Grundriss Stadtvilla 164 qm2 Massiv auf Hinterliegergrundstück

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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11ant

11ant

Meine Begründung warum kein Architekt: Das kann ich kurz zusammenfassen. Uns gefiel der beiliegende Grundriss so sehr, dass wir die Beauftragung eines Architekten für verzichtbar hielten.
Ach so, die alte Fehlinterpretation des Architekten als Grundrissemaler. Die war schon immer eine Vorlage für ein Eigentor.
Ich war so enthusiastisch, was den Grundriss angeht. Er war halbwegs auf unsere Bedürfnisse bereits abgestimmt. Als größere Änderung war lediglich die Verlegung des Eingangs "weiter runter -Richtung süd-westen" und die räumliche Trennung des Wohnbereichs vom Essbereich. In meinen Augen war er gar nicht so übel.
Du hast etwas sehr wesentliches geändert, nämlich die Grundform von quadratisch auf querformatig. Diesen gewagten Schritt hat der Entwurf erstaunlich heil überlebt. Die Urform erinnert mich an das Haus von @WilderSueden (den ich auf Leitung 3 mal eben angestupst habe).

Um so dankbarer bin ich für die hilfreichen Anmerkungen.
Die Bindung der Bauanfrage an die zweite Bebauungslinie schränkt mich schon sehr ein, was die Platzierung angeht. Ich habe das was ich meine mal im Lageplan mit der roten Linie dargestellt. Diese Auflage lässt mir doch keine andere Wahl, als mein halbes Grundstück für die Zufahrt (das ärgert mich sehr) zuzupflastern. Oder übersehe ich da eine Möglichkeit?
Welche Anmerkungen waren das denn speziell - und sind die überhaupt noch hilfreich, angesichts der originellen Idee Deines Bebauungsplangebers, den hinteren Rand des Baufensters zur Baulinie auszuerküren ? - da ist guter Rat teuer, und Großzügigkeit bei der Versiegelung geradezu ein Gebot der Fairneß.

Ich würde sofort Geld in die Hand nehmen um einen Architekten beauftragen aber als Branchenfremder, wie soll ich herausfinden wer einen guten Job abliefert. Was ich gelernt habe ist, dass die Web-Präsenz eines Architekten nicht auf seine Kompetenz schließen lässt.
Dazu schrieb ich erst jüngst in https://www.hausbau-forum.de/threads/einfamilienhaus-200qm-mit-doppelgarage-auf-trapezfoermigem-grundstueck.45481/page-11#post-642375 bzw. https://www.hausbau-forum.de/threads/baugrundstueck-erworben-fuer-den-bau-eines-einfamilienhaus-weitere-planungsschritte.46193/page-2#post-642966 - und Du solltest inzwischen auch mitbekommen haben, wie Du den Weg zu mir findest - dann finde ich Deinen Architekten.
 
WilderSueden

WilderSueden

Du hast etwas sehr wesentliches geändert, nämlich die Grundform von quadratisch auf querformatig. Diesen gewagten Schritt hat der Entwurf erstaunlich heil überlebt. Die Urform erinnert mich an das Haus von @WilderSueden (den ich auf Leitung 3 mal eben angestupst habe).
Ist tatsächlich recht ähnlich zu unserem. Ich bin ganz froh, dass wir das Arbeitszimmer im EG weggelassen haben. Durch die 3 Fensterseiten gewinnt der Allraum deutlich an echter und gefühlter Größe. Ist bei unseren ~130qm aber auch wichtiger als bei 164qm. Oben haben wir ein bisschen anders, da würde ich das nächstes Mal aber ähnlich lösen wie hier.
Das mit dem Anbau ist zum einen super...Handwerker können mit ihren Dreckschuhen direkt von der Haustür in den Technikraum, der Eingangsbereich ist abgerundet. Aber das Haus wird dadurch halt extrem breit. Rückblickend würde ich mir stark überlegen, das Haus insgesamt breiter zu machen und dafür den Anbau wegzulassen.
 
