Neubau Eigentumswohnung Rat zu Baubeschreibung etc.

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Neubau Eigentumswohnung Rat zu Baubeschreibung etc.
>> Zum 1. Beitrag <<

K

knoten0815

Hi Tolentino
auch an dich vielen Dank für den Input. Sehr schön, das stimmt mich zuversichtlich :)

Die Teilungserklärung bekommen wir dann zusammen mit dem eigentlichen Kaufvertrag, er sagte auch dass dort dann solche Dinge wie Fertigstellungstermin verbindlich drin geregelt seien. Auch dass die erste Verwaltung wohl von der Bauherrin bestimmt wird, oder eventuell auch nach dem Verkauf aller WE durch die WEG. Da hab ich nicht ganz so gut aufgepasst im Gespräch.

Das mit dem Sachverständigen ist ein guter Tipp, ich denke ich schaue mich hier mal um. Bekommt man dafür auch Zuschüsse von der KFW oder ähnlichem? Der Makler ist auch Bausachverständiger, aber ich weiss nicht ob der eventuell zu befangen ist.
 
Tolentino

Tolentino

Nein, deine mangelnde Sachkenntnis mit käuflichem Sachverstand zu ersetzen, ist dein (sehr sinnvolles) Privatvergnügen. Zudem kannst du davon ausgehen, dass alle möglichen Förderungen und Zuschüsse schon den der Bauherrin abgegriffen wurden.
Der Makler ist auf jeden Fall zu Befangen um deine Interessen gegenüber seinem Auftraggeber in dem Bewertungsobjekt zu vertreten.
Du solltest dir auf jeden Fall selbst einen suchen. Evtl auch einen Fachanwalt der den Kaufvertrag mal prüft.
 
K

knoten0815

Ok, da habe ich keine Einwände. Ich sehe das auch so dass man sich darum kümmern sollte, und wenn nicht, darf man hinterher nicht weinen.

Der Makler hatte uns zugesichert dass die Förderung durch die Käufer beantragt werden kann und sie noch nicht anderweitig eingestrichen wurde. Ich möchte dazu (auch so von der Kfw vorgeschlagen) eine Klausel in den Kaufvertrag aufnehmen lassen da es ja immerhin um 37k€ geht mit denen wir fest rechnen. Bei der Kfw konnte man mir telefonisch dazu keine Auskunft geben, ich solle das mit dem Verkäufer klären.

Die Prüfung des Kaufvertrags durch einen Anwalt o.ä. haben wir schon eingeplant. Gibts hierzu eigentlich Erfahrung mit diesen Internet-Anwälten oder empfiehlt es sich besser einen lokalen Anwalt zu konsultieren?
 
Tolentino

Tolentino

Oh ungewöhnlich, aber ja dann geht das.
Bzgl Anwalt lokal oder Internet: hier wie dort gibt es tolle Tulpen und olle Nulpen.
Wenn man lokal niemanden kennt so kann man online wenigstens Bewertungen lesen. Sollte aber auch bei vielen lokalen gehen.
 
11ant

11ant

Das semiprofessionelle "Konstrukt" einschließlich des Baustandards in Einfamilienhausqualität mit Planziegelinnenwänden ist in der Liga "6-WE-Objekte" weit verbreitet und aus meiner Sicht kein Nachteil. Wenn Deine Wohnung Deinem Geschmack entspricht, kann Dir ja auch egal sein, ob die anderen fünf größen- und (gespiegelt) schnittgleich sind. "Zu dünn" finde ich die Baubeschreibung lediglich insoweit, wie sie bei der Elektrik diffus bleibt: ich persönlich könnte auch mit einem mittigen Deckenlampenauslaß leben, aber im Wiederverkauf gefiele es mir dennoch nicht. Auch möchte ich nicht - was Du hier der Bauweise nach immerhin könntest - Steckdosen ergänzen müssen. Wenn ich mal baue / eine ETW kaufe, dann gehören zwei Dreiersteckdosen - eine davon schaltbar - in die Nähe der Stellplätze von Toaster und Kaffeemaschine. Klärt auch vorab, das Waschmaschine und Trockner alternativ im Keller und in der Wohnung stehen können. Neben eine nachttischlampen-Steckdose "gehört" heutzutage auch eine IPTV-Steckdose. Achtet also darauf, daß der GU das Sechsfamilienhaus nicht all´ zu sehr nach dem selben Plan wie 1978 baut.
Ich möchte dazu (auch so von der Kfw vorgeschlagen) eine Klausel in den Kaufvertrag aufnehmen lassen
Die darfst Du hier gerne mal (Vorsicht, keine Links !) auszugsweise als Screenshot zitieren.
 
K

knoten0815

Hallo 11fant,

ja also was das Baumaterial angeht habe ich wirklich null Ahnung, da hilft nur einlesen und hoffentlich verstehen, und natürlich der Rat hier :)

Den Punkt Elektrik habe ich da oben komplett ausgelassen, weil ich heute morgen arg schreibfaul war. Aber jetzt sind die Finger fitter und ich reiche hier mal nach. Der Makler meinte auch solange die Betonteile da nicht fertig wären könnten wir überall noch weitere Aussparungen vorsehen lassen, auch Deckenspots seien kein Problem. Wir müssen uns halt mit dem Architekt abstimmen.

Elektroinstallation u. Erdung gem. zum Zeitpunkt Vertragsabschluss gültiger VDE Vorschriften.
Grundinstallation/Hauptverteiler, Zählerschrank Aufputz, Unterverteilung in jeder Wohnung, Potentialausgleich, Hauptzuleitung vom Hausanschluss zum Zählerschrank, Verteiler Breitband-Datenkommunikation Aufputz, Vorbereitung Photovoltaik- und SAT-Anlage, Rauchmelder entsprechend Landesbauordnung.

  • Waschraum: 1 Ausschalter, 1 Brennstelle, 10 Steckdosen
  • Wohnungskeller: 1 Ausschalter, 1 Brennstelle, 2 Steckdosen
  • Diele, Wohnen, Essen, Kochen: 1 Kreuzschaltung, 2 Ausschalter, 4 Brennstellen, 14 Steckdosen, 1 2-fach CAT6LAN, 1 TV-Dose
  • Schlafen: 1 Kreuzschaltung, 1 Brennstelle, 5 Steckdosen
  • Bad: 1 Ausschalter, 2 Brennstellen, 3 Steckdosen
  • Balkon: 1 Ausschalter, 1 Brennstelle, 1 Steckdose
Treppenhaus, Abstellraum usw habe ich weg gelassen.
Was mir auffällt ist dass die 2 Kinderzimmer fehlen, eins davon soll Büro werden, beim anderen wollen wir die Wand weg-planen lassen und somit einen größeren Wohn-Ess-Koch-Bereich schaffen. Außerdem fehlt uns noch mehr Netzwerkverkabelung.

Was sind eure Erfahrungswerte für die Steckdosen und Deckenauslässe? Sind das zu wenig?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Baubeschreibung / Bauleistungsbeschreibung gibt es 59 Themen mit insgesamt 835 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben