Nach Überprüfung des Bebauungsplan - Schallschutzmaßnahmen Notwendig?

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S

Stone82

Hallo,
Ich habe soweit alles vorgeplant und sämtliche Unterlagen an den Bauträger geschickt.
Der Bauträger hat festgestellt, daß für das Grundstück nach dem Bebauungsplan entsprechende Schallschutzmaßnahmen gefordert werden.
Die Aufrüstung des Hauses beinhaltet eine dezentrale Lüftungsanlage spezielle Schallschutzfenster, Schallschutzisolierungen der Rollokästen und einen Schallschutzgutachter.

Natürlich mit zusatzkosten.
Ich bin aber mit der dezentralen Lüftungsanlage nicht sehr zufrieden und halte eine zentra Lelüftungsanlage für besser.

Was ist eure Meinung?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
N

nordanney

Was ist eure Meinung?
Du planst selbst?
Wer ist "Bauträger" - ein Bauträger verkauft Dir ein Grundstück mit einem Neubau. Ein Bauunternehmen (GU) baut ein Haus auf Deinem Grundstück - plant aber auch (ob gut, ist eine andere Frage)?
Warum fällt Deinem Architekten das "Problem" nicht auf?
Dezentral ist immer anfälliger für Lärm als zentral. Hast dann ein halbes Dutzend Löcher in der Wand, durch die der Schall kommen kann?
Warum weiß man nicht vorher, dass eine Einflugschneise, eine Autobahn o.ä. vor der Tür lang fährt?
Warum liest man den Bebauungsplan nicht vorher?

Meine Meinung? Schreib einen ausführlichen Thread mit mehr als nur der einen Frage. Auszug aus dem Bebauungsplan. Maps-Andruck. Hausplanung. Genaue Konstellation zu wem wer wann was gemacht hat. Usw.

Bisher würde ich persönlich nur sagen: Wie dumm kann man sein, dass man vor einer Planung nicht in den Bebauungsplan schaut?!
 
11ant

11ant

Ich übersetze einmal:
Ich habe soweit alles vorgeplant und sämtliche Unterlagen an den Bauträger geschickt.
Der Bauträger hat festgestellt, daß für das Grundstück nach dem Bebauungsplan entsprechende Schallschutzmaßnahmen gefordert werden.
Die Aufrüstung des Hauses beinhaltet eine dezentrale Lüftungsanlage spezielle Schallschutzfenster, Schallschutzisolierungen der Rollokästen und einen Schallschutzgutachter.
Natürlich mit zusatzkosten.
bedeutet vermutlich, daß der TE seine Eigenplanung an einen Generalunternehmer geschickt hat, der eine inkludierte Genehmigungsplanung leistet und in deren Zuge festgestellt hat, daß für den Bauplatz Schallschutzauflagen gelten, deren Einhaltung nachzuweisen ist. Weder die notwendigen eigentlichen Maßnahmen noch deren Begutachtung sind in seiner Bauleistungsbeschreibung enthalten.
Ich bin aber mit der dezentralen Lüftungsanlage nicht sehr zufrieden und halte eine zentra Lelüftungsanlage für besser.
Was ist eure Meinung?
Der GU schlägt eine dezentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung vor - vermutlich weil ihn diese im Einkauf weniger kostet - und der TE hält eine zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung für besser. Dieser Meinung schließe ich mich an. Technisch ist eine zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit dem wesentlichen Vorteil behaftet, daß hier eine Wärmerückgewinnung einfacher bewerkstelligt werden kann und - ausgehend von einer Einbeziehung aller oder der meisten Räume - in der Summe der Komponenten auch ökonomischer ist; für den GU gilt dies offenbar nicht, er wird vermutlich die so gesehen bessere Lösung auch nochmals aufpreisiger anbieten. Nachteil der zentralen Variante sind die Kanäle, die die Inseln zum System verbinden. Hierzu schrieb ich bereits vor fast sieben Jahren
Das wäre sicherlich mal lustig zu schauen, ob es eine Statistik gibt, welchen Marktanteil Kontrollierte-Wohnraumlüftung´ bei Bauherren haben, die von Beruf Schankanlagenreiniger sind
wozu sich meine Meinung nicht geändert hat. Allerdings wäre ein Wechsel der Immobilie billiger als nachträglich auf die zentrale Variante umzusteigen, weshalb man sie falls bevorzugt besser als Erstausrüstung wählt. Der TE liegt insofern m.E. "richtig".
 
