Massivhaus mit Keller. Reicht unser Budget?

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I

isiebeck

Wir haben eine maximale Wandhöhe von 6,5 und eine Firsthöhe von 9,5. Gebaut werden dürfen 2 Vollgeschosse plus Dach. Da sollten wir glaub gut hinkommen denk ich.
 
P

perlenmann

Wir haben eine Traufhöhe mit 4,2m dadurch ist im OG an der niedrigsten Stelle innen haben wir dadurch 1,20m und bei 35Grad Dach ist im Spitzboden gerademal 80-90cm. Also sollte bei dir besser aussehen!
 
T

Tüffteline

Hierzu habe ich eine Rückfrage:
Wir haben folgenden Vertrag mit einem Massivhaushersteller (Systemrohbau) für TEUR 360 ohne Baunebenkosten (ca. 35.000) gekauft:
Grundstück FFM Feldrandlage bereits vorhanden,
Nutzkeller, EG, OG, DG + begehbarer Spitzboden, Fußbodenheizung, Gasbrennwerttherme, ST, gut 200 qm Wohnfläche, drei getrennt bewohnbare Geschosse, Stahlbetontreppe, Boden- und Fliesenbeläge in den Wohnungen, Sanitärausstattung, Grundleg. Elektroarbeiten;
Ist das nicht zu teuer?
Danke für deine Antwort, Bauexperte
LG, Tüffteline
 
B

Bauexperte

Hallo,

Hierzu habe ich eine Rückfrage:
Wir haben folgenden Vertrag mit einem Massivhaushersteller (Systemrohbau) für TEUR 360 ohne Baunebenkosten (ca. 35.000) gekauft:
Grundstück FFM Feldrandlage bereits vorhanden,
Nutzkeller, EG, OG, DG + begehbarer Spitzboden, Fußbodenheizung, Gasbrennwerttherme, ST, gut 200 qm Wohnfläche, drei getrennt bewohnbare Geschosse, Stahlbetontreppe, Boden- und FLiesenbeläge in den Wohnungen, Sanitärausstattung, Grundleg. Elektroarbeiten;
Ist das nicht zu teuer?
Danke für deine Antwort, Bauexperte
Wenn ich rein von der WF ausgehe und einen mittleren Standard zu Grunde lege, ist der Preis für ein konventionell errichtetes Mehrfamilienhaus i.O. Ob der Preis Deines Anbieters passt, kann ich nicht beantworten, da ich dessen System und BB nicht kenne

Du weißt schon, daß in Deinen Kosten für die Baunebenkosten die Maler-, Bodenbelagsarbeiten sowie Außenanlagen nicht berücksichtigt sind? Zum Thema Gründungsmehrkosten durftest Du ja schon Erfahrungen sammeln

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

Tüffteline

Hallo zusammen,
es handelt sich um vorgefertigte Blähtonwandelemente, die Bodenbelagsarbeiten sind inbegriffen.
Auch wenn der Preis i. Allg. i.O. scheint, empfinde ich es als sehr unfair, den Bauherren nicht über die reellen Baunebenkosten aufzuklären. Als Laie kann man nicht wissen, dass bspw. die kompletten Erdarbeiten eine zusätzliche 5-stellige Summe ergeben. Wenn ich das vorher geahnt hätte, hätte ich wahrscheinlich auf den Keller verzichtet. Aber das genau wird der Grund sein, warum Verkäufer die wahren Baunebenkosten verschweigen. Der Bauherr muss dann sehen, wie er das finanziert bekommt und das ist in meinem Falle äußerst schwer. Es müsste ein Gesetz geben, mit dem man solche Verkäufer zur Rechenschaft ziehen kann.
 
B

Bauexperte

Hallo,

auch, wenn ich Deinen Ärger sehr gut nachvollziehen kann, so trifft die Verkäuferin die Schuld nicht allein.

Auch wenn der Preis i. Allg. i.O. scheint, empfinde ich es als sehr unfair, den Bauherren nicht über die reellen Baunebenkosten aufzuklären. Als Laie kann man nicht wissen, dass bspw. die kompletten Erdarbeiten eine zusätzliche 5-stellige Summe ergeben. Wenn ich das vorher geahnt hätte, hätte ich wahrscheinlich auf den Keller verzichtet. Aber das genau wird der Grund sein, warum Verkäufer die wahren Baunebenkosten verschweigen. Der Bauherr muss dann sehen, wie er das finanziert bekommt und das ist in meinem Falle äußerst schwer. Es müsste ein Gesetz geben, mit dem man solche Verkäufer zur Rechenschaft ziehen kann.
Es gibt nicht wenige Verkäuferinnen, welche so arbeiten, daß der potenzielle Bauherr seine Unterschrift unter den Vertrag setzt; das ist richtig. Genau so richtig ist aber auch, daß jeder potenzielle Bauherr die Möglichkeit hat, sich im Vorfeld umfassend zu informieren; häufig sogar kostenlos, wie dieses und andere Foren beweisen. Interessant in diesem Zusammenhang ist immer, daß - wenn ein Autokauf ansteht - jeder Käufer nahezu alle Schrauben persönlich begrüßen kann. Aber da, wo es um richtig Geld geht, sind die meisten potenziellen Bauherren blauäugig wie nur was und glauben die Versprechungen ihres Gegenüber nur zu gern

Schon allein die Formulierung "bei ebenem Gelände (oder vergleichbar)" in Deiner BB hätte Dich aufmerksam machen können. Ich gebe Dir allerdings Recht, daß der Verkäufer Dich über evtl. anfallende Gründungsmehrkosten hätte aufklären sollen. Es nutzt ihm schließlich nichts, wenn Deine Finanzierung kippt, denn dann muß er in aller Regel seine Provision zurückzahlen und seine "Arbeit" wäre damit für die Katz.

Ein - wie auch immer - formuliertes Gesetz würde Dir vmtl. auch nicht helfen, da Hausverkäufer nunmal Häuser verkaufen und keine Tiefbauleistungen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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