MwSt-Senkung während des Hausbaus

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Musketier

Musketier

Also wir bauen auch mit Bauträger, geplante Abnahme in 9/2020.

In unserem KV steht zum Thema USt. eine relativ eindeutige Erläuterung, gemeint ist hier sicherlich eher die MwSt. oder?
Kaufverträge von Bauträgern sind immer ohne Umsatzsteuer. (Ausnahmen sind nur bei Unternehmern als Käufer möglich)

Meine persönliche Meinung:
Man sollte bei den Summen als Bauherr schon wissen, ob man ein Haus mit Grundstück von einem Bauträger kauft oder ob man selbst Bauherr ist und ein Haus mittels Werkvertrag auf eigenem Grundstück von einem Generalübernehmer/-Unternehmer errichten lässt.
 
T

ti-mar90

Kaufverträge von Bauträgern sind immer ohne Umsatzsteuer. (Ausnahmen sind nur bei Unternehmern als Käufer möglich)

Meine persönliche Meinung:
Man sollte bei den Summen als Bauherr schon wissen, ob man ein Haus mit Grundstück von einem Bauträger kauft oder ob man selbst Bauherr ist und ein Haus mittels Werkvertrag auf eigenem Grundstück von einem Generalübernehmer/-Unternehmer errichten lässt.
Ich nehme an, dass du dich mit deiner "persönlichen Meinung" nicht auf mich beziehst. Da ich ganz genau weiß, dass wir unsere Doppelhaushälfte vom Bauträger erwerben

Da dies natürlich von privat erfolgt, war meine Annahme ja auch, dass der Passus im KV sich evtl. eher auf die MwSt. bezieht und einfach "verwechselt" wurde. Falls nicht, würde ich davon ausgehen, dass der Passus für die MwSt. ebenso gilt?!
 
Musketier

Musketier

Unsere Umsatzsteuergesetz basiert auf dem System der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug , welches dazu führt, dass im Unternehmen immer nur der Mehrwert besteuert wird.
Der Begriff Mehrwertsteuer ist im allgemeinen Sprachgebrauch immer noch üblich, obwohl das Gesetz immer von Umsatzsteuer und Vorsteuer und nicht von Mehrwertsteuer spricht.
Insofern, ja es ist das gleiche.

Sofern ihr wirklich vom Bauträger erwerbt, ist dies nach §4 Nr.9a USTG eine steuerfreie Leistung.
Der Passus im Vertrag ist also völlig schwachsinnig. Für euch ist dann der Zeitpunkt der Rate bzw. der Fertigstellung des Hauses völlig unerheblich, da sowieso keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen ist.
Sollte dennoch welche ausgewiesen sein, würde ich die zurückfordern.
 
T

ti-mar90

Unsere Umsatzsteuergesetz basiert auf dem System der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug , welches dazu führt, dass im Unternehmen immer nur der Mehrwert besteuert wird.
Der Begriff Mehrwertsteuer ist im allgemeinen Sprachgebrauch immer noch üblich, obwohl das Gesetz immer von Umsatzsteuer und Vorsteuer und nicht von Mehrwertsteuer spricht.
Insofern, ja es ist das gleiche.

Sofern ihr wirklich vom Bauträger erwerbt, ist dies nach §4 Nr.9a USTG eine steuerfreie Leistung.
Der Passus im Vertrag ist also völlig schwachsinnig. Für euch ist dann der Zeitpunkt der Rate bzw. der Fertigstellung des Hauses völlig unerheblich, da sowieso keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen ist.
Sollte dennoch welche ausgewiesen sein, würde ich die zurückfordern.
Du hast natürlich zu 100% recht. Bauträgervertrag und nichts mit MwSt... Weiß auch nicht, wie ich mich beim Lesen der letzten 11 Seiten hab auf dieses Pferd setzen lassen.. vermutlich weil vereinzelt tatsächlich fälschlicherweise von Bauträgervertrag statt GU geschrieben wurde...

Schade, aber allen Glücklichen viel Spaß beim Steuern sparen. Wir sparen dann immerhin bei Küche, Garten und Co.
 
Y

yellow_ms

@ti-mar90 vermutlich Copy und Paste Fehler. Dein Bauträger (WB, korrekt?) tritt bei uns als GU auf, da wir das Grundstück separat gekauft haben und damit einen GU-Vertrag mit WB über den Bau auf unserem Grundstück haben.
 
R

REH63110

Wie sieht es eigentlich mit Werkverträgen aus, dessen Beauftragung bereits geschehen ist, die endgültige Abnahme jedoch erst ins zweite Halbjahr fällt, wie z.B. Fliesen-, Sanitär- oder Elektroarbeiten? Würde hier rückwirkend ebenso der niedrigere MwSt-Satz anfallen?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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