Pflichten eines Carport Herstellers

4,40 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Pflichten eines Carport Herstellers
>> Zum 1. Beitrag <<

B

B.Baumeister

Und was du noch vergisst ! Wenn der Bauantrag unvollständig ist , es Probleme gibt oder Rückfragen. Wer klärt es ? Du oder der Carport Hersteller ?!
Na wer reicht denn den Antrag ein? Wer ist denn Bauherr und auf wessen Grundstück findet das ganze denn statt?
Auf alle Antworten ist die Antwort: ich.
Alles was das Bauamt will ist doch nur benannt haben wer das Ding konstruiert hat.
 
H

HilfeHilfe

Na wer reicht denn den Antrag ein? Wer ist denn Bauherr und auf wessen Grundstück findet das ganze denn statt?
Auf alle Antworten ist die Antwort: ich.
Alles was das Bauamt will ist doch nur benannt haben wer das Ding konstruiert hat.
Du verstehst den Sinn eines Bauantrags nicht . Und wenn der Liebe Amtsmensch bei der Rückfrage ein DIN A4 Zettel mit extra Zeichnungen und Unterschriften braucht ? Machst du das auch ? Oder muss der Architekt ran ? Kostenlos selbstverständlich . Unser Bauamt meinte das aktuell 50 % der Anträge als fehlerhaft oder unzureichend zurück gehen . Wie auch immer hast du eh keine Rechts Basis. Du hast ja einen Carport gekauft und keinen Carport mit Bauantrag
 
J

Joedreck

Moin zusammen.

Folgende Ausgangslage: Haus steht (in Cuxhaven), Carport ist ausgesucht und Vertrag unterschrieben. Preis übrigens regulär fast 13.000€.
Das Carport ist ein Bausatz und wird Platz für zwei Autos und eine Werkstatt haben auf insgesamt 50qm. Herstellerfirma ist Biber Carport aus München und im Vertrag ist ein Vorbehalt bei negativem Bauantrag verankert, so dass der Vertrag aufgekündigt werden könnte wenn der Bauantrag nicht durch ginge. Einen Abschlag habe ich schon gezahlt.
Soweit, so gut.
Beim Schlaumachen was alles zum Bauantrag zu machen ist, sagte das Bauamt der Antrag müsse von einem "Entwurfsverfasser" unterzeichnet werden. Das ist entweder ein Architekt, oder ein Handwerksmeister - wer auch immer das konstruiert hat. Und natürlich brauchen sie eine Zeichnung des Carports.
Auch das ist klar.
Damit bin ich also an die Firma herangetreten, die dann sagte sie hätte selbst so jemanden nicht im Haus, sondern extern. Und den müssten sie nun fragen ob er das denn unterschreiben kann, weil manchmal wohl weitere Verbindlichkeiten an diese Unterschriften geknüpft seien, die sie aus der Ferne z.B. gar nicht halten könnten.
Wenn dem Entwurfsverfasser z.B. automatisch eine Bauaufsichtspflicht zugeschrieben werden würde. Für die Zeichnung möchte man über 500€ extra.
Das mit den Kosten für die Zeichnung kann ich sogar verstehen, da ja mein Carport maßgefertigt ist. Was die Verbindlichkeiten im Bauantrag angeht, so kann ich da im Formular nichts finden.
Ist halt lediglich ein Absatz zum Entwurfsverfasser, Name, Firma usw. und dann war es das auch schon.

Für die Prüfung ließ man sich kräftig Zeit, so dass ich nach über vier Wochen nachgefragt habe ob man dazu denn nun in der Lage sei den Antrag abzuzeichnen. Ansonsten hätte ich nämlich gern von meinem Vorbehaltsrecht Gebrauch gemacht.
Corona hab ich dabei auch nur sehr bedingt als Ausrede gelten lassen, denn die Prüfung an extern läuft sowieso über das Weiterleiten einer Email und diese wiederum schrieb ich eine Woche bevor in Bayern die Ausgangsbeschränkung galt.

