Schmales Grundstück Max. Möglichkeiten Einfamilienhaus mit niedrigen Drempel

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Subwkloofer

Subwkloofer

Was sagt denn der Bebauungsplan zur maximalen Anzahl der Geschosse? Wir bauen auf ähnlicher Grundfläche (7,8x11,8m) und Kniestock/Drempel 0,00m. In ein paar Räumen haben wir große Gauben (quasi schon Bauhausstil) eingeplant, was v.a. das komplette Bad bei uns auf Raumhöhe bringt. Das sollte doch bei euch auch machbar sein, wenn euch 0,5m Kniestock und 50° Dachneigung nicht reichen.
Danke für die Ermutigung

Durch die langen Traufenseiten wird halt bei 50cm Raumhöhe viel Wohnraum/Kinderzimmer(Schrank und so) genommen.
Mich würde mal eure Idee mit der Gaube interessieren und wie Ihr die Aufteilung gelöst habt. Gibt es hier im Forum euren Grundriss?
Also laut BPL ist nur 1 Vollgeschoss erlaubt. Für eine evtl. 2er Prüfung müsste man alle anliegenden Besitzer schriftlich dazu bekommen, Ihr Einverständnis abzugeben. Erst dann würde eine Prüfung laut Bauamt möglich.

Nun sind wir nicht zwingend davon überzeugt zwei Vollgeschosse zu bauen, da dies natürlich Erstens teurer wird und Zweitens auch noch den möglichen Stauraum vom Dachboden nimmt.
Keller ist so eine Sache für sich. Geplant ist er nicht aber sollte es unumgänglich (Hauswirtschaftsraum und Stauraum) sein müssen wir uns damit befassen.
 
kaho674

kaho674

Genau hier. Das Haus muss giebelständig zur Straße stehen,
Andersherum wäre doch viel furchtbarer.
Nimm' meinen Plan aus #6 und mach' einen kleinen Abschlag; also 8,5m * 12m geht mit Sicherheit, IMHO auch 14m Tiefe.
Mmh, also wenn es so knapp ist, dann wären exakte Maße schon schön. Ein Plan mit 9x 11,5 kann ganz anders sein als 8,5x12. Gerade im OG zählt ja dann jeder Zentimeter.
 
S

Strahleman

Gibt es hier im Forum euren Grundriss?
Ja, habe ich hier eingestellt. Aber bitte nicht wundern, ist eine Doppelhaushälfte und kein Einfamilienhaus Sollte aber ja adaptierbar sein.

Habe gerade auch einmal kurz google bemüht. Ihr baut ja in Nordrhein-Westfalen, richtig? Da wurde die Definition eines "Vollgeschosses" 2018 anscheinend neu geregelt:
"(6) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat." (§2, Bauordnung NRW 2018; Quelle: recht.nrw.de)

Da sollte selbst mit satteldach und Gauben im OG einiges möglich sein Würde ich aber auf jeden Fall nochmals abklären. Wie gesagt, ich hab's nur von Google.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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