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ᐅ Bezugspunkt für Berechnung Traufhöhe unklar


Erstellt am: 24.01.21 16:07

SvenWo. 24.01.21 16:07
Hallo Gemeinde,

ich habe eine Frage bezgl. der Berechnung zur Traufhöhe. Wir wollen in einem Bebauungsplan Baugebiet unser Häuschen bauen. Nun gibt es differenzen wegen des Bezugspunkt zur Berechnung der Traufhöhe. Im Bebauungsplan ist der zu nehmende Bezugspunkt folgendermaßen bezeichnet.

"Die Grundflächenzahl wird auf 0,3 festgesetzt (17, 19 Baunutzungsverordnung). Zulässig sind Gebäude mit einer Traufhöhe von max. 4.50m bzw. einer Wandhöhe von nicht mehr als 6.50m bei Gebäuden mit einem Flachdach. Die zulässige Firsthöhe wird auf 11m begrenzt. Bezugspunkt ist die Oberkante Fahrbahnmitte der jeweils vor dem Grundstück geplanten Wohnstraße. Die Anzahl der Vollgeschosse wird auf zwei begrenzt."

Wie kann ich das verstehen?

Unser Bauamt sagt, da unser Grundstück unterschiedliche Höhen hat, kann gemittelt werden. Unser Architekt spricht dagegen und sagt er muss den tiefsten Punkt nehmen. Dadurch kommt unser Häuschen natürlich ziemlich tief, da wir einen entsprechen hohen Drempel haben möchten. Da mit nur 4.50m Traufhöhe eben im OG nicht viel übrig bleibt.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen?

11ant 24.01.21 16:46
SvenWo. schrieb:

Bezugspunkt ist die Oberkante Fahrbahnmitte der jeweils vor dem Grundstück geplanten Wohnstraße.
Na bitte, da steht´s doch. Eindeutig, verständlich und sehr praktisch geregelt.
SvenWo. schrieb:

Unser Bauamt sagt, da unser Grundstück unterschiedliche Höhen hat, kann gemittelt werden.
Wobei hier gemäß der zitierten Vorschrift nicht das Grundstück relevant ist, sondern die Straße. Ich würde also von der Grundstück-Straße-Grenze zur Fahrbahnmitte (Scheitellinie) schauen, welche Werte die Planstraße dort hat, und im arithmetischen Mittel "Wert linkes Ende plus Wert rechtes Ende, halbe" meine Bezugshöhe sehen. Nun hängt es von Eurer EG-Fußbodenhöhe ab, wieviel Kniestock noch übrig bleibt. Bedenkt, daß die Traufhöhe auch eine Fensterscheide ist (was sagt der Bebauungsplan zu Dachaufbauten ?). Ein Kniestock substituiert einen Drempel schon ab 1,0 Metern voll, 1,2 bis 1,4 Meter (jeweils ab Oberkante Fertigfußboden) halte ich für eine sinnvolle Größenordnung.

SvenWo. 24.01.21 17:10
Danke für deine Antwort. Wenn ich es richtig verstehe dann ist der Mittelwert von linker und rechter Grenze Grundstück Straße vor dem Grundstück. So wie die gute Dame von unserem Bauamt es auch gesagt hat?

icandoit 24.01.21 17:14
Ist das Gelaende eben? Gefaelle von der Strasse oder Steigung?

SvenWo. 24.01.21 17:31
Nein ist nicht eben. Hatt Gefälle bzw. Steigung je nachdem von wo man es sieht.

11ant 24.01.21 17:48
SvenWo. schrieb:

Wenn ich es richtig verstehe dann ist der Mittelwert von linker und rechter Grenze Grundstück Straße vor dem Grundstück.
Mein Verstehen setzt ja auf Deinem Zitat auf, den Original-Bebauungsplan habe ich mit der Sequenz nicht gefunden. Du kannst ihn ja nennen (nicht verlinken !), dann schaue ich dort gerne hinein, und Du kannst hier auch Bilder einstellen (auch Fotos, Planauszüge mit Höhenlinien etcetera). liest hier leider aktuell nur passiv mit.
grundstücktraufhöhebebauungsplanoberkantebauamtdrempelkniestocksteigung