S

Stone82

Oh ha da habe ich anscheinend einen sehr schlechten anfang mit dem Tread gemacht. Ich versuche alles etwas aufzuklären und richtig zu stellen. Auch tut es mir leid das ich Bauträger falsch definiert und angewandt habe.

Ich bin dabei mit einem GU ein 127m² großes Bungalowhaus zu bauen mit 3 Zimmer. Das Haus wird ein EV40 Haus in Holzständerbauweise.
Wir haben uns bewusst für eine Fensterfallslüftung entschieden. Warum können wir später noch besprechen.

Mit meinen Vorplanung meinte ich alles über Finanzierung, Küche, Böden, Solaranlage, Bodengutachten beauftragen, Abklärung ob das Haus zum Grundstück passt kauf u.s.w.

So nach dem die ersten Schritte die der GU von mir wollte erledigt sind hat der GU sich meine Unterlagen angeschaut und festgestellt das, dass Haus zu den Lärmschutzverordnung im Bebauungsplan angepasst werden muss und mich darüber informiert. Mit Maßnahmen was gemacht werden muss und was dies kostet.
Ärgerlich weil ich mit den ganzen Infos die ich hatte, dachte das Haus entspricht diesen Bestimmungen. Okay nicht umsonst plant man mit Puffer.

Hintergrund dieser Lärmschutzverordnung.
In Sichtweite und geschätzten 150m entfernt läuft eine wenig befahrene und nicht elektrisierte eingleisige Bahnlinie dessen Zug ich vom Grundstück aus nicht mal vom Geräusch wahrgenommen habe. Aber es fährt halt auch ab und zu ein Güterzug entlang der etwas lauter ist.

So in diesen Anpassungsmaßnahmen ist die dezentrale Lüftungsanlage aufgeführt.
Ich möchte mir aber vor der Baubesprechung oder Bemusterung ein entsprechendes Bild machen und ob das eine gute Lösung ist oder ob Zentral einen gewissen Aufpreis es Wert ist da ich gefühlt die dezentrale Belüftung eher so toll sehe.

Ich hoffe ich konnte alles richtig stellen und verständlich erklären.
Ich bitte nochmals um Verzeihung für die gestiftet Verwirrung.
 
P

Papierturm

Zur Situation: Bitte mal den Namen (keine Links!) des Bebauungsplan sagen.

Eventuell, sofern (hoffentlich) noch nicht unterschrieben, würde ich auch über eine andere Firma nachdenken.

Bei uns musste wegen einer pro forma Bundesstraße in einiger Entfernung (kaum befahren und nahezu nur von PKW, zudem auf der anderen Seite der Siedlung) auch Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Die bestanden aus: Schallschutzfenstern.
Wir haben aber mit einer klassischen zentralen Kontrollierte-Wohnraumlüftung geplant.

Jetzt weiß ich einfach nicht, ob hier vielleicht auch das Problem in der ursprünglich geplanten Lüftung liegen könnte. Fensterfalzlüftung zentral ist mir bisher nicht als reine Lüftungsanlage bekannt. Wenn, dann kenne ich das nur von Abluftwärmepumpen wie der Nibe S735.

Daher nächste Frage: Welche Lüftung war geplant? Und welche will der GU nun verbauen?

PS: Ich korrigiere meine Frau auch immer zu "GU" oder "Baufirma", wenn sie Bauträger sagt... mag sie auch nicht...
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2025
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