Einfamilienhaus Satteldach ca. 137qm, 1 Vollgeschoss

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RomeoZwo

RomeoZwo

Das ist aber nicht meine Zeichnung, die hat @RomeoZwo wohl so bearbeitet.
Wir haben kein UG
Ja, ich hab die blauen Geschosse über die original Skizze gelegt. Aber wenn das Gelände anders ist, ist die Idee aus Kostengründen wahrscheinlich wirklich nichts.

Wie alt ist denn der Nachbar? Wie wäre es den Platz im Osten für den Carport als Grenzbebauung vorzusehen, und den Carport vielleicht erst in ein paar Jahren zu bauen, wenn es den Nachbarn nicht mehr gibt? Ist alles keine befriedigende Lösung, aber ich Wünsche euch halt doch Licht und Sonne im Haus. Es scheint euch ja wichtig zu sein, da die Gaube ja das Haus mit "Licht durchfluten" soll. Nur glaube ich leider nicht, dass die das wirklich tut.
Aber in dem Fall (Gaube soll Licht ins Haus bringen) ist die gerade Treppe mit einem eher offenen Treppenhaus nicht der falsche Ansatz. Das Licht habt ihr dann halt in den Fluren und nicht in den Wohnräumen.
 
kaho674

kaho674

Was ist denn mit der Firstrichtung? Ist die vorgegeben oder könntet Ihr das Haus auch drehen mit Giebel zur Straße? Kann das Büro ins OG? Ist die Eingeschossigkeit Pflicht?
 
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Revendare

Wie alt ist denn der Nachbar? Wie wäre es den Platz im Osten für den Carport als Grenzbebauung vorzusehen, und den Carport vielleicht erst in ein paar Jahren zu bauen, wenn es den Nachbarn nicht mehr gibt?
Der Nachbar ist Baujahr 1959 und somit noch ein paar Jährchen unter uns
Ich denke wir machen das dann ungefähr so wie in #26 beschrieben und versuchen den Carport niedriger zu setzen - sollte dann nicht allzu viel Lich klauen.
Aber in dem Fall (Gaube soll Licht ins Haus bringen) ist die gerade Treppe mit einem eher offenen Treppenhaus nicht der falsche Ansatz. Das Licht habt ihr dann halt in den Fluren und nicht in den Wohnräumen.
Da wir keine Tür vom Flur im EG zu den Wohnräumen haben werden, sollte das Licht vom Flur doch auch in die Wohnräume fallen?!
Auch denke ich, dass lange nicht so wenig Licht durch die West- und Ostfenster einströmt, wie hier teilweise dargestellt. Ich schätze, dass der Architekt das recht gut beurteilen kann.
 
R

Revendare

Was ist denn mit der Firstrichtung? Ist die vorgegeben oder könntet Ihr das Haus auch drehen mit Giebel zur Straße? Kann das Büro ins OG?
Sorry, wollte deine Frage noch beantworten
Das ist wieder Auslegungssache des §34. In unserer Straße steht leider kein Haus mit Giebel zur Straße. Muss ich dann mal den Architekten fragen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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