"Ersatzneubau" eines nach Bebauungsplan nicht mehr zulässigen Zauns

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Q

quisel

Ändert nichts daran, dass die Gemeinde diesen Zaun offensichtlich nicht haben will. Sie bekommt ihn halt nicht weg weil die Regeln nach dem Zaunbau geändert wurden. Solange du nur neu streichst und ein paar Bohlen austauscht, wird der Bestandsschutz bleiben.
Ersatzneubau würde ich mir von der Gemeinde schriftlich geben lassen wenn dir das wichtig ist.
Nun ja, was Städte bzw. Gemeinden wollen oder nicht wollen und was recht und billig ist, sind ja manchmal zwei paar Schuhe. ;) Aber vermutlich wird es tatsächlich eher auf Instandsetzung denn auf Ersatzbau hinauslaufen.
 
P

Pitiglianio

Was liegt denn hinter dem Zaun, wenn die Gemeinde ein Ansinnen auf Rückbau hat, und du eher zum blickdichten Stabmattenzaun tendierst?
Kindergarten? Baustoffzentrum? Nudistenlager? oder tatsächlich nur ein gemeiner Nachbar?
 
Q

quisel

Was liegt denn hinter dem Zaun, wenn die Gemeinde ein Ansinnen auf Rückbau hat, und du eher zum blickdichten Stabmattenzaun tendierst?
Kindergarten? Baustoffzentrum? Nudistenlager? oder tatsächlich nur ein gemeiner Nachbar?
Auch wenn mich dein Beitrag zum Schmunzeln gebracht hat, sieht die Realität doch leider viel nüchterner aus:
Eine schmaler Bürgersteig, dann eine schmale Straße mit vielen parkenden Autos und dann Wald. Am Wochenende durch den Waldzugang sehr publikumsfrequentiert. Da am obersten Ende des Grundstücks gelegen hat, hat man ohne den Zaun freien Einblick aufs Grundstück. Im Zuge des Neubaus wird sich das alles ein wenig ändern - aber die nächsten 3 Jahre werden wir es erstmal als Garten nutzen und sind somit froh über den Sichtschutz.
 
P

Pitiglianio

Verstehe. In diesem Fall und auch wegen Bestandsschutz würde ich da garnicht viel investieren, außer vielleicht die paar Bretter austauschen die kurz vorm verfaulen sind. Wenn du dann in drei Jahren baust kannst du dir ernsthaft Gedanken über einen Sichtschutz machen.
Wenn dich der vergammelnte Zaun doch zu sehr stört, dann fange schon jetzt an blickdichte Hecken zu pflanzen, die sind dann in drei Jahren auch schon schön angewachsen und bestenfalls "fertig". Kostengünstiger und schöner als Stabmatten mit Plastikeinlage allemal.
 
K a t j a

K a t j a

Die Aussagen widersprechen sich. Wenn die Stadt zum Rückbau auffordert, gibt es ganz sicher keinen Ersatzneubau.
Ich finde ja, dass sich vor allem diese Aussagen widersprechen:

...ich denke aktuell stört mich vor allem die etwas schäbige Anmutung.
... auf einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen zu wechseln?
Das ist wohl das Hässlichste, was man seiner Umgebung und der Stadt zumuten kann. Man kann nur hoffen, dass noch mehr Städte und Gemeinden das Verbot in den B-Plänen verankern.
Pflanz doch ne Hecke! Bis die die Zaunhöhe hat, lässt Du die Bretterwand noch stehen.
 
Q

quisel

Das ist wohl das Hässlichste, was man seiner Umgebung und der Stadt zumuten kann. Man kann nur hoffen, dass noch mehr Städte und Gemeinden das Verbot in den B-Plänen verankern.
Pflanz doch ne Hecke! Bis die die Zaunhöhe hat, lässt Du die Bretterwand noch stehen.
Auch wenn ich mich von deiner aus meiner Sicht recht unhöflichen Formulierung ein wenig auf den Schlips getreten fühle, möchte ich trotzdem versuchen, deinen Beitrag sachlich zu beantworten:

Es geht mir nicht darum einen Dauerzustand mit dem Ersatzbau zu schaffen. Die Situation sieht nur so aus, dass ich dort aktuell im Bestand eine Einfriedung habe, die an vielen Stellen den Anschein erweckt, dass sie wesentlich mehr Liebe brauchen wird als nur etwas neue Holzlasur. Da ist leider irgendwann der Punkt gekommen, an dem eine Aufarbeitung auf 35 Meter Länge und zwei Meter Höhe den Rahmen hinsichtlich Aufwand sprengt. Vor allem auch weil egal was ich da nun hinsetze, die Konstruktion in 3-4 Jahren, wenn wir das Grundstück bebauen wollen, ohnehin verschwinden wird. Aus meiner Sicht ist alles besser, als das angemoderte, gut zwei Meter hohe Bollwerk aus Bohlen in dunkelbraun.

An der unteren Seite des Grundstücks, von der es aktuell erschlossen ist, wird es vermutlich genau das, was du nun auch vorschlägst: eine Hecke, vermutlich jedoch in Kombination mit einem Doppelstabmattenzaun, der allerdings von der Straße aus gesehen hinter die Hecke kommen wird. Hier weiß ich aber auch bereits, dass die Kirschlorbeerbüsche, die ich dort auf gut 35 Meter Länge pflanze, eine Zukunft haben.

An der oberen Seite des Grundstücks, um die es hier bisher geht, sieht das anders aus. Eine Hecke scheidet dort aus meiner Sicht aus, weil ich bereits jetzt weiß, dass ich die Pflanzen in 3-4 Jahren entsorgen muss. Das möchte ich nicht und eine Zukunft kann ich den Büschen auf meinem Grundstück nicht bieten. Gleichzeitig will ich aber den Status Quo, was den Sichtschutz angeht, möglichst erhalten. Das jedoch in technisch halbwegs einwandfreiem Zustand. Da die perspektivische Abhängigkeit absehbar ist, soll die Lösung zudem nicht allzu teuer sein. Den Doppelstabmattenzaun könnte ich später für die Grundstücksseiten recyceln - dann natürlich ohne Sichtschutzstreifen.

Unabhängig von der provisorischen Lösung wird der Endzustand komplett anders aussehen und die Stadt von ihrem Leid erlösen. Ganz ohne Verbot.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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