Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Basti2709

Basti2709

Für sie war es in ihren Augen "besser", es von beiden Seiten protokollieren zu lassen.

Sie wollte nicht, dass später dann irgendetwas kommt und es heißt, wir hätten es bewusst verschwiegen um ihn zu täuschen etc.

Weil die Wohnung ja wie gesagt soweit in Ordnung war und der Fleck in unseren Augen ja nun keine Riesen "Beschädigung" darstellte, haben wir der Abnahme eigentlich locker entgegen gesehen. Von daher habe ich auch nicht extra frei genommen zur Abnahme, sondern meine Lebensgefährtin + Schwiegermutter hingeschickt. Der Vermieter hatte noch jemanden von der Gebäudeverwaltung dabei.

Wie Schäden dann abgerechnet werden und berücksichtigt werden (Protokoll) habe ich damals noch gar nicht gewusst, weil es meine erste Mietwohnung war.
 
H

HilfeHilfe

Für sie war es in ihren Augen "besser", es von beiden Seiten protokollieren zu lassen.

Sie wollte nicht, dass später dann irgendetwas kommt und es heißt, wir hätten es bewusst verschwiegen um ihn zu täuschen etc.

Weil die Wohnung ja wie gesagt soweit in Ordnung war und der Fleck in unseren Augen ja nun keine Riesen "Beschädigung" darstellte, haben wir der Abnahme eigentlich locker entgegen gesehen. Von daher habe ich auch nicht extra frei genommen zur Abnahme, sondern meine Lebensgefährtin + Schwiegermutter hingeschickt. Der Vermieter hatte noch jemanden von der Gebäudeverwaltung dabei.

Wie Schäden dann abgerechnet werden und berücksichtigt werden (Protokoll) habe ich damals noch gar nicht gewusst, weil es meine erste Mietwohnung war.
Unwissenheit schützt vor .... ist jetzt keine Schadenfreude. Hätte auch Stress bei der letzten Mietwohnung vor dem Eigentum . Finde das die Hausverwalter zum Teil krass sind , wollen aber nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Wir hatten Parkett und keine Regelung zur endreinigung. Besenrein hinterlassen, HV sagte nur Nass wischen sonst holt er Putzfirma kostet 350€ . War uns zu blöde , selbst gemacht. Nie eine Bestätigung bekommen , 2 Monate später kam der HV noch mal . Ja hallo , Boden sieht mies aus . In der Zwischenzeit war aber der Makler mit 1000000 Interessenten durch Wohnung gelatscht. Wir waren damals so schlau und hatte Fotos gemischt und parallel an HV und Vermieter geschickt . Der Vermieter hat Veto eingelegt und gesagt ja wären im Recht . Ist halt immer blöd das sie die Kaution als Druckmittel haben
 
Basti2709

Basti2709

Mal wieder ein kleines Update:

Ich habe gestern von meinem RA eine Abschrift des Amtsgerichts zu einem Teil-Versäumnisurteils gegen einen der beiden Beklagten bekommen.

Nochmal zur Info: Es handelt sich um eine Bauherrengemeinschaft die als Vermieter auftritt. Wo von einer alles regelt und der andere quasi nur mit seinem Namen dort erfasst ist und nicht wirklich als Vermieter auftritt. Dieser hatte Fristen verstreichen lassen und es wurde ohne mündliche Verhandlung ein Teilversäumnisurteil erlassen.

Dort steht drin das der Beklagte zu 2.

1. das Mietkonto mit der Nummer xxxxxx bei der xxxxxbank freizugeben hat.

2. Zinsen in Höhe von ca. 150 Euro (5% über dem Basiszinssatz) zu zahlen hat

3. dieses Urteil vorläufig vollstreckbar ist.

Dagegen kann er jetzt 14 Tage in Widerspruch gehen.

Habe gelesen, dass wenn eine Partei säumig ist, die Richterin aufgrund von passender Schlüssigkeit ein Säumnisurteil erlassen.

Mir ist das alles noch nicht genau klar...heißt das, wenn sie sich jetzt nicht melden und in Widerspruch gehen, habe beide den Fall verloren und ich bekomme meine Mietkaution wieder?

Was ist mit den angefallenen Gerichtskosten? Der Anwalt schrieb nur, dass er die Kosten nach rechtskräftigem Urteil dann "festsetzen" lassen will.

Mal schauen wann er einen Termin zur weiteren Klärung frei hat...
 
M

Mottenhausen

Bei dem festgelegten Zinssatz kannst du dem weiteren Verlauf doch eigentlich recht entspannt entgegensehen.
 
F

Fuchur

Vereinfacht gesagt:
Teilversäumnisurteil heißt, deine Klage ist ausschließlich unter Wertung der Klageschrift zum Teil schlüssig, zum Teil nicht. Legt der Beklagte nun Einspruch ein, geht das Verfahren normal weiter. Falls nicht, kann gegen das Urteil nur noch Berufung eingelegt werden.

Nach Eintritt der Rechtskraft (bzw. auch schon jetzt, aber das ist eher nicht anzuraten) kann das Urteil vollstreckt werden, d.h. du kannst zur Not mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Freigabe des Kautionskontos durchsetzen.

Die Verfahrenskosten werden im Verhältnis der Klage zum Tenor aufgeteilt, da deine Klage ja nicht vollständig erfolgreich war. Als Kläger hast du einen Vorschuss zahlen müssen, den kannst du beim Beklagten teilweise geltend machen. Dazu gehören nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für deinen Anwalt. Dazu werden die Kosten durch das Gericht festgesetzt und können dann ebenfalls beim Gegner geltend gemacht werden. Darum kümmert sich aber dein Anwalt selbst.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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