Spitzboden nicht ausbaufähig

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A

Adas86

Hallo zusammen,

wir bauen mit einem Bauunternehmen inkl. Architekt. Nur sind wir mit dem Herren Architekten leider überhaupt nicht zufrieden...totale Katastrophe!

Daher frage ich auch hier und nicht ihn...
In unseren Zeichnungen steht "Spitzboden nicht ausbaufähig" - was bedeutet das?

Eigentlich wollten wir Fenster an der Giebelseite, beidseitig, haben. Hat er aber nicht reingereichtet.
Als Aufgang wollten wir eine Raumspartreppe nehmen. Das wurde in die Zeichnungen gar nicht eingetragen. Als ob man in den Spitzboden gar nicht kommen kann...
 
tomtom79

tomtom79

Vermutlich ist das Dach ein sogenanntes Nagelbinder Dach. Es ist vermutlich günstiger aber dafür nicht nutzbar.
Das hättet ihr kommunizieren müssen und euer Architekt umsetzen. PS ihr seid die Arbeitgeber, der Architekt hat eure Wünsche zu berücksichtigen macht ihm das klar.
 
Y

ypg

Es kann auch sein, dass der Ausbau schon wegen des B-Plans nicht geht. Ausbau bedeutet Wohnfläche, das ist nicht immer gewollt laut Bebauungsplan. Wohnfläche muss ja bestimmte Kriterien erreichen, wie ZB zweiter Fluchtweg, Licht, Raumhöhe. Wenn es schon an der Raumhöhe mangelt, das DG auszubauen, ist er nicht ausbaufähig

Ich weiss es aber nicht, ob ich richtig liege. @tomtom79 kann auch richtig liegen.

Allerdings bespricht man natürlich so etwas: was will man haben, und was geht. Wenn etwas nicht geht, sollte der Architekt das erklären und ggf Alternativen ausweisen.
 
O

Otus11

.... Wohnfläche muss ja bestimmte Kriterien erreichen, wie ZB zweiter Fluchtweg, Licht, Raumhöhe. Wenn es schon an der Raumhöhe mangelt, das DG auszubauen, ist er nicht ausbaufähig

Ich weiss es aber nicht, ob ich richtig liege. @tomtom79 kann auch richtig liegen.
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Nicht ganz richtig, denn Raumhöhe etc. sind Kriterien, ob es hinreichende "Wohnräume" im Sinne der Landesbauordnung sind. Faktisch ausbaufähig sind sie trotzdem.

Sagt der Bebauungsplan schon nein, ist der Ausbau indessen nicht zulässig.


Kurzum: Architekt fragen, was das bedeuten soll....Und das dann prüfen.
 
K

Knallkörper

Vielleicht ist das auch ein echtes Kaltdach, die Dämmung liegt in der Kehlbalken Lage, und sie gewünschte Raumspartreppe lässt sich nicht luftdicht abschließen. Also bauphysikalisch nicht ausbaufähig.
 
Y

ypg

Nicht ganz richtig, denn Raumhöhe etc. sind Kriterien, ob es hinreichende "Wohnräume" im Sinne der Landesbauordnung sind. Faktisch ausbaufähig sind sie trotzdem.

Sagt der Bebauungsplan schon nein, ist der Ausbau indessen nicht zulässig.


Kurzum: Architekt fragen, was das bedeuten soll....Und das dann prüfen.
Danke Ich wusste es nicht besser!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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