Eigenheim: Zinsentwicklung / Zins / Zinsanstieg / Konditionen

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f-pNo

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Jetzt mal ganz blöd gefragt. Abgesehen von Zinsentwicklungen, die keiner absehen kann. Worin liegt nun der Vorteil einer möglichst langen Zinsbindung? Da nehm ich mir doch die Möglichkeit, von günstigeren Angeboten wegen irgendwann ja deutlich gesunkener Beleihung zu profitieren? Es macht doch einen Riesenunterschied ob ich eine Beleihung von 90 oder von 50% habe. Oder seh ich das nun komplett falsch?
Ich glaube @Elina , darüber hatten wir schon einmal diskutiert.
Der Vorteil liegt in der LANGFRISTIGEN Planbarkeit und der langfristigen Sicherung eines relativ günstigen Zinssatzes.

Wenn Du z.B. nur 5 Jahre Zinsbindung wählst, bekommst Du aktuell einen Zinssatz, der (angenommen) 0,5 % p.a. günstiger ist (steinige mich jetzt nicht w. den 0,5% vielleicht sind es auch 0,7%). Diese 0,5 % steckst Du in die zusätzliche Tilgung. Du würdest damit nach 5 Jahren round about 2,5-3,0 % mehr abgetilgt haben. Sicherlich hast Du die Möglichkeit noch zusätzlich zu tilgen - diese Möglichkeit besteht aber auch bei einer 15 oder 20 jährigen Bindung - mal abgesehen davon, dass die meisten wahrscheinlich nicht dauerhaft so signifikant hohe Sondertilgungen durchführen können.
Eine 20 jährige Bindung würde natürlich keinen Sinn machen, wenn Du realistisch planst, Dein Haus nach 10 oder 15 Jahren abgezahlt zu haben.

Zurück zum Beispiel:
Nach 5 Jahren musst Du wieder neu verhandeln. Zum Einen würde ggf. Dein Beleihungswert nicht soweit gesunken sein, wie Du erwartest.
Aber entscheidender ist: Du weißt nicht, wie in 5 Jahren die Zinsen stehen. Hast Du Glück, sind sie auf dem gleichen niedrigen Niveau wie bei Abschluss. Dann würde Dir der niedrigere Beleihungswert ggf. einen Zinsvorteil verschaffen, den Du anschließend wieder für höhere Tilgungen nutzen kannst. Sind sie aber bis dahin gestiegen, wird der Zinsvorteil durch den niedrigeren Beleihungswert durch den höheren Basiszins aufgefressen werden - ggf. müsstest Du sogar mehr zahlen.

Mit der kurzen Zinsbindung spekulierst Du also eigentlich darauf, dass sich die Zinsen am Ende der ZB nicht großartig nach oben verändert haben werden. Nur dann könnte m.M.n. Dein Beleihungswertargument greifen.
Zudem: Viele scheuen sich vor (neuen) Kreditverhandlungen bzw. empfinden sie als anstrengend. Somit sind diejenigen froh, wenn sie über einen langen Zeitraum ihre Ruhe haben.
 
V

Voki1

Sofern wir über § 489 Baugesetzbuch reden ist dort eindeutig die Rede vom Darlehensnehmer und nicht vom Darlehensgeber.
Welche gesetzliche Regelung liegt der Sonderkündigung von Seiten der Bank dann zugrunde?
Keines. Es gibt schlicht kein Sonderkündigungsrecht der Banken für den Zeitraum nach 10 Jahren. Der Darlehensnehmer kann nur 10 Jahre "gebunden" werden, der Darlehensgeber ist über den vollen Zeitraum, auch wenn dieser über 10 Jahre hinausgeht, gebunden.

Viele vorangegangene diesbezügliche Beiträge sind einfach Blödsinn.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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