Bedeutung traufseitige Höhen?

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Tobo1983

Hallo zusammen,

meine Familie und ich haben uns gestern ein Grundstück angesehen. An und für sich ist alles perfekt. Lage ist nicht großartig aber gut. Grundstück ist eben und günstig für unsere Region (Kreis Böblingen).
Das einzige Problem ist, dass ich den Bebauungsplan so interpretieren, dass die Traufhöhe maximal 3,3m sein darf und jetzt wollte ich eure Meinung dazu einholen, ob ich das richtig interpretiere.

Der genaue Text lautet:

"Die traufseitigen Höhen, von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis Schnittpunkt Außenseite Umfassuung wand und Oberkante Sparren gemessen, dürfen nicht mehr als 3,3 betragen."

Der Bebauungsplan ist schon recht alt und wohl öfter als einmal ist was neu reingekommen, bzw geändert worden. Ich habs auch mal hochgeladen, damit ihr es sehen könnt.

Dachform: Satteldach (30-38°), keine Beschränkung der Firsthöhe, 1 Vollgeschoss.

Danke für eure Hilfe!
bedeutung-traufseitige-hoehen-314639-1.jpg
 
montessalet

montessalet

Ja, die Traufhöhe dürfte da problematisch werden. Das Ding von Bebauungsplan kommt ja noch aus der Zeit, wo (ältere) Schreibmaschinen noch in waren. Vielleicht gibt es ja auch noch Neuerungen dazu? Das kommt gerade bei alten Bebauungsplänen sehr oft vor.
 
T

Tobo1983

Danke für die prompte Rückmeldung. Der Plan ist rechtverbindlich seit dem 02.06.82
Der Bebauungsplan ist wohl erst vor kurzem vom Amt "kopiert" worden. Daher gehe ich davon aus, dass es die aktuellste Version ist.
Kann ich iwo einen Antrag auf Änderung stellen oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Mit diesem Plan kann ich ein nutzbares OG ja fast knicken :/

Danke
 
opalau

opalau

„traufseitige Höhe“ und „Traufhöhe“ würde ich mal vorsichtig als identisch interpretieren.

Hier ist nur noch dazu definiert wie diese genau zu messen ist, nämlich ab OK Fußboden vom EG.

Wie gesagt, finde ich als Laie recht klar formuliert
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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