Reicht 30er-Porenbeton für ein KfW 70-Haus?

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T

TheMasterofBau-1

Anfang Februar möchten wir mit dem Bau unseres Einfamilienhaus (Massivstein) beginnen. Es soll die Kfw 70-Norm erfüllen. Unser Bauträger hat für die Außenwände 30er-Porenbeton vorgeschlagen in „monolithischer Bauweise“ plus zweilagigem Mineralputz in 15 mm Stärke. Wir haben von der Materie überhaupt keine Ahnung und fragen uns jetzt, ob man mit diesem Wandaufbau die KfW 70-Norm erfüllen kann. Der Stein hat ja keinen besonders guten U-Wert.
 
M

MODERATOR

Lassen Sie sich die Wärmeschutzberechnung zeigen; hier steht klipp und klar drin, ob der Wandaufbau für ein KfW70-Haus ausreicht.
Aber es sind nicht nur die Außenwände, die den Wärmeschutz bestimmen, auch Fenster, Dach, Keller. Da lässt sich auch eine eher schlechte Außenwand für KfW70 zurechtrechnen.
Wenn Sie es ganz genau haben möchten, legen Sie die Energieeinsparverordnung-Berechnung einem unabhängigen Energieberater zur Prüfung vor. Das kostet etwas Honorar, Sie sind sich dann aber wirklich sicher.
 
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TheMasterofBau-1

Auf Rückfrage bezgl. Wärmeschutzberechnung zuckte mein Bauträger nur mit den Schultern und verwies auf seine "langjährige Erfahrung". Es würde schon "hinhauen"...,Ich werde das Geld dranhängen und einen Energieberater mit der Überprüfung beauftragen.
 
M

MODERATOR

Hallo nochmal,
der Bauträger muss den Nachweis liefern, die Energieeinsparverordnung bestimmt das - und die hat Gesetzesckarakter. Dazu kommt noch, dass die KfW die Einhaltung der Bedingungen für die einzelnen Fördermassnahmen immer öfter überprüfen lässt. Wenn die Berechnungen nicht stimmen, ist die Förderung weg und - wenn es schlecht läuft - eine Ordnungsstrafe fällig.
 
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Roman-1

Genau so ist es, werden hier schwerwiegende Fehler begangen, dann kostet das richtig Geld. Hier muss die Energieeinsparverordnung richtig stimmen. Auf etwas anderes würde ich mich nicht einlassen.
 
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Ricardo-1

Ich finde ja auch, was sich einige Bauträger leisten, das ist schon erschreckend. Zucken einfach mit die Schulter und meinen, das wird schon. Der Bauherr muss ja dann auch für die Mehrkosten aufkommen. Das ist aber bei denen ohne Interesse.
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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