Festhypothek für über 590K vorzeitig auflösen möglich?

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A

andalusia

Guest
Hallo miteinander!

Wir haben vor genau einem Jahr eine Festhypothek für über 590.000 CHF abgeschlossen da wir dachten, der Hypothekarzins würde sowieso nur noch steigen, aber niemals sinken!

Nun ist der zins aber doch nochmal um satte 0.7% runtergegangen, was in unserem Fall eine jährliche Einsparung von CHF 4130.00 ergibt!!

Nun machen wir uns alle Überlegungen, eine günstigere Variante hinzukriegen. Bei der Bank haben wir nachgefragt, ob wir wenigstens schon frühzeitig für einen günstigen Zinssatz verlängern könnten. Das geht aber nicht, da der Vertrag noch 4 Jahre andauert und dieser erst ein Jahr vor Vertragsende verlängert werden kann.

Angenommen wir würden im Lotto gewinnen könnten wir doch die Hypothek zurückzahlen und wir wären aus dem Vertrag raus oder? Wenn dem so ist, könnten wir doch auch bei einer anderen Bank eine günstigere Finanzierung eingehen und mit dem Hopothekarkredit, welchen wir aufnehmen die teurere Hypothekarschuld der anderen Bank begleichen oder??

Bin gespannt auf Eure Antworten!
 
W

wabe

Vertrag ist Vertrag und wenn man den ändern will, muss der Partner zustimmen und das wird eine Bank nur machen, wenn Sie (auch) einen Vorteil hat.
Wer Verträge abschließt, sollte wissen, was er macht. Wenn es anders kommt als gedacht, ist man immer an den Vertrag gebunden, auch wenn es schmerzt.
 
A

andalusia

Guest
Hallo,

Aber eine Hypothek ist ja zum zurückzahlen gedacht. Insofern ist es ja kein Vertragsbruch wenn wir beispielsweise 500.000 amortisieren?! oder?
 
W

wabe

Aber es gibt sicher eine Vereinbarung wie zurückgezahlt wird, wenn das geändert werden soll, muss der Vertrag geändert werden. Um einen Vertrag ändern zu können, müssen beide Partner einverstanden sein. Wenn nur ein Partner Vorteile hat, wird der andere nicht zustimmen und das muss er auch nicht. Wenn er also einverstanden sein soll, will er einen mindestens gleichwertigen Vorteil
So einfach ist das Vertragswesen.
 
A

andalusia

Guest
Aber es gibt sicher eine Vereinbarung wie zurückgezahlt wird, wenn das geändert werden soll, muss der Vertrag geändert werden. Um einen Vertrag ändern zu können, müssen beide Partner einverstanden sein. Wenn nur ein Partner Vorteile hat, wird der andere nicht zustimmen und das muss er auch nicht. Wenn er also einverstanden sein soll, will er einen mindestens gleichwertigen Vorteil
So einfach ist das Vertragswesen.
Hallo Wabe

Danke für Deine Ausführungen. Es ist natürlich so, dass eine monatliche Rückzahlung vereinbart wurde - genannt Amortisation. In unserem Fall 1.000 CHF/Monat.
Wenn ich Dich richtig verstehe könnten wir uns also mit unserer Bank zusammensetzen und versuchen einerseits diese Amortisation zu erhöhen - Was unsere Bank wahrscheinlich willkommen wäre - oder sogar auszuhandeln, bei Gelegenheit größere summen pauschal zurückzubezahlen.
 
6

6Richtige

Hallo andalusia,

Lass Dir von Deiner Bank einfach die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ausrechnen, dann kannst Du diesen Betrag mit der Zinsersparnis gegenrechnen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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