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ᐅ Bauen ohne Keller - Carport, Garage?


Erstellt am: 11.10.18 12:22

Otus11 11.10.18 13:57
SenorRaul7 schrieb:
Da wir ja eigentlich eher mit Doppelcarport planen, wäre jetzt die Frage, ob Carports auch darunter fallen...

Garage = Garage
Carport = Gebäude ohne Aufenthaltsräume

Carport fällt also auch unter die Privelligierung des 5 Abs. 8 Satz 2.

Nicht ganz korrekt war es oben mit dem Abstand von 1 m, gemeint ist ein MindestAbstand von 1 m.
2 m Abstand ginge also doch, 0,9 m aber nicht.

Verständlicher ist es in der Broschüre
Tipps für Nachbarn. Was Sie vom Nachbarrecht in
Niedersachsen wissen sollten

beschrieben:

"Grundsätzlich darf eine Garage unmittelbar an die Grenze gesetzt werden oder in einem Abstand von mindestens 1 m zur Grenze. Innerhalb des Bauwiche von 3 m zur Grenze darf die Garage nicht höher als 3 m sein. Dies gilt ebenso für einen offenen Carport. Auch andere kleinere Nebengebäude dürfen grundsätzlich unmittelbar an die Grenze oder mit einem Grenzabstand von mindestens 1 m gebaut werden. Innerhalb des Bauwiche von 3 m dürfen auch diese nicht höher als 3 m sein. Sie dürfen keine Aufenthaltsräume enthalten und keine Feuerstätten (Ofen-, Öl- oder Gasheizung). In Betracht kommen also vor allem Gerätehäuser und Gewächshäuser. Wenn ein solches Nebengebäude nicht mehr als 40 m³ Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich: nicht mehr als 20 m³) haben soll, ist weder eine Baugenehmigung noch eine Mitteilung erforderlich. Werden auf einem Grundstück ein solches Nebengebäude und eine Garage im Bauwich errichtet, darf ihre Gesamtlänge an keiner Grenze 9 m überschreiten.
Betrachtet man das ganze Grundstück, so darf der Grenzabstand zu allen Nachbarn insgesamt nur auf einer Länge von 15 m unterschritten werden."

Egon12 11.10.18 14:09
Was ihr so Alles lagert... 5 qm Abstellraum am Carport, 3x3 m Gartenhaus im.... Garten ... in M_V sind auch nur 10 qm genehmigungsfrei.

Spitzboden nicht vergessen, der hat immerhin eine Grundfläche von ca. 8x10.m und eine Höhe von ca. 2 m. Wir bekommen bisher Alles unter... man kann halt nicht jeden Nippes aufheben

SenorRaul7 11.10.18 14:10
Otus11 schrieb:
Garage = Garage
Carport = Gebäude ohne Aufenthaltsräume

Carport fällt also auch unter die Privelligierung des 5 Abs. 8 Satz 2.

Nicht ganz korrekt war es oben mit dem Abstand von 1 m, gemeint ist ein MindestAbstand von 1 m.
2 m Abstand ginge also doch, 0,9 m aber nicht.

Verständlicher ist es in der Broschüre
Tipps für Nachbarn. Was Sie vom Nachbarrecht in
Niedersachsen wissen sollten

beschrieben:

"Grundsätzlich darf eine Garage unmittelbar an die Grenze gesetzt werden oder in einem Abstand von mindestens 1 m zur Grenze. Innerhalb des Bauwiche von 3 m zur Grenze darf die Garage nicht höher als 3 m sein. Dies gilt ebenso für einen offenen Carport. Auch andere kleinere Nebengebäude dürfen grundsätzlich unmittelbar an die Grenze oder mit einem Grenzabstand von mindestens 1 m gebaut werden. Innerhalb des Bauwiche von 3 m dürfen auch diese nicht höher als 3 m sein. Sie dürfen keine Aufenthaltsräume enthalten und keine Feuerstätten (Ofen-, Öl- oder Gasheizung). In Betracht kommen also vor allem Gerätehäuser und Gewächshäuser. Wenn ein solches Nebengebäude nicht mehr als 40 m³ Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich: nicht mehr als 20 m³) haben soll, ist weder eine Baugenehmigung noch eine Mitteilung erforderlich. Werden auf einem Grundstück ein solches Nebengebäude und eine Garage im Bauwich errichtet, darf ihre Gesamtlänge an keiner Grenze 9 m überschreiten.
Betrachtet man das ganze Grundstück, so darf der Grenzabstand zu allen Nachbarn insgesamt nur auf einer Länge von 15 m unterschritten werden."

