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Dieselente
[b schrieb:Roderunner[/b]
war heute bei mein Anwalt, ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht besteht bei der AG nicht ! im Kauderwelsch ist in den Vertragsbedingungen ein Rücktritt ausgeschlossen.
Egal was in dem Vertrag steht, es regelt alles das Fernabgabegesetz und das greift nicht bei zu errichtenden Bauwerken.ist ja völliger Schwachsinn und es ist auch egal was die da in Ihren Verträge alles reinschreiben. DAS Baugesetzbuch ( s. Google ) regelt eindeutig was ein Haustürgeschäft ist. Da kann im DM-Haus AG Vertrag stehen was will.DM-Haus AG kann auch mit dem Inhalt Ihrer Verträge das Baugesetzbuch nicht außer Kraft setzen.Die wollen dich nur verunsichern.
Du kannst getrost kündigen. Dein Anwalt sollte mal das Baugesetzbuch studieren und dann auch anwenden LOL
Das kann dir auch jede Verbraucherzentrale für 1,50 €uro bestätigen LOL.
Fernabgabegesetz
§ 1 Anwendungsbereich
3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge 1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanzierungs- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,