W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Gilt Traufhöhe auch für Erker?


Erstellt am: 16.03.2019 14:04

Matze999 16.03.2019 14:04
Hallo zusammen,

in unserem B- Plan (NRW, 1-geschossige Bauweise) ist festgelegt, dass untergeordnete Bauteile, Erker und Wintergärten von der vorgegebenen Dachneigungen ausgenommen sind.

Die Traufhöhe ist mit 4,50 vorgegeben. Allerdings steht im B- Plan nichts davon, ob beispielsweise Erker von der Traufhöhe befreit sind. Wobei es eigentlich keinen Sinn macht einen Erker im DG zu bauen, der nur eine Traufhöhe von 4,5 m hat...

Könnt ihr mit weiterhelfen, wie das geregelt ist, wenn nichts hierzu im B - Plan steht?

Escroda 16.03.2019 16:18
Da Du deinen ersten Faden hier im Forum etwas unmotiviert hast hängen lassen, erst mal nur diese Anmerkungen:
- Erker im DG gibt es nicht. Es gibt Gauben, Zwerchhäuser und Loggias (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
- Nacherzählte Fragmente aus einem Bebauungsplan führen nicht zu brauchbaren Antworten
- Frühzeitliche eigene Detailplanungen führen in Sackgassen bei Architektengesprächen

Wenn Du ein Grundstück im Geltungsbereich eines B-Plans hast und bauen willst, such Dir einen Entwurfsverfasser, dem Du deine Vorstellungen erklärst. Dann erklärt er Dir, was davon wieso nicht möglich ist.

11ant 16.03.2019 19:51
Escroda schrieb:
- Frühzeitliche eigene Detailplanungen führen in Sackgassen bei Architektengesprächen
*einrahmen und am liebsten anpinnen würde* (denn das gehört eigentlich in jedes Bauherren-Poesiealbum)
Escroda schrieb:
- Erker im DG gibt es nicht. Es gibt Gauben, Zwerchhäuser und Loggias
Freilich gibt es Erker auch in DG´, wenngleich eher selten an Traufseiten.
Matze999 schrieb:
Allerdings steht im B- Plan nichts davon, ob beispielsweise Erker von der Traufhöhe befreit sind.
Doch das steht da. Alle Ausnahmen, die nicht explizit aufgeführt werden, gibt es auch nicht.
Matze999 schrieb:
dass untergeordnete Bauteile, Erker und Wintergärten von der vorgegebenen Dachneigungen ausgenommen sind.
Das hat mit der Traufhöhe nichts zu tun. Es bedeutet nur, daß Du z.B. einen Flachdacherker bauen könntest, auch wenn ein Geneigtdach für das Haus gefordert wird. Da würde dann aber die Wandhöhe an die Stelle der Traufhöhe treten.

Vielleicht läßt Du uns ja einfach mal mehr als nur tröpfchenweise an Deinen Gedankengängen teilhaben.

Matze999 16.03.2019 21:11
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe einmal unsere Bebauungsplan beigefügt.

Generell ist das Ziel des Ganzen das EG durch einen Erker etwas zu vergrößern und anschließend auch im DG diesen Erker auf eine Höhe von ca. 6 m "hochzuziehen" und per Flachdach mit geringer Neigung zu überdachen (ungefähr wie im beigefügten Bild).
In diesem Zusammenhang habe ich mir halt die Frage gestellt, ob ein solcher Erker von der Traufhöhe ausgenommen ist.
11ant schrieb:

Doch das steht da. Alle Ausnahmen, die nicht explizit aufgeführt werden, gibt es auch nicht.

Wenn ich deine Antwort lese, ist es also nicht möglich, da im Bebauungsplan keine Ausnahmen zur Traufhöhe genannt ist oder?

Moderne weiße Einfamilienhaus-Fassade mit großen Fenstern und Eingangstür

11ant 16.03.2019 21:46
Matze999 schrieb:
Der Bebauungsplan ist unter folgendem Link zu erreichen:
Links sind hier nicht erwünscht, besser ist die Nennung des Planes mit Gemeinde, Name und Nummer, dann findet man den selbst.
Matze999 schrieb:
Wenn ich deine Antwort lese, ist es also nicht möglich, da im Bebauungsplan keine Ausnahmen zur Traufhöhe genannt ist oder?
Richtig - das Ding auf dem Bild (korrekt, ein Erker) geht mit dieser Traufhöhe klar nicht, bzw. nur im EG oder bis in den Kniestock (und dort wohl unnütz).

Matze999 16.03.2019 22:22
Wie sieht es denn dann mit Dachaufbauten aus (siehe beigefügtes Foto)? Muss dort die Traufhöhe auch beachtet werden, da im Bebauungsplan Dachaufbauten auch nicht explizit ausgenommen werden?

Moderne holzverkleidete Dachgaube mit großem Fenster auf schrägem Ziegeldach.
erkertraufhöhebebauungsplandachaufbauten