MwSt-Senkung während des Hausbaus

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Musketier

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Weil mit der Endabnahme erst die Leistung erbracht ist und damit auf in der Schlussrechnung auf den kompletten Betrag die 19% UST berechnet werden. (§13 USTG). Nach §14(5) USTG sind vom Endbetrag alle Abschlagsrechnungen einschließlich der Umsatzsteuer abzuziehen.
 
face26

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Weil mit der Endabnahme erst die Leistung erbracht ist und damit auf in der Schlussrechnung auf den kompletten Betrag die 19% UST berechnet werden. (§13 USTG). Nach §14(5) USTG sind vom Endbetrag alle Abschlagsrechnungen einschließlich der Umsatzsteuer abzuziehen.
Nach der Theorie wäre es umgekehrt aber dann so, dass bereits geleistete Abschlagszahlungen die aktuell mit 19% abgerechnet werden bei einer Schlusszahlung im 2.HJ dann „Zurückgerechnet“ bzw mit 16% neu abgerechnet werden müssten wenn das Gewerk auch erst im 2. HJ fertiggestellt wird!?
 
S

saralina87

Weil mit der Endabnahme erst die Leistung erbracht ist und damit auf in der Schlussrechnung auf den kompletten Betrag die 19% UST berechnet werden. (§13 USTG). Nach §14(5) USTG sind vom Endbetrag alle Abschlagsrechnungen einschließlich der Umsatzsteuer abzuziehen.
Nananana, das UStG kennt auch Teilleistungen und nicht nur Abschlagsrechnungen. Da muss man ein bisschen differenzieren.
 
Musketier

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Nach der Theorie wäre es umgekehrt aber dann so, dass bereits geleistete Abschlagszahlungen die aktuell mit 19% abgerechnet werden bei einer Schlusszahlung im 2.HJ dann „Zurückgerechnet“ bzw mit 16% neu abgerechnet werden müssten wenn das Gewerk auch erst im 2. HJ fertiggestellt wird!?
Prinzipiell ja.
Es kommt natürlich auf die Vertragsgestaltung an, bei wem die 3% hängen bleiben. Im Privatbereich werden in der Regel Bruttopreise vereinbart.
Die meisten Werkverträge dürften aber drin stehen haben, dass Änderungen der Umsatzsteuer an den Kunden weitergegeben werden (können)
 
Musketier

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Nananana, das UStG kennt auch Teilleistungen und nicht nur Abschlagsrechnungen. Da muss man ein bisschen differenzieren.
Richtig. Dann müssten aber einzelne Leistungen vereinbart sein und Zwischenabnahmen zwischen Kunden und GU stattfinden.
Dann würde es aber vermutlich auch unterschiedliche Verjährungsfristen für die Gewährleistungen geben.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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