Bauvertrag - Untersicherheit bezüglich Zahlungsplan

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Hallo Zusammen,

Ich Grab mal diesen Thread aus - wollte keinen eigenen erstellen. Wir sind auch grad in Vertragsverhandlungen mit einem Generalübernehmer. Es geht um Sanierung und Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte (BJ 55). Das Grundstück mit Haus haben wir letztes Jahr gekauft, und nun soll saniert und erweitert werden. Der Architekt hat alle Leistungsverzeichnisse erstellt, mit sämtlichen Gewerken. Es kommt naturgemäß Einiges an Kosten zusammen - zumal im Rhein-Main-Gebiet. Nun will der Generalübernehmer laut Zahlungsplan 35% (!) als erste Rate bei Vertragsabschluss - und zwar über alle Gewerke, obwohl ja sowas wie Bodenbelag und Malerarbeiten naturgemäß erst am Schluss kommen. Ich halte das für doch sehr hoch, wie seht ihr das?

Schon mal vorab vielen Dank für eure Einschätzungen - und sorry für das 'kapern' dieses Threads!

Carsten
hallo,

vergleichbar mit Neubau nicht unüblich. Siehe dazu auch Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerverordnung. Wen es rein nach Zahlung gehen würde müsstest du jedes Gewerk einzeln vergeben. Aber das ist stressiger




BaufortschrittAnteil in % (gemäß Makler- und Bauträgerverordnung)
1.Baugrundstück nach Beginn der Erdarbeiten 30 % der Gesamtsumme
2.Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten 40 % der Restsumme
3.Dachflächen, Dachrinnen 8der Restsumme
4.Rohinstallation der Heizungsanlagen 3der Restsumme
5.Rohinstallation der Sanitäranlagen 3der Restsumme
6.Rohinstallation der Elektroanlagen 3der Restsumme
7.Fenster mit Verglasung 10der Restsumme
8.Innenputz ohne Beiputzarbeiten 6der Restsumme
9.Estrich 3der Restsumme
10.Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4der Restsumme
11.nach Bezugsfertigkeit (innen komplett fertig) 12 der Restsumme
12.Fassadenarbeiten 3der Restsumme
13.nach vollständiger Fertigstellung 5der Restsumme
 
bau.mal

bau.mal

Es geht um Sanierung und Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte (BJ 55). Das Grundstück mit Haus haben wir letztes Jahr gekauft, und nun soll saniert und erweitert werden. Der Architekt hat alle Leistungsverzeichnisse erstellt, mit sämtlichen Gewerken ... Nun will der Generalübernehmer laut Zahlungsplan 35% (!) als erste Rate bei Vertragsabschluss - und zwar über alle Gewerke,
Der Architekt gehört zum GU und ist damit Teil der Abrechnung GU an dich oder wird er separat von dir bezahlt?

So oder so geht diese Höhe Abschlagszahlung nicht, schließlich liefert der GU nicht das Grundstück. Wenn der Architekt Teil des GU-Angebotes ist, werden damit ziemlich sicher die Vertriebs-, Architekten-, Statik- und Vermesserkosten entlohnt, und zwar vor deren Entstehung. Wird der Architekt separat entlohnt, sichert sich der GU ab und wirkt so dem Sport von einbehalten von Abschlagszahlungen entgegen (hat aber die neuesten Gesetzesänderungen nicht präsent, sonst unterliesse er es, da nicht notwendig).
 
F

Forenfux78

Architekt, Statiker und alles was so dazugehört (Vermessung und Bodengutachten) geht alles separat, und wurde auch bereits zu guten Teilen - bei Architekt entsprechend der Leistungsphase - bezahlt. Wir hatten