Gestaltung Bauherrengemeinschaft

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wrobel

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Moin

Es steht noch ein Neubau an. Eigentlich sollte es auf dem Grundstück neben unserm nur eine große Garage für einen Reise LKW werden. Eine Bebauung nur mit einer Nebenanlage ist aber nicht zulässig.

Nun wollen wir unserem Sohn den Einstieg in eine Immobilie etwas vereinfachen/unterstützen.
Geplant wird daher ein Wohnhaus mit 2 WE. Die Kosten für Grund und Garage wollen wir übernehmen.
Die Kosten für das Wohnhaus jeder zu 50%.

Welche Möglichkeiten der Gestaltung der Verträge sind da möglich und sinnvoll?
Um den Anteil am Gebäude finanziert zu bekommen muss er sicherlich mit im Grundbuch stehen?

Ich hoffe das Ziel ausreichend beschrieben zu haben.


Olli
 
N

nordanney

Macht eine WEG draus. Dürfte am einfachsten sein. Dann kann er seine Wohnung finanzieren und bringt den Grundstücksteil als EK ein (Übertragung von Eltern an Kinder ist grunderwerbsteuerfrei).
 
F

Fuchur

Auch wenn es schon so klingt, also ob der Weg zum DH schon entschieden ist: Wäre es keine Option, die beiden Grundstücke zu verschmelzen? Ist jetzt noch nicht zuende gedacht, aber eigentlich kann euch das keiner verbieten.
 
wrobel

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Moin
Es wird kein Doppelhaus sondern ein Haus mit zwei Wohneinheiten. EG Vermietung und im OG der Sohn. Hier mal ein schneller Vorentwurf. Das vorhandene und schon von uns bebaute Nachbargrundstück müssen wir eventuell mit dem neuen zusammenführen, da es sonst ein Problem mit der Grenzbebauung der Garage gibt. etwa 11m auf der Grenze und 4,5 m hoch.
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Zuletzt bearbeitet:
wrobel

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Moin

Die Mitarbeiterin der Bank würde das Darlehen des Sohnes über eine Zweckerklärung gesichert haben wollen.
Bin noch dabei mich dahingehend einzulesen und die Vor- u. Nachteile zu verstehen.

Ist das so sinnvoll? was gibt es da so zu beachten? außer auf die enge Fassung zu bestehen.


Olli
 
N

nordanney

Die Mitarbeiterin der Bank würde das Darlehen des Sohnes über eine Zweckerklärung gesichert haben wollen.
Bin noch dabei mich dahingehend einzulesen und die Vor- u. Nachteile zu verstehen.

Ist das so sinnvoll? was gibt es da so zu beachten? außer auf die enge Fassung zu bestehen.
Zunächst mal die Frage an Dich, wer eigentliche Eigentümer des Grundstücks bzw. des DH ist. Oder wird es eine WEG?
Wer soll was wie finanzieren.

Dann kann ich Dir eine Antwort geben.

Es hört sich danach an, als ob der Sohn ein Darlehen aufnimmt, aber nicht alleiniger Eigentümer wird.
 
Zuletzt aktualisiert 08.06.2023
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