Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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H

hampshire

Nach der Lektüre des Threads stelle ich fest:
Dem Vermieter ist durch den Mieter ein Schaden entstanden. Unstrittig iet ein Fleck auf dem Boden. Unklar bleibt, ob weitere vom Vermieter genannte Reparaturen notwendig gewesen wären.
Der Vermieter behält die Kaution ein und verzichtet auf eine aus seiner Sicht gerechtfertigte Nachzahlung.
Der Mieter fordert seine Kaution zurück und beruft sich auf eine Verjährung.

Es geht offenbar nicht darum, ob dem Vermieter offensichtlich entstandener in Schaden in welcher Höhe ersetzt wird. Es geht eher darum, dass sich der Vermieter der Schadenregulierung mit formalen Argumenten entzieht.

Solidarisierung für den Thread Ersteller als „Einer von uns im Forum“ hin oder her - mein Eindruck ist, dass der vorgeschlagene Vergleich dem Mieter sehr entgegenkommt. Weiterklagen „aus Prinzip“ löst bei mir völliges Unverständnis aus. Was ist denn das für ein „Prinzip“?

Am Ende sind Vermieter und Mieter geschädigt und die Anwälte haben sich ihre Honorare verdient.
 
H

hampshire

Dir ist wohl die vollkommen unangemessene Höhe des Einbehalts des Vermieters entgangen.
Die kann ich nicht beurteilen. Muss der Bodenbelag erneuert werden, ist die Höhe möglicherweise angemessen. Ist nur eine Reinigung nötig, erscheint der Betrag in der Tat vollkommen unangemessen.
Es ist auch die Rede von weiteren Reparaturen und mangelhaften Malerarbeiten. Auch dass kann ich nicht bewerten.
Du ziehst aus der einseitigen Informationslage den Schluss, der Einbehalt des Vermieters sei völlig überhöht. Ich halte das für voreilig.
 
Basti2709

Basti2709

Um vlt. etwas Klarheit einzubringen:

Den Fleck gibt es, dass wurde auch nie geleugnet...dieser ist im Übergabeprotokoll erfasst. Alles weitere wurde ohne Beanstandungen abgenommen und von beiden Seiten unterschrieben. Auf diesen Fleck hat meine Lebensgefährtin noch hingewiesen, weil der Vermieter ihn gar nicht wahrgenommen hatte. Sonst wäre er gar nicht im Übergabeprotokoll aufgetaucht und die Sache wäre eh gegessen...der Vermieter hat daraufhin gesagt, dass dieser Fleck kein Problem sei und man ihn leicht reinigen kann....

Wir haben die Wände alle geweißt, obwohl wir es vlt. hätten gar nicht machen müssen..(?)...dann sind wir ausgezogen. Das war im Januar 2016...

Dann renne ich fast 2 Jahre meiner Mietkaution hinterher und es wird dabei nie erwähnt, dass noch ein Schaden zu begleichen sei. Als es dann doch zur Rede kommt, heißt es wieder: Alles nicht so schlimm...war ja nur der eine Fleck...werden wir uns schon einigen...Zeitwert muss berücksichtigt werden und blabla...

Und dann bekomme ich einfach ein Schreiben, in dem dieser nicht so schlimme Fleck plötzlich 1.200 Euro kosten soll...Es ist nicht mal eine Rechnung, sondern irgend ein Angebot von vor 2 Jahren, was aber nie wahrgenommen wurde. Kein Zeitwert oder ähnliches berücksichtigt...

Auf Kontaktversuche geht der Vermieter nicht ein und wundert sich dann, dass ich mir das nicht gefallen lasse? Selbst das der Zeitwert nicht berücksichtigt ist, interessiert ihm nicht die Bohne. Was ist da meine Option? Einfach das Geld überweisen und alles hinnehmen?

Wenn sich der Vermieter komplett uneinsichtig zeigt und große Reden schwingt, warum sollte ich das nicht auch tun? Auf einmal heißt es auch, dass er die Wohnung noch mal streichen lassen musste, weil unsere Malerarbeiten nicht gut genug waren...für sowas ist eine Wohnungsübergabe da...um Mängel festzustellen und festzuhalten. Das hat er auch hier verpennt...und nachvollziehen kann ich es auch nicht mehr, da es über 2 Jahre her ist. Auch in diesem 2 Jahren war nie die Rede von mangelhaften Malerleistungen.

Und wo kommt der Vergleich mir denn entgegen? Wohl eher dem Vermieter, der mit seinem Verhalten dafür sorgte, dass es überhaupt soweit gekommen ist.

In meinen Augen spielt der Schaden eh bloß eine zweite Rolle in diesem Fall. Egal was es für ein Schaden ist...Es ist nun mal gesetzlich geregelt, dass der Vermieter, Schäden aus einem Mietverhältnis, bis zu einem halben Jahr nach Auszug geltend machen kann. Er hat es aber zwei Jahre nicht für nötig gehalten und nun hat er eben Pech gehabt. Wir waren ja sogar an einer gütlichen Einigung interessiert, aber er pocht ja auf seinen Betrag, der ja schon mal aufgrund des nicht berücksichtigten Zeitwertes nichtig ist.

Jetzt mit einem Vergleich anzukommen und als der Gute dastehen zu wollen, weil er ja von seiner Forderung abrückt (die ja zweifelsfrei falsch ist) ist die berühmte "Krönung". Hätte er ja schon vor einem halben Jahr machen können...da wären wir ohne das Gericht ausgekommen, aber so...bleibe ich bei meinem "Prinzip".

PS: man merkt an dem Post, dass die Sache schon emotional sehr geladen ist...also bitte nicht allzu persönlich nehmen.
 
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Y

ypg

Um mal festzuhalten, was ich rausgelesen habe: der Fleck, recht unscheinbar und nur durch etwas Rost in Größe eines Tannenbaumständers, ist nie repariert worden. Die Größe des Flecks wird wohl keine Rechtfertigung sein, den ganzen Raum auszutauschen.
Die Wohnung ist mit dem Fleck weiter vermietet worden. Es besteht also keine Minderung oder Nachteil aus diesem Fleck, den man übersieht (Vermieter) oder in Kauf nimmt (Mieter).
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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