Dachform Erker - Flachdach erlaubt trotz SD/WD-Pflicht im Bebauungsplan?

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G

Grym

Mal angenommen im Bebauungsplan steht etwas von Walmdach oder Satteldach mit 25 bis 40 Grad - aber wofür gilt das? Ist in irgend einem Gesetz aufgeführt, dass diese nur für das Hauptdach vom Haupthaus gilt? Wenn dort WD/SD und 25-40 steht, warum darf man dann beispielsweise eine Flachdach-Garage bauen bzw. es wird gemacht? Was gilt bei solchen Bauelementen wie einem 1-geschossigen Erker im EG bei einem sonst 2-geschossigen Gebäude? Müsste man dann dort etwa ein Satteldach oder Walmdach andeuten mit 25 bis 40 Grad? Wieder rum, wenn ich es als Balkon deklariere, dann geht Flachdach? Jetzt mal weiter gefragt, was ist mit einer Eingangsüberdachung? Braucht die Eingangsüberdachung dann auch ein Walmdächlein, weil im Bebauungsplan ja WD/SD vorgeschrieben ist - sicher nicht, oder?

Also meine Frage, worauf bezieht sich die Festlegung der Dachform im Bebauungsplan und worauf nicht und warum ist das so?
 
Y

ypg

Das sind so Fragen, die sollte man seinen Architekten seines Vertrauens stellen. Der kennt den Bebauungsplan mit seinen Feinheiten, worauf sich ja diese Frage stützt. (Ich gehe mal davon aus, dass im Bebauungsplan Passagen nicht erwähnt sind, sodass dann die Landesbauordnung oder einfach das Fachwissen des Architekt greift... Stichpunkt: untergeordnete Baukörper, Nebengebäude)
 
G

Grym

Ich dachte, der Disclaimer ist nur im grünen Forum notwendig, aber ok:

Ja, meine Planer habe ich jetzt schon gefragt. Kamen verschiedene Antworten. Möchte ich jetzt erst mal nicht vorgeben, damit ich die Antworten nicht von vornherein in eine bestimmte Richtung lenke. Würde die Frage mal ohne weitere Kommentare meinerseits stehen lassen und ggf.. später schreiben, was die Planer jeweils gesagt haben.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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