns ist klar, dass man mit diesem Begriff noch nix in der Hand hat. Momentan ist das Grundstück sehr verwildert und ist vermutlich als Wald deklariert (zumindest steht unter tatsächlicher Nutzung "Laub und Nadelholz").

Allerdings kann man auf dem angehängten Bild ganz klar erkennen, dass vom bezeichneten Flurstück ein Teil im flächennutzungsplan als Baufläche gedacht ist (rot eingefärbter Bereich?! - die schwarze farbe dient nur der Anonymisierung der Straßennamen etc..).

Nun ist unsere Frage, wie verbindlich ist das für das Bauamt?
Wenn man nicht vorne an der Straße bauen darf, könnte man dann ggf auf das hintere baufenster (ist das hier der richtiger Begriff?) Verweisen?

Das Bauamt ist leider momentan telefonisch schwer zu erreichen, auf E-Mails wird nicht reagiert - nun tragen wir den Gedanken einer formellen Bauvoranfrage (um sicher zu sein, bevor wir das Grundstück evtl kaufen) - geht das auch nur ganz minimalistisch, ohne konkrete Bauplan oder Zeichnung oder so, einfach nur ein ja/nein zur Bebaubarkeit des Grundstücks an sich?

Diese ganze Materie ist für einen Laien ja echt ein Dschungel...!


Ich habe so viel hilfreiche threads hier mit gelesen, ich bin sicher, ihr könnt uns helfen, Erfahrungen Teilen oder ggf weitere Anlaufstellen..?

Danke und viele Grüße!
Anna
flaechennutzungsplan-verbindlich-evtl-baufenster-auf-waldgebiet-282778-1.png
 
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nordanney

Bauerwartungsland
ERWARTUNG!!! ist das Zauberwort.
Wenn es kein Bauland zum jetzigen Zeitpunkt ist, kannst Du auch nicht bauen. Kenne "Bauerwartungsland", das seit 20 Jahren schon darauf wartet, Bauland zu werden.

Ach ja, am Preis des Grundstücks wirst Du schon ablesen können, ob zeitnah eine Bebauung möglich sein könnte.
 
C

Caspar2020

Bauerwartungsland
Da bedeutet nur das man irgendwann darauf spekulieren kann. Aber eigentlich heißt Bauerwartungsland das es zur zeit im Flächennutzungsplan nicht als Bauland gekennzeichnet ist.

Allerdings kann man auf dem angehängten Bild ganz klar erkennen, dass vom bezeichneten Flurstück ein Teil im flächennutzungsplan als Baufläche gedacht ist (rot eingefärbter Bereich?
Ist das wirklich aus dem Flächennutzungsplan, oder ist das aus Boris? Jedenfalls ist das Bild nicht aussagekräftig.

Nun ist unsere Frage, wie verbindlich ist das für das Bauamt?
Erstmal würde ich mit denen in der System klären was wirklich Sache ist für das Grundstück ist.

Das Bauamt ist leider momentan telefonisch schwer zu erreichen, auf E-Mails wird nicht reagiert
Hingehen zum Amt. Die meisten haben Sprechstunden...
 
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MayrCh

Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um eine "Darstellung"; die rechtliche Relevanz (iSv "Verbindlichkeit") gegenüber eines Bebauungsplanes mit abschließenden und verbindlichen "Festsetzungen" ist hier eher verschwindend gering.
 
11ant

11ant

Bauerwartungsland bedeutet, daß der Flächennutzungsplan die Möglichkeit schafft, Bauland daraus zu machen. Das wird es erst mit dem Bebauungsplan, und mit der Erschließung dann zum Baugrundstück.

Rot / grün finde ich hier nicht erläutert; aber es gibt wohl in grün auch Bauwerke. Also wohl eher nicht "bebaubar" gleich "rot".

Baufenster gibt es erst im Bebauungsplan. Und das wird nicht da liegen, wo das Grundstück die rote Ecke hat.

Wenn Du jetzt Doktorandin bist, kommt Deine Professur vermutlich vor der Rechtskraft des noch nicht aufgestellten Bebauungsplanes (und auch sicherer). Bauvoranfragen machen da noch ganz lange keinen Sinn.
 
P

PotsDame

Okay, danke schonmal für die Antworten.

Das Bild ist aus dem Flächennutzungsplan, den man im Internet aufrufen kann. Man findet auch einen Entwurf Flächennutzungsplan 2020, der gilt aber noch nicht (da war es dann Bauland mit ländlichem erscheinungsbild oder so ähnlich).

Der Preis ist deutlich höher als für Wald, aber immer noch niedriger als für "echtes Bauland". Daher überlegen wir uns das ganze ja.

Oberhalb vom markierten Grundstück wurde in den letzten fünf Jahren auch gebaut, das liegt ja komplett nicht im roten baulandbereich. Evtl wäre das ja ein Punkt zu unserem Vorteil?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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