Vielen Dank! Die 2m Abstand sind uns ziemlich wichtig, weil diese 2m nach aktuellen Planungen der "Fußweg" am Carport vorbei bis zur Haustür werden sollen.

Ich habe es jetzt aber auch richtig verstanden, dass unser Carport dann auch zu der 9m / 15m Begrenzung zählen würde? Also bei einem 6m langen Carport dürften wir in unserem Fall auf dieser Grundstücksseite nur noch 3m Grenze, und insgesamt nur noch 9m Grenze bebauen, richtig?

Otus11 11.10.18 14:34
SenorRaul7 schrieb:

Ich habe es jetzt aber auch richtig verstanden, dass unser Carport dann auch zu der 9m / 15m Begrenzung zählen würde? Also bei einem 6m langen Carport dürften wir in unserem Fall auf dieser Grundstücksseite nur noch 3m Grenze, und insgesamt nur noch 9m Grenze bebauen, richtig?

Ja.
Ja - aber eben nur mit Garage, Carport, Schuppen und Co.
(die 15 m bilden u. a. die 9 x 6 m Grenzgarage als Maximum in der Ecke, also an 2 Grenzen ab - aber auch eine Verteilung auf mehrere kleinere bauliche Anlagen).

Das Haus muss die (nicht privilegierten) Grenzabstände (Grundstück. 1/2 H) und Baugrenzen einhalten.

Winniefred 11.10.18 16:33
Also wir haben insgesamt 45m2 Keller, eine Garage von ca. 16m2 und einen Schuppe ca noch mal so groß. Haupthaus 100m2 Wohnfläche ohne Spitzboden, ohne Abstellkammer. Der Schuppen ist im Winter voll, die Garage ist nur halbvoll, der Keller ist maximal halbvoll. Reicht uns völlig für Rasenmäher, Gartengeräte, Gartenmöbel, Grill, Baumaterialien, 4 Räder, Laufräder, Kinderkram (Kinderschubkarre und solche Sachen), Feuerschale, Saisondeko, meine Marmeladen, Werkzeug, den aufblasbaren Pool, Regale zum Überwintern von Pflanzen, die Waschmaschine und den Trockner sowie einen Gartenherd und Gartenkühlschrank. Zusätzlich haben wir noch ein Carport für den Hänger und daran ist so ein Vorsprung angebaut, wo wir Kübel, Eimer, Grünschnitt und Mülltonnen haben. Also insgesamt läppert es sich doch ziemlich, obwohl wir auf jeden Fall wenig Zeug haben verglichen mit anderen, und die Hälfte der Fläche nutzen wir gar nicht. 3x3m reichen auf keinen Fall. Alleine die Räder und der Rasenmäher mit Grill brauchen diesen Platz ja schon. Wir sind froh, dass wir so viel Nebengelass mit dem Altbau mitgekauft haben, auch wenn wir nicht alles brauchen. Insgesamt sind es sicherlich an die 100m2 Stellfläche, wo wir theoretisch was einstellen bzw. unterstellen können. ZB hat unsere Garage noch einen sehr großen Dachüberstand, wo wir Holz trocken lagern können. Das ist auch viel wert, finde ich. Ich würde hier lieber zu viel als zu wenig planen. Man sieht ja überall in den Neubaugebieten Häuser mit schönen Garagen, die komplett nur mit Abstellsachen voll stehen und die Autos stehen dann davor. Dann lieber doch gleich mehr Abstellfläche planen. Natürlich haben wir einen echten Luxus, aber das ist eben typisch bei Altbauten, da ist einfach oft schon mehr vorhanden. Unser Keller war damals zB teilweise Schweinestall, dafür brauchte man früher einfach die Fläche. Auch zum Lagern des Futters und der eigenen Lebensmittel musste man dringend genug Lagerfläche haben. Wir freuen uns heute, dass wir definitiv keinen Platzmangel haben.

Edit: Die Winter/Sommerreifen habe ich noch vergessen^^.

face26 11.10.18 16:55
Winniefred schrieb:
Man sieht ja überall in den Neubaugebieten Häuser mit schönen Garagen, die komplett nur mit Abstellsachen voll stehen und die Autos stehen dann davor.

Genau, die massiv gemauerte Doppelgarage für 40 TEUR mit Zeugs zustellen...aber gern sagen, dass Sie keinen Keller gemacht haben, weil sich das ja nicht lohnt...

Ich weiß ist nicht bei allen so...dennoch oft genug gesehen...
garagecarportkellernebengebäudegrundstückaufenthaltsräumebauwichegrenzabstandspitzbodenschuppen