Nun antwortete man nach über fünf Wochen nach Zugang des Formulars dass man noch etwas Zeit bräuchte und Corona und überhaupt. Außerdem war nie von einem Bauantragsservice die Rede und den Vorbehalt kann ich auch nur geltend machen wenn ich einen abgelehnten Bauantrag vorweisen kann.
Witzig - wie denn, wenn die mir nicht die Unterschrift geben, die ich benötige...?!

Long Story, short: Kann jemand beantworten was die standardmäßigen Pflichten eines Herstellers bei so etwas sind? In meinen Augen gehört das natürlich zum Produkt dazu. Während die ja fast so tun als wäre das eine Komfortleistung ähnlich eines Anmeldeservice beim Autokauf. Wahrscheinlich haben die da noch nicht richtig verstanden worum es geht, aber das kann man ja noch mal klarstellen. Dennoch: Was gehört bei so etwas zum normalen Produktumfang und was ist Sonderleistung?
Auch wenn ich das mit den Mehrkosten für die Zeichnung nachvollziehen kann, finde ich z.B. dass man hierauf beim Kauf aufmerksam gemacht werden müsste, zumal die Größe ja so ist, dass man in jedem Bundesland einen Bauantrag stellen müsste und damit eine Zeichnung braucht.

Hoffe auf eure Antworten.

Enrico
Sag mal, liest du was geschrieben wird?

Es fehlt ein genehmigter Bauantrag für das Carport. Dieser Antrag muss von einem Berechtigten unterschrieben werden. Du als Bauherr bist zuständig für das einholen dieser Unterschrift.
In deinem Kaufvertrag zu dem Carport ist hier diese nötige Unterschrift nicht inkludiert. Du musst sie also anderweitig einholen.
Den Antrag einreichen, hoffen er wird genehmigt und dann aufbauen. Ende.
 
Tassimat

Tassimat

Ich habe den aktuellen Stand nicht ganz verstanden.
- Der Hersteller hat einen Vorlageberechtigten (Architekten) vermittelt, der den Bauantrag erstellt, oder?
- Wie weit ist der tatsächlich? An welcher konkreten Problematik hängt dieser Mensch?
- Hast du den Architekten mal angerufen? Wenn nein, dann besorge dir die Telefonnummer.
- Die 500€ will der Hersteller für eine Zeichnung. Aber eine Zeichnung ist kein Bauantrag. Wer erstellt nun die Zeichnung: der Hersteller oder der Architekt, wie sieht in diesem Punkt das Vertragskonstrukt aus.

Wenn da noch niemand so wirklich angefangen hat könntest du den Architekten des Herstellers auch absägen und selber einen lokalen Architekten engagieren. Ich denke das wird immer noch schneller gehen, als wenn ein nicht ortsansässiger Architekt versucht einen Bauantrag einzureichen. Der wird mehrmals nachbessern müssen, da der die gefühlt "willkürlichen" Erwartungen der Behörde nicht kennt.
 
I

immermehr

Hallo,
bei mir war ähnliche Situation. Haus ist von Heinz von Heiden, fertige Garage (als Dachterrasse) von anderer Firma (Heinz von Heiden kooperiert nicht mehr mit z.B Zapf).
-->Zeichnungen besorgt, zum Bemusterungstermin mitgenommen, ca. 1600€ für Heinz von Heiden bezahlt, um die Garage in den Bauantrag zu zeichnen und einreichen.
Nichts ist umsonst.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Hallo,

ich hatte genau das selbe „Problem“.

ich musste es auch über einen externen Architekten erledigen. Letzlich habe ich es mit einem Architekten erledigt und ca. 500 € dafür bezahlt..

Der erste Bauantrag wurde abgelehnt, weil das Carport zu nah an der Auffahrt lag, die zweite Zeichnung etc hat der Architekt dann ohne weitere Kosten erledigt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 570 Themen mit insgesamt 5766 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben