Hausbau mit KfW 153 noch realisierbar?

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H

hauskleber

Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich möchte ein Scanhaus Marlow Marlow 165 EW mit 2 Wohneinheiten als KfW 40 Energiesparhaus bauen.
Ich möchte den KfW Kredit mit 2 mal 120.000,-€ nutzen also 240.000€ und 20% Tilgungszuschuss.
Ich habe bereits ein sehr attraktives Angebot von Scanhaus Marlow Marlow erhalten. Jedoch muss ich den Vertrag bis 31.05.2021 unterschreiben. Da ab 01.06 wieder eine neue Preiserhöhung ansteht. Mein Haus habe ich aktuell zu einem Preis von ca. 270.000,-€ im Angebot. Ab 01.06. soll es wohl durch die Preiserhöhung angeblich ca. 310.000,-€ kosten.
Einen Termin bei der Bank hatte ich schon. Der Finanzierung steht nichts im Weg. Ich muss nur die erforderlichen Dokumente für KfW 153 einreichen.

Nun habe ich folgende Probleme:
1.
Ich habe noch keinen Energieeffizienzberater. Das wollte ich am Dienstags möglichst zügig anleiern für die "Bestätigung zum Antrag (BZA)".
2.
Für das Baugrundstück welches ich von der Gemeinde kaufe habe ich bereits den Zuschlag erhalten. Der Brief zum Notar wurde am Donnerstag den 20.05.2021 seitens der Gemeinde für den Kaufvertrag gesendet. Jedoch wurde noch kein Bodengutachten und keine Vermessung mit Höheneinmessung erstellt.
Werden diese Unterlagen benötigt um den Antrag für KfW 153 seitens des Effizenzberaters zu erstellen?
Reicht eine Flurkarte in Verbindung mit dem Angebot inkl. Bauleistungsbeschreibung um die notwendigen Berechnungen durchzuführen?
3.
Scanhaus Marlow Marlow hat mir einen Zusatzvertrag gesendet, mit dem es wohl möglich sein soll, die Förderung ab 01.07. zu erhalten, obwohl ich zu dem aktuellen Preis unterschreibe. Datei hänge ich dazu an.
Das ist mir persönlich aber zu unsicher. Deshalb würde ich am liebsten noch den aktuellen Förderkredit 153 nutzen mit 20% Tilgungszuschuss.
Haltet ihr das für noch realisierbar? Bis 31.06 muss ja alles eingereicht sein. Sonst geh ich leer aus. Was würdet ihr an meiner stelle machen?
Mit freundlichen Grüßen
 
MaxiFrett

MaxiFrett

Bei uns war es möglich innerhalb eines Vormittags — und ein bisschen Druck vom Baupartner — die KfW Online Bestätigung vom Energieberater zu bekommen.
Solange das ein Standard Haus ohne größere Änderungen ist und du das Grundstück und Flurkarte hast, sollte das hinhauen.

Wie gesagt durch Priorisierung.
Uns hat man gesagt, dass es etwa 1-2 Wochen dauert.
Nachdem das aber auf Nachfragen nicht wirklich voran ging, haben wir priorisiert.

Unterschreiben mussten wir im Übrigen nicht. Unserem Bauunternehmer hat es gereicht, dass wir ihm die Kostenübernahme vom Energieberater zusicherten, falls wir später nicht unterschreiben.
Kosten liegen — laut seiner Aussage — bei ~1.000 EUR.

Bodengutachten und Vermessung brauchten wir dafür nicht.
Es geht ja eher um die Materialien, Heizung, Dach und Fenster.
Also wie energieeffizient das Haus ist und was die Sonne so unterstützt — durch Fenster bspw.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

hauskleber

Habe die Antwort für mein Problem in der bearbeiteten BEG Richtlinie gefunden:


"Abweichend von Nummer 9.2 Satz 5 gilt als Vorhabenbeginn im Kreditfall der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch stattfand. In diesem Sinne ist eine Antragstellung somit auch nach Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags möglich, wenn der Fördernehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung den Nachweis über ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW (entspricht kreditdurchleitendem Finanzierungsinstitut) oder einem Finanzvermittler erbringt. Ein solches dokumentiertes Beratungsgespräch umfasst Informationen zu Förderbedingungen und -voraussetzungen sowie zur Förderhöhe und zu der Einplanung der Förderung der BEG in das potentielle Kreditgeschäft auf Basis eines von der KfW bereitgestellten Musterformulars. Das Beratungsgespräch ist zwingend vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu führen. Kann der Fördernehmer den Nachweis über ein entsprechendes Beratungsgespräch vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags nicht vorweisen und wurden entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge schon vor Antragstellung abgeschlossen, so ist eine Förderung im Rahmen der BEG WG nicht möglich"

Also kann ich die neue Förderung nutzen und muss mir keinen Stress machen, indem ich mit von meinem Finanzberater das Beratungsgespräch quittieren lasse.
 
M

Maxwell8

Korrekt. Wichtig ist nur, dass der Baubeginn (bspw. Erdaushub) nach 1.7. erfolgt.

Falls du den Tilgungszuschuss mit KfW-DL möchtest -> dokumentiertes Beratungsgespräch mit Bankberater vor Unterschrift des Werkvertrags.

Möchtest du hingegen die Auszahlung des Zuschusses ohne DL -> Vertragszusatz BEG im Werkvertrag aufnehmen bzw. Zusatzvereinbarung schließen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
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