R

Richard-MD

Hallo liebe Leute,

ich habe auf den Tipp vom Forum angenommen, den Kontakt zu einem Architekten (A.) nicht weiter zu scheuen. Das Erst-Gespräch war gut und wir werden nächste Woche einen Aufstelltermin für den Bedarf besprechen. Dazu sind erstmal 2 Stunden angesetzt für knapp 300 Euro. Für die LP 1 - 2 und die dann nach übereinstimmender Chemie beauftragten LP 3 möchte der, fachlich und sozial kompetent erscheinende, A. per HOAI abrechen. Das heißt für eine Stadtvilla mit 160 qm LP 1- 3 -ca. 14.000 Euro. Einen Pauschalpreis würde er nicht annehmen. Ich hatte in meiner Planung 7.500 - 9.000 für den Architekten veranschlagt. Mein Gefühl hier im Forum war, das man mit einem A. grundsätzlich eine Pauschale aushandeln sollte. Wäre das für euch ein Novum? Bei abetterplace werden diese Leistungen für 6.000 -9.000 Euro angeboten. Die Nachteile davon sind selbstredend (keine örtliche Nähe etc.), dennoch haben viele A. einen guten Ruf und Arbeitsbeispiele.

VG

Richard
 
H

HungrigerHugo

Bei Abetterplace werden die 1-3 teilweise sogar für 3500€ angeboten. Ich weis jetzt nicht was man davon halten soll?
@11ant ist ja ein Experte, vielleicht kann er das erklären?
 
11ant

11ant

Hallo liebe Leute,
ich habe auf den Tipp vom Forum angenommen, den Kontakt zu einem Architekten (A.) nicht weiter zu scheuen.
Hallo lieber Richard, das kann ich Dir nur sehr empfehlen (und meine Antwort auf Deine eMail von vorgestern abend kommt gleich im Anschluss, ich hatte heute morgen noch im Blog zu tun). Dein Grundstück ist (weil Hinterlieger) auch schon ohne Hang in signifikant höherer Qualität von einem selbst beauftragten Architekten als von einem GU-Zeichenknecht zu beplanen. Hinzu kommt, daß sich in Deinem speziellen Fall (wegen der - m.E. auch rechtlich gewagten - Baulinie) eine Voranfrage zur Klärung der Befreiung empfiehlt. Ich sehe diese Baulinie als Hypothek für die Planungsmöglichkeiten und fände es ich sachma "wünschenswert", sie ein wenig aufweichen zu können. Dein Hauswunsch an sich ist mainstreamig genug, daß ich die Neigung, sich zunächst mit einem Zeichenknecht bescheiden zu können, zumindest nachvollziehen kann.
Das Erst-Gespräch war gut und wir werden nächste Woche einen Aufstelltermin für den Bedarf besprechen. Dazu sind erstmal 2 Stunden angesetzt für knapp 300 Euro. Für die LP 1 - 2 und die dann nach übereinstimmender Chemie beauftragten LP 3 möchte der, fachlich und sozial kompetent erscheinende, A. [.>.]
Hast Du diesen Termin nun mit demjenigen Architekten gehabt, dessen fachliche Einschätzung Du Dir letzte Woche noch nicht zugetraut hattest ? (ich konnte nach ersten Recherchen die Einschätzung "sozial kompetent" nachvollziehen, habe mir zu seiner fachlichen Kompetenz jedoch noch keine abschließende Meinung gebildet).
[.<.] per HOAI abrechen. Das heißt für eine Stadtvilla mit 160 qm LP 1- 3 -ca. 14.000 Euro. Einen Pauschalpreis würde er nicht annehmen.
Das wären hochgerechnet auf den empfohlenen Gesamt-Mandatsumfang von LP 1 bis 8 immerhin stolze etwa 40.300 Euronen (exklusive des Brahmanenbesuches zur Segnung des Hauses), was mir doch ein wenig fürstlich für ein Einfamilienhaus ohne goldene Wasserhähne erscheint.
Bei abetterplace werden diese Leistungen für 6.000 -9.000 Euro angeboten. Die Nachteile davon sind selbstredend (keine örtliche Nähe etc.), dennoch haben viele A. einen guten Ruf und Arbeitsbeispiele.
Ich finde Dir gerne einen Architekten in der Nähe Deines Bauortes, aber "A better Place" verfügen nach meiner Einschätzung auch über ein entsprechendes Netz an Kooperationspartnern. Ich durchschaue nur ihre Organisation noch nicht ganz. Ihre Einschätzung, derselbe Entwurf sei in verschiedenen Bauweisen gleich gut umsetzbar, ist nach meiner Einschätzung Wunschdenken. Es gibt auf ihrer Website erläuterte Preisbeispiele, die mir zwar ein Stück weit discountig erscheinen, ich halte sie dennoch grundsätzlich für seriös, und auch Deine Honorarvorstellung für mit der Wirklichkeit vereinbar. Wie allgemein bekannt ist, empfehle ich ein Modul A ausdrücklich im Umfang LP "1 und 2", selbst wenn man - ein gutes Bauchgefühl hinsichtlich der Eignung der Planungsperson vorausgesetzt - auf beiden Bauweisenschienen mindestens die LP 3 daran anschließen wird.
Bei Abetterplace werden die 1-3 teilweise sogar für 3500€ angeboten. Ich weis jetzt nicht was man davon halten soll?
@11ant ist ja ein Experte, vielleicht kann er das erklären?
Ich gehe davon aus, daß Du die Bezeichnung Experte für mich nicht als Schimpfwort meinst, allergisch bin ich dagegen dennoch: als Experten bezeichnet der Volksmund Zeitgenossen vom Kaliber eines Professors Unsinn & Co., die im Fernsehen zur besten Sendezeit ihre Privatmeinung als "wissenschaftlichen O-Ton" verbreiten. Daher möchte ich nicht in der gleichen Weise etikettiert werden und bevorzuge die Bezeichnung Fachmann, die ich auch für eine erfüllbare Selbstverpflichtung halte.

