G
Grym
Mal angenommen im Bebauungsplan steht etwas von Walmdach oder Satteldach mit 25 bis 40 Grad - aber wofür gilt das? Ist in irgend einem Gesetz aufgeführt, dass diese nur für das Hauptdach vom Haupthaus gilt? Wenn dort WD/SD und 25-40 steht, warum darf man dann beispielsweise eine Flachdach-Garage bauen bzw. es wird gemacht? Was gilt bei solchen Bauelementen wie einem 1-geschossigen Erker im EG bei einem sonst 2-geschossigen Gebäude? Müsste man dann dort etwa ein Satteldach oder Walmdach andeuten mit 25 bis 40 Grad? Wieder rum, wenn ich es als Balkon deklariere, dann geht Flachdach? Jetzt mal weiter gefragt, was ist mit einer Eingangsüberdachung? Braucht die Eingangsüberdachung dann auch ein Walmdächlein, weil im Bebauungsplan ja WD/SD vorgeschrieben ist - sicher nicht, oder?
Also meine Frage, worauf bezieht sich die Festlegung der Dachform im Bebauungsplan und worauf nicht und warum ist das so?
Also meine Frage, worauf bezieht sich die Festlegung der Dachform im Bebauungsplan und worauf nicht und warum ist das so?