H
Harakiri
Hallo alle,
wir beabsichtigen, ein Grundstück zu kaufen, allerdings wollen wir sicher sein, dass wir alle Aspekte der erlaubten Bebauung richtig verstanden haben. Da wir absolute Newbies auf dem Feld sind (erstes Projekt), haben wir da nur einen laienhaften Blick.
Es geht dabei um die erlaubte bzw. mögliche Zufahrt zum Grundstück - da es ein Eckgrundstück ist (3264/150), gibt es unten eine öffentliche Straße sowie links daneben eine Stichstraße (3264/161), welche privat ist - gehört zum benachbarten Mehrfamilienhaus, wird hauptsächlich verwendet, um den Müll abzuholen.
Wenn wir aber den Bebauungsplan richtig verstanden haben, ist diese private Fläche mit dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 7 belegt. Dazu steht im Textteil des Planes folgendes:
Zum besseren Verständnis habe ich Ausschnitte aus dem Bebauungsplan angehängt, hoffentlich beinhalten sie alle relevanten Infos.
wir beabsichtigen, ein Grundstück zu kaufen, allerdings wollen wir sicher sein, dass wir alle Aspekte der erlaubten Bebauung richtig verstanden haben. Da wir absolute Newbies auf dem Feld sind (erstes Projekt), haben wir da nur einen laienhaften Blick.
Es geht dabei um die erlaubte bzw. mögliche Zufahrt zum Grundstück - da es ein Eckgrundstück ist (3264/150), gibt es unten eine öffentliche Straße sowie links daneben eine Stichstraße (3264/161), welche privat ist - gehört zum benachbarten Mehrfamilienhaus, wird hauptsächlich verwendet, um den Müll abzuholen.
Wenn wir aber den Bebauungsplan richtig verstanden haben, ist diese private Fläche mit dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 7 belegt. Dazu steht im Textteil des Planes folgendes:
Ist es dann nicht so, dass wir theoretisch den Zugang zu unserem Grundstück auch von dieser Stichstraße realisieren können? Oder sind wir hier sozusagen ganz auf dem Holzweg?"Das gemäß Planeintrag festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL1 - GFL7 umfasst die Befugnis der Anlieger (und deren Besucher) die ausgewiesene Fläche als Grundstückszufahrt und Grundstückszugang zu nutzen, sowie die Befugnis der örtlichen Versorgungsträger hier die notwendigen Leitungen zu erhalten, zu verlegen und zu unterhalten. Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen sind von jeder Art baulicher Anlage und Bepflanzung freizuhalten."
Zum besseren Verständnis habe ich Ausschnitte aus dem Bebauungsplan angehängt, hoffentlich beinhalten sie alle relevanten Infos.