Kurzfristiges Anbau-Vorhaben an bestehendes Haus

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seven7yseven

Guten Tag allerseits,

bevor die entsprechenden Rückmeldungen kommen: ich weiß, kurzfristig und Bau, das ist nicht unbedingt clever.
Aber fragen kostet ja nichts, daher dachte ich mir, ich schreib einfach mal drauf los.

Wir haben uns entschieden, ein bestehendes Haus (BJ 1975) zu Sanieren und dabei einen Anbau zu machen (ca. 75m²).

Nun frage ich mich, ob es ansatzweise möglich ist, bei solch einem Vorhaben den Bauantrag noch bis 31.12.2015 einzureichen (Voraussetzung natürlich, dass der Architekt bzw. BU das Ganze mit Prio A behandelt).

Da ich das als Laie aber nicht als realistisch erachte, wäre meine Folgefrage, ob dann der Anbau unter die neue EenV fällt oder gar das ganze Haus, sprich ob nur der Anbau konform der neuen Eenv sein muss oder das ganze Haus, denn dann würde das natürlich richtig teuer werden. Andererseits klingt es auch paradox, einen Teil des Hauses auf den neuesten Stand zu bringen, um den anderen Teil heiztechnisch annähernd so zu lassen. Aktuell ist eine Ölheizung in Betrieb, die das (bisherige) ganze Haus heizt.

Das Haus hat 1,5 Geschosse, zwei Eingänge und ist im OG vermietet, was auch so bleiben soll. Für uns wäre dann das EG plus Anbau (der dann wieder 1,5 Geschosse haben soll, die komplett uns zur Verfügung stehen).

Vielen Dank für die Rückmeldungen, egal welcher Art.
 
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nordanney

Nun ja, zur Zeitschiene kann ich Dir eine Antwort geben. Zähl doch mal die Arbeitstage, die in diesem Jahr noch verbleiben und überlege Dir dann, ob ein Architekt jetzt noch Deinen Auftrag annehmen will/kann, sich mit Dir über die Planung austauschen kann, die Pläne (was ist mit einem Lageplan?) zeichnet und den Antrag stellen kann und dann auch noch fertig bekommt.

Wenn ich als Architekt Zeit und Lust hätte (immerhin steht ganz überraschend Weihnachten vor der Tür und auch andere Menschen möchten Ihren Antrag in diesem Jahr noch fertig bekommen), würde ich Dir eine gesalzene Rechnung schreiben ;).

Mein Schwiegervater würde auf Deine Frage schon seit Wochen mit "Nein" antworten...
 
wpic

wpic

Zum Bauantrag gehört ein Entwurf bzw. erst einmal die Klärung der bau- und planungsrechtlichen Fragen, die in Deiner speziellen Situation eventuell entstehen (was darf, in welchem Umfang, mit welcher Nutzung gebaut werden). Dazu ist ggf. auch erst einmal eine Bauvoranfrage zu stellen. Zudem muß der Vermesser beauftragt werden für einen -zumindest einfachen-Lageplan zum Bauantrag etc. Den kann zwar auch der Architekt anfertigen, empfehlenswert ist das aber nicht.

Kurz: das funktioniert nicht. Davon abgesehen kommen ziemlich viele Bauherren und Architekten auf die gleiche Idee -ich z.Zt. auch- und überschütten die Schreibtische von Ämtern und Fachingenieuren mit Stapeln von Vorhaben und Anträgen. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung beziehen sich immer auf das neu zu genehmigende Bauteil. Wenn der Altbau nicht saniert wird, hat er Bestandsschutz. Ab wann die Energieeinsparverordnung bei Sanierungen greift, ist abhängig vom Sanierungsumfang und ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Die ist im Netz abrufbar.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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