Grenzbebauung über 9 Meter in Sachsen zulässig?

4,60 Stern(e) 5 Votes
E

Escroda

Wäre es ratsam das Bauamt zu befragen?
Ja.
rechtlich gesichert heißt Baulast
Hast Du dafür Belege? Auf der Website der Sächsischen Staastkanzlei steht:
Dies geschieht zum Beispiel durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast ins Baulastenverzeichnis.
Das Wort "Beispiel" impliziert IMHO, dass es auch andere Möglichkeiten gibt. Außerdem wäre nicht nachvollziehbar, warum die Sachsen nicht - wie die meisten anderen Bundesländer - die Formulierung aus der MBO übernommen haben.
Vielleicht könnte ja für solche Fälle ein Bestandsschutz gelten?
Nein.
 
H

HilfeHilfe

rechtlich gesichert heißt Baulast. Denn bei einem Verkauf des Nachbarn wäre euer "Vertrag" plötzlich nichts mehr wert.
warum ? man kann ja reinschreiben sinngemäß : ich egon und alle meine rechtsnachfolger stimmen zu. d.h. der von egon kauft, kauft seine Zustimmung mit
 
F

Fuchur

Das Wort "Beispiel" impliziert IMHO, dass es auch andere Möglichkeiten gibt.
alternativ könnte ich mir eine Sicherung im Grundbuch vorstellen.

warum ? man kann ja reinschreiben sinngemäß : ich egon und alle meine rechtsnachfolger stimmen zu. d.h. der von egon kauft, kauft seine Zustimmung mit
Das muss den Rechtsnachfolger aber nicht interessieren, damit ist es keine rechtliche (d.h. gegenüber unbestimmten Dritten wirksame) Sicherung. Der Rechtsnachfolger hat ja keinen Vertrag mit dem TE. Natürlich könnte der Nachbar das zur Bedingung des Verkaufs machen und das in den notariellen Vertrag aufnehmen lassen. Aber selbst dazu kann er nicht gezwungen werden. Das wäre dann zwar treuwidrig und ggf. schadenersatzpflichtig, es zerstört aber die rechtliche Sicherung des baurechtlich ordnungsgemäßen Zustands der Garage.
 
E

Escroda

Der Rechtsnachfolger hat ja keinen Vertrag mit dem TE.
Braucht er ja auch nicht, denn der Rechtsnachfolger findet ja die überlange Grenzbebauung vor - nach dem Motto: Gekauft wie gesehen. Der Bauherr sollte aber den Nachweis nicht verschlampen, damit er die Rechtmäßigkeit auch immer nachweisen kann.

In NRW gab es 2006 eine Änderung bezüglich der Anbausicherung. Damals wurde auch das Wort "öffentlich" gestrichen. In den Erläuertungen zu den Änderungen steht:
Es werden keine Anforderungen mehr gestellt, wie der beiderseitige Grenzanbau zu sichern ist. Die Sicherung kann nach Wahl des Bauherren oder der Bauherrin durch Baulasteintragung, Grundbucheintragung, aber auch durch vertragliche Vereinba-rung unter den Nachbarn erfolgen. Entsprechende Verpflichtungserklärungen der Eigentümer beider Grundstücke auf den Bauvorlagen sind ausreichend.
Vielleicht führen die Sachsen mit ihrer Formulierung ähnliches im Schilde.
 
Q

quisel

Braucht er ja auch nicht, denn der Rechtsnachfolger findet ja die überlange Grenzbebauung vor - nach dem Motto: Gekauft wie gesehen. Der Bauherr sollte aber den Nachweis nicht verschlampen, damit er die Rechtmäßigkeit auch immer nachweisen kann.

In NRW gab es 2006 eine Änderung bezüglich der Anbausicherung. Damals wurde auch das Wort "öffentlich" gestrichen. In den Erläuertungen zu den Änderungen steht:
Es werden keine Anforderungen mehr gestellt, wie der beiderseitige Grenzanbau zu sichern ist. Die Sicherung kann nach Wahl des Bauherren oder der Bauherrin durch Baulasteintragung, Grundbucheintragung, aber auch durch vertragliche Vereinba-rung unter den Nachbarn erfolgen. Entsprechende Verpflichtungserklärungen der Eigentümer beider Grundstücke auf den Bauvorlagen sind ausreichend.
Vielleicht führen die Sachsen mit ihrer Formulierung ähnliches im Schilde.
Zu Sachsen kann ich nichts beitragen, bei uns in Hessen hätte es jedoch gereicht, wenn uns die Nachbarn die Überschreitung auf den dem Bauantrag beiliegenden Zeichnungen / Plänen / Ansichten unterschrieben hätten. Wichtig wäre hierbei nur gewesen, dass ALLE Nachbarn unterschreiben müssen, welche Bauten von uns an der Grenze hätten stehen gehabt. Denn letztendlich lässt sich ja nicht sagen, wer die relevanten Meter zu viel an seiner Grenze stehen hat.

Am Ende kam es dazu nicht, ein Nachbar war dagegen und hat die Unterschrift verweigert. Wir haben also die Garage einen Meter kürzer geplant und damit war es ohne Unterschriften genehmigungsfähig.
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42579 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grenzbebauung über 9 Meter in Sachsen zulässig?
Nr.ErgebnisBeiträge
1"Sicherung gegen Abrollen" auf Schlafboden für die Bauabnahme herstellen 12
2Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13
3Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
4Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
5Übernahme des Bauernhofs - Vertrag auf meinen Mann 15
6Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen 22
7Wo stellen wir Haus und Garage hin? 10
8Kostenschätzung Einfamilienhaus mit Garage 11
9Bungalow mit 140qm und Garage im Grundriss 13
10Erstes Angebot, 157m2 mit Keller, KFW 70, Garage 14
11Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild 14
12Planung optimale Anordnung Haus, Garage und Einfahrt 13
13Entwurf Einfamilienhaus mit Garage/Carport - bitte um Bewertung 22
14Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung & Garage 14
15 2 Vollgeschosse, Durchgang Garage, Hauswirtschaftsraum unter Treppe 25
16Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht. 11
17Grundriss Einfamilienhaus / Garage im EG? 10
18Grundriss Einfamilienhaus mit Garage, eigenplanung 17
19Lage von Haus & Garage im Baufenster planen *Vorplanung* 129
20Einfamilienhaus 145qm mit Garage ohne Keller 25

Oben