ᐅ Bungalow 148m² Grundstücksplanung / Grundrissplanung
Erstellt am: 13.08.19 00:11
kbt0917.08.19 07:34
Ich habe noch mal mit einem Winkelbungalow gespielt ops:
Gedanke war eine richtige Sommerabend-Grill-Terrasse.
Im Norden Garage (dann muss das Fenster im Hauswirtschaftsraum weg) mit Stauraumanbau, alternativ auch hier Carport mit Stauraumanbau.
Im Südwesten dann noch ein Carport mit schöner Trennwand.
Wenn Haus ebenso an der 5m-Ecke gestellt wird, wie die nördliche Garage, kommt man meiner Meinung nach weit genug von der Straße weg und kann sich für Sommerabende einen schönen Platz im Winkel vom Bungalow schaffen. Auch ungestört von Nachbarn, die Abendsonne genießen können.
In den Südosten kann man sich ja trotzdem eine Terrasse legen, kann auch überlegen aus den Kinderzimmern einen Ausgang zu machen usw.
Jetzt nur mal als Inspiration gedacht.





Gedanke war eine richtige Sommerabend-Grill-Terrasse.
Im Norden Garage (dann muss das Fenster im Hauswirtschaftsraum weg) mit Stauraumanbau, alternativ auch hier Carport mit Stauraumanbau.
Im Südwesten dann noch ein Carport mit schöner Trennwand.
Wenn Haus ebenso an der 5m-Ecke gestellt wird, wie die nördliche Garage, kommt man meiner Meinung nach weit genug von der Straße weg und kann sich für Sommerabende einen schönen Platz im Winkel vom Bungalow schaffen. Auch ungestört von Nachbarn, die Abendsonne genießen können.
In den Südosten kann man sich ja trotzdem eine Terrasse legen, kann auch überlegen aus den Kinderzimmern einen Ausgang zu machen usw.
Jetzt nur mal als Inspiration gedacht.
kaho67417.08.19 07:35
Die Treppe richtet sich ja zuerst nach der Geschosshöhe. Ich rechne die immer auf der Webseite (-> google) "Treppe 1x1" aus. So ein paar Grundlagen sollte man dabei im Hinterkopf haben. Also z.B. würde ich in meinem Haus nicht unter 1m Breite gehen - Wangen und Geländer machen die Sache am Ende ja auch noch schmaler. Außerdem versuche ich immer, dass ich mit der Steigung irgendwo bei 18 bis 18,6cm lande und mit der Auftrittsbreite von 26 bis 27cm. Bei der Kopffreiheit nicht unter 2,10m.
Ich hatte bei dem Grundriss noch mal bissl rumprobiert. Ich würde es jetzt so machen, wobei die Treppe normal 1/4 gewendelt ist und kein Podest hat (Programmfehler).


Im Dach sehe ich auch nur Satteldach - ohne Kniestock ist Walmdach in dem Fall Quark und sieht m.E. furchtbar aus.
Vielleicht öffnet man im Eingang die Decke bis unters Dach für eine kleine Galerie. Dort noch schöne große Fenster rein - das sähe dann etwa so aus:


Ok, Spielerei.
Ich hatte bei dem Grundriss noch mal bissl rumprobiert. Ich würde es jetzt so machen, wobei die Treppe normal 1/4 gewendelt ist und kein Podest hat (Programmfehler).
Im Dach sehe ich auch nur Satteldach - ohne Kniestock ist Walmdach in dem Fall Quark und sieht m.E. furchtbar aus.
Vielleicht öffnet man im Eingang die Decke bis unters Dach für eine kleine Galerie. Dort noch schöne große Fenster rein - das sähe dann etwa so aus:
Ok, Spielerei.
Escroda17.08.19 08:20
11ant schrieb:
Habe ich eine Antwort überlesen, oder ist meine Frage, ob auch ein versetztes Pultdach zulässig sei, noch offen ?Du erwartest noch Antworten vom TE? Na ja, wenigstens passt sein Verhalten zum Bebauungsplan, der auch mehr Fragen aufwirft, als er Antworten gibt. Denn eigentlich setzt er in der Nutzungsschablone Sattel- und Walmdach fest. Die Zeichenerklärung bestätigt dies. Allerdings fehlt hier der Hinweis auf die Gesetzesgrundlage. Nach Baugesetzbuch ist die Dachform und -Neigung nicht festsetzbar. Das muss in einer landesrechtlichen Gestaltungssatzung geschehen, die zwar auch in den Bebauungsplan integriert sein kann, dann aber entsprechend gekennzeichnet werden muss, was hier nicht der Fall ist. Die Begründung zum Bebauungsplan hilft auch nicht weiter - im Gegenteil: Hier ist sogar von "gleichzeitiger Festsetzung der Dachform und Neigung" die Rede. Im Plandokument finde ich aber keinerlei Hinweis auf die Dachneigung. IMHO ist die Festsetzung der Dachform nichtig.ypg17.08.19 09:33
kaho674 schrieb:
Die Treppe richtet sich ja zuerst nach der Geschosshöhe. Ich rechne die immer auf der Webseite (-> google) "Treppe 1x1" aus. So ein paar Grundlagen sollte man dabei im Hinterkopf haben. Also z.B. würde ich in meinem Haus nicht unter 1m Breite gehen - Wangen und Geländer machen die Sache am Ende ja auch noch schmaler. Außerdem versuche ich immer, dass ich mit der Steigung irgendwo bei 18 bis 18,6cm lande und mit der Auftrittsbreite von 26 bis 27cm. Bei der Kopffreiheit nicht unter 2,10m.
Ich hatte bei dem Grundriss noch mal bissl rumprobiert. Ich würde es jetzt so machen, wobei die Treppe normal 1/4 gewendelt ist und kein Podest hat (Programmfehler).


Im Dach sehe ich auch nur Satteldach - ohne Kniestock ist Walmdach in dem Fall Quark und sieht m.E. furchtbar aus.
Vielleicht öffnet man im Eingang die Decke bis unters Dach für eine kleine Galerie. Dort noch schöne große Fenster rein - das sähe dann etwa so aus:


Ok, Spielerei. Das kann der BU nicht.
Treppenbreite sehe ich hier nicht wichtig, könnte auch 90 sein. Ist schließlich keine Haupttreppe.
kaho67417.08.19 09:50
ypg schrieb:
Das kann der BU nicht.Was jetzt? Ne Treppe? Oder die Galerie? ops:kaho67417.08.19 11:49
Ähnliche Themen