MwSt-Senkung während des Hausbaus

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Musketier

Musketier

Zeitpunkt der Abnahme zählt für den Steuersatz. Wer den Vorteil daraus hat, hat dagegen nichts mit dem Steuerrecht, sondern mit dem Zivilrecht zu tun.
 
H

H4usl3b4u3r

Unsere Umsatzsteuergesetz basiert auf dem System der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug , welches dazu führt, dass im Unternehmen immer nur der Mehrwert besteuert wird.
Der Begriff Mehrwertsteuer ist im allgemeinen Sprachgebrauch immer noch üblich, obwohl das Gesetz immer von Umsatzsteuer und Vorsteuer und nicht von Mehrwertsteuer spricht.
Insofern, ja es ist das gleiche.

Sofern ihr wirklich vom Bauträger erwerbt, ist dies nach §4 Nr.9a USTG eine steuerfreie Leistung.
Der Passus im Vertrag ist also völlig schwachsinnig. Für euch ist dann der Zeitpunkt der Rate bzw. der Fertigstellung des Hauses völlig unerheblich, da sowieso keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen ist.
Sollte dennoch welche ausgewiesen sein, würde ich die zurückfordern.
Aha, das heißt also, dass in unserem "Bauträgerkaufvertrag mit Auflassung" dieser Abschnitt hier schwachsinnig ist:
"Der Festpreis wurde unter Zugrundelegung eines Umsatzsteuersatzes von 19% berechnet. Sollte sich vor Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate der Tarif der Umsatzsteuer ändern, ändern sich - mit Ausnahme der ersten Kaufpreisrate - die Kaufpreisraten, die nach dem Zeitpunkt fällig werden, der in dem Änderungsgesetz als Stichtag bestimmt ist. Der Änderungsbetrag ist so zu berechnen, dass die betroffenen Kaufpreisraten durch 119 zu teilen und mit dem neuen Regelsatz der Ust + 100 zu vervielfältigen sind."

In den Rechnungen der zu zahlenden Abschläge steht immer folgendes:
"In dieser Rechnung ist keine USt. gemäß $4 Nr. 9a UStG ausgewiesen."
Das steht neuerdings auch auf den Rechnungen der Zusatzaufträge.
 
S

saralina87

In den Rechnungen der zu zahlenden Abschläge steht immer folgendes:
"In dieser Rechnung ist keine USt. gemäß $4 Nr. 9a UStG ausgewiesen."
Das steht neuerdings auch auf den Rechnungen der Zusatzaufträge.
Ja, für euch macht der Passus im Vertrag keinen Sinn. Da sind andere Konstellationen von betroffen.
 
Musketier

Musketier

Es gibt 2 Varianten, für die der Absatz aus meiner Sicht gelten könnte:

Variante 1.
Für gewerbliche Immobilien bei denen trotz der eigentlichen Umsatzsteuerfreiheit zur Umsatzsteuer optiert wird, weil sie der Käufer (Unternehmer) die Umsatzsteuer als Vorsteuer wiederholen kann. Da ihr keine Unternehmer seid und somit der Bauträger nciht zur Umsatzsteuer optieren kann, trifft das auf euch nicht zu.

Ich vermute das hatte auch @saralina87 im Kopf .
Da du aber jetzt der 2. mit einer ähnlichen Formulierung bist, fällt mir noch eine 2. Möglichkeit ein.

Variante 2.
Das Bauträgergeschäft ist wie erwähnt eigentlich steuerfrei.
Im Gegenzug darf sich der Bauträger aber auch die Vorsteuer seiner Subs nicht vom Finanzamt wiederholen.
Die Umsatzsteuer der Subs ist somit kein durchlaufender Posten, sondern Kosten.
Wenn sich jetzt spontan die Umsatzsteuer nach oben ändert, steigen natürlich auch seine Kosten und seine Kalkulation geht nicht auf.

Wenn man sich die Formulierung ganz genau durchliest, heißt das in eurerm Vertrag "berechnet", "zu teilen" und "zu vervielfältigen".
Es steht m.E. nicht drin, dass sich die berechnete Umsatzsteuer in der Kaufpreisrate ändert, sondern es geht rein um die Neukalkulation der Kaufpreisraten.
Ich würde nicht ausschließen, dass damit sogar diese Variante gemeint ist.
Wenn dem so wäre, könnte es durchaus relevant sein, da hier nicht explizit von einer Erhöhung, sondern von einer Änderung des Umsatzsteuersatzes gesprochen wird. (im Gegensatz zur Formulierung in #66)

Wie siehst du das @saralina87
 
S

saralina87

Ja, könnte durchaus möglich sein. Würde zumindest insofern Sinn machen, als dieser Passus ja fast zwangsläufig bei der letzten Erhöhung der USt entstanden sein wird... Da kann aber ein fieser Rattenschwanz draus werden. Je nachdem welche Passi in welchen Verträgen hinterlegt sind und wie die Subs ihrerseits wieder die USt weitergeben.
 
H

HilfeHilfe

Hallo, kriegen endlich unseren pool geliefert. Wie ist es mit der Märchensteuer. Muss der Poolbauer ab dem 1.7 die steuer auf 16 % absenken ?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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