Aber nun zum Inhalt Deiner Frage: ich kenne "A better Place" als Kooperationspartner des auf Fertighäuser spezialisierten Beraters und Baubegleiters Beuler. Insofern ist naheliegend, daß sie einen Beauftragungsumfang anbieten, der auf das Konzept dieser Kooperation optimiert ist. Von mir beratene und/oder meinem Hausbau-Fahrplan in der Default-Version folgende Bauherren würden durchaus auch diese Architekten beauftragen, jedoch eben zunächst nur für das "Modul A" im Umfang der LP 1 und 2. Eine Beauftragung von Architekten halte ich ausnahmslos für empfehlenswert, jedoch nicht in einer bereits über die Teigruhephase hinausgehenden ersten Vertragsportion.

Die Angebotsstruktur solcher Architekten muß man heute leider noch "erklären", aber nach meiner Überzeugung nicht mehr lange. Aus meiner Sicht gehören sie bereits zur Sorte "Architekten 2030" - in der hier im Forum dominierenden Projektdimension (Einfamilienhaus mit oder ohne Einliegerwohnung, Gebäudeklasse 1 / kenntnisgabeverfahren- / freistellerfähig) ist die Anwendung der HOAI ihr Phasenmodell betreffend (unter Weglassung der dort überflüssigen LP 9) zwar sehr hilfreich, betreffend ihrer Honorartabelle jedoch "nicht zweckmäßig" an der Grenze zu "unangemessen". Der Amtsrichter von heute trägt zu seiner Robe keine Mozartperücke mehr. Architekten für Einfamilienhäuser haben es regelmäßig mit in eigener Sache handelnden Privatleuten zu tun, die und ihre Projekte über den selben Kamm zu scheren wie öffentliche Auftraggeber oder Investoren im Geschosswohnungsbau, ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Von einem Architekten ein Pauschalhonorarangebot zu erwarten, erscheint mir für ein Eigenheimprojekt zeitgemäß und zweckmäßig, und zwar innerhalb von etwa zwei Wochen nach dem Kennenlerngespräch mit der Absteckung der Erwartungen (nicht schon davor). Ein Akquisegespräch darf ohne Berechnung angeboten werden, für das Kennenlerngespräch ist ein Pauschal- oder Zeithonorar angemessen. Wäre ich Architekt, nähme ich dafür den Stundenlohn eines Anwaltes (wenn der Bauherr mit einer Wunschliste kommt) bzw. eines Chefarztes (wenn der Bauherr mit einer Dreideh-Präsentation kommt). Dabei sofort einen Preis für das weitere Vorgehen auszuspucken, spräche m.E. eher gegen einen gewissenhaft arbeitenden Architekten. Wohl gewägt - wie gesagt, etwa zwei Wochen Bedenkzeit finde ich eine angemessene Erwartung und für alle Beteiligten fair - läßt sich da schon besser ein passendes Honorar finden. Bis zu diesem Punkt würde ich einen oder zwei Architekten ansprechen, Massencastings wären Quatsch ;-)

Fazit: Pauschalhonorar ja (aber nicht sofort), Honorarhöhe marktgerecht und fair, Beauftragungsumfang zunächst nur bis zur Teigruhephase und mit Verlängerungsoptionen, unter Beachtung der Merkregel "3 + 5 = 8".
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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