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ᐅ "Ersatzneubau" eines nach Bebauungsplan nicht mehr zulässigen Zauns


Erstellt am: 14.12.22 11:47

quisel14.12.22 11:47
Hallo zusammen,

wie in einem anderen Thema angekündigt, sind wir aktuell in den letzten Zügen eines Grundstückerwerbs. Parallel bin ich schon ein wenig am Planen, was wir mit dem Grundstück machen. Nun steht an der oberen Grundstücksgrenze ein ca. 2m hoher Zaun, blickdicht, aus dunkelbraunen Holzbolen. Der Zaun steht da so bereits seit den 80ern. Wegen mangelnder Pflege in den letzten Jahren, ist er mittlerweile nicht mehr in perfektem Zustand.

Nun gilt in dem Gebiet seit 2009 ein Bebauungsplan, der auch Aussagen zu erlaubten Einfriedungen macht. Erlaubt sind demnach nur noch offen wirkende Metall- und Holzzäune, Maschendrahtzäune oder Hecken. Nicht zu lässig sind insbesondere: Einfriedungen mit großflächigen Sichtschutzplatten oder -panelen aus Metall, Holz oder sonstigen Materialien sowie Einfriedungen aus Betonformsteinen. Also das was jetzt vorhanden ist, ist seit 2009 explizit nicht mehr erlaubt.

Die Stadt hat den Eigentümer vor einigen Jahren schon mal zum Rückbau aufgefordert. Aufgrund der nachweislich schon weit vor Einführung des B-Plans liegenden Errichtung hat die Zaunanlage bislang Bestandsschutz. Nach Aussage des Verkäufers wäre auch ein gleichartiger Ersatzneubau möglich. Wenn das so ist, was ginge dann? Wirklich nur 1:1 - aber in neu? Oder wäre es auch denkbar die Höhe beizubehalten und auf einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen zu wechseln?

Gibts hier Erfahrungen? Danke euch schon mal!
Tolentino14.12.22 13:36
Muss das denn wirklich neu? Also ist er nur nicht mehr schön oder ist er baufällig?
Das andere würde ich das Bauamt fragen. Soweit ich weiß muss das gleichartig sein. Kannst also nicht auf einmal mit 2m hoher Doppelstabmatte und Sichtschutzstreifen ankommen.
quisel14.12.22 13:48
Tolentino schrieb:

Muss das denn wirklich neu? Also ist er nur nicht mehr schön oder ist er baufällig?
Das andere würde ich das Bauamt fragen. Soweit ich weiß muss das gleichartig sein. Kannst also nicht auf einmal mit 2m hoher Doppelstabmatte und Sichtschutzstreifen ankommen.
Danke für deine Antwort. Nun, das müsste ich im Detail noch prüfen. Man müsste aber auf jeden Fall mal ordentlich Hand anlegen, die ein oder andere Bohle tauschen, die Bohlen neu einlegen und neu streichen / lasieren. ich denke aktuell stört mich vor allem die etwas schäbige Anmutung. Da ist mittlerweile viel krumm, schepp, verzogen und verwittert.

Wollte nur im Vorfeld schon mal die Optionen kennen.
WilderSueden14.12.22 15:04
quisel schrieb:

Die Stadt hat den Eigentümer vor einigen Jahren schon mal zum Rückbau aufgefordert. Aufgrund der nachweislich schon weit vor Einführung des B-Plans liegenden Errichtung hat die Zaunanlage bislang Bestandsschutz. Nach Aussage des Verkäufers wäre auch ein gleichartiger Ersatzneubau möglich.
Die Aussagen widersprechen sich. Wenn die Stadt zum Rückbau auffordert, gibt es ganz sicher keinen Ersatzneubau.
quisel14.12.22 15:11
WilderSueden schrieb:

Die Aussagen widersprechen sich. Wenn die Stadt zum Rückbau auffordert, gibt es ganz sicher keinen Ersatzneubau.
Die Aussagen widersprechen sich maximal in der verkürzten Darstellung. Zum Rückbau wurde aufgefordert, weil von einer Errichtung nach 2009 ausgegangen wurde.
WilderSueden14.12.22 15:24
Ändert nichts daran, dass die Gemeinde diesen Zaun offensichtlich nicht haben will. Sie bekommt ihn halt nicht weg weil die Regeln nach dem Zaunbau geändert wurden. Solange du nur neu streichst und ein paar Bohlen austauscht, wird der Bestandsschutz bleiben.
Ersatzneubau würde ich mir von der Gemeinde schriftlich geben lassen wenn dir das wichtig ist.
zauneinfriedungenrückbauersatzneubaumetallbestandsschutzsichtschutzstreifen