Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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H

HilfeHilfe

Warte ich auf den Kostenfestsetzungsbescheid...sollten da Kosten auf mich zukommen, werde ich diese an den Anwalt weiterreichen...nachweislich habe ich vor dem Versand der Klageschrift, den RA auf den falschen Namen hingewiesen bzw. habe ich diese Klageschrift auch nicht unterschrieben und so freigegeben.

Er hatte extra auf dem Entwurf der Klageschrift vermerkt, dass diese erst nach meiner Unterschrift versendet werden kann. Losgeschickt hat er sie dann einfach ohne...Dann soll er seine Haftpflicht bemühen...
und wenn er es nicht macht ? klagen ?
 
Basti2709

Basti2709

War gestern in der Bank, mit der vollstreckbaren Ausfertigung und meinen Unterlagen...laut Anwalt sollte ich damit das Konto auflösen können. Das sah die Bankmitarbeiterin anders...zur Auflösung reicht das Urteil nicht, ich benötige noch irgendeine Urkunde über die Zinsen (?) bzw. die Freigabe der Mietkatuion durch den Vermieter. Diese Urkunde habe ich nie erhalten, sondern wurde an den Vermieter geschickt. Für was brauche ich dann ein Urteil, dass mir bescheinigt das das Konto aufzulösen ist, wenn ich zur Auflösung dann Unterlagen bzw. doch eine Freigabe vom Vermieter benötige?

Die wird er mir sicherlich umgehend erstellen....die Dame wollte nun erst mal mit der internen Abteilung sprechen.
 
H

HilfeHilfe

War gestern in der Bank, mit der vollstreckbaren Ausfertigung und meinen Unterlagen...laut Anwalt sollte ich damit das Konto auflösen können. Das sah die Bankmitarbeiterin anders...zur Auflösung reicht das Urteil nicht, ich benötige noch irgendeine Urkunde über die Zinsen (?) bzw. die Freigabe der Mietkatuion durch den Vermieter. Diese Urkunde habe ich nie erhalten, sondern wurde an den Vermieter geschickt. Für was brauche ich dann ein Urteil, dass mir bescheinigt das das Konto aufzulösen ist, wenn ich zur Auflösung dann Unterlagen bzw. doch eine Freigabe vom Vermieter benötige?

Die wird er mir sicherlich umgehend erstellen....die Dame wollte nun erst mal mit der internen Abteilung sprechen.
Frag deinen Anwalt ... Laienmeinung = ja du hast ein Urteil aber die Bankmitarbeiterin handelt richtig . Kontoinhaber dein Ex Vermieter und er könnte ja Einspruch einlegen. Lässt die Mitarbeiterin die Löschung zu könnte die voreilig handeln
 
Basti2709

Basti2709

Frag deinen Anwalt ... Laienmeinung = ja du hast ein Urteil aber die Bankmitarbeiterin handelt richtig . Kontoinhaber dein Ex Vermieter und er könnte ja Einspruch einlegen. Lässt die Mitarbeiterin die Löschung zu könnte die voreilig handeln
Kontoinhaber bin ich...ich habe das Konto nur an ihn verpfändet...(?)...
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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