Pflichten des Verkäufers eines Grundstücks bzgl. Grenzen

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H

Häuslekauf

Hallo zusammen,

folgender Fall gibt mir zu denken:

Ich möchte ein Grundstück mit Gebäude kaufen. Laut Lageplan und Grundbuch ist auch alles klar.
Nur mündet das Grundstück in einen Wald und eine Wiese und die Grenzen sind in der Natur nicht erkennbar.
Die Grenzsteine sind wohl überwuchert, verschüttet oder umgepflügt.

Nun meine Frage:
Ist der Verkäufer verpflichtet, bei Verkauf das Grundstück vor Ort genau zu definieren ?

Es ist so, daß es mir eigentlich egal ist, wo genau die Grundstücksgrenzen verlaufen.
Aber was passiert, wenn es später mal zu einem Streitfall kommt ? Dann müßte die Grenze ja kostenpflichtig eingemessen werden.

Hat man also beim Erwerb den Anspruch auf diese Einmessung ? Gibt es da evtl. eine Gesetzesgrundlage ?

Ich würde gerne im Kaufvertrag aufnehmen lassen, daß die Grenzsteine fehlen und der Verkäufer diese auf seine Kosten bei etwaigen zukünftigen Streitigkeiten setzen lässt.
Dies möchte der Verkäufer allerdings nicht.
Wir möchten aber heute keine Kosten produzieren, wenn es ja zu 90% nie eine Streitigkeit dort geben wird....

Vielen Dank für Eure Tipps vorab !!
 
K

klblb

Guest
Nö, Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Einmessung beim Erwerb.

Versuch den Kaufpreis um die zu erwartenden Kosten herunterzuhandeln bzw. überleg Dir, ob die Grenzsteine wirklich notwendig sind. Wenn Du später bei Dir in die Pampa einen Zaun stellst, kannst Du dessen Position auch selbst einmessen. Die Daten kannst Du aus dem Lageplan herleiten (muss für den Bau eh erstellt werden) und dann misst Du selber ein. Das ist natürlich nicht so genau wie vom Vermesser gemacht, aber für den Zaun im Grünen reicht es m. M. nach aus. Wo kein Kläger, ...

Bei meinem Grundstück ist es wie bei Dir und ich löse es auf die beschriebene Weise.

Grüße
klblb
 
Zuletzt aktualisiert 22.04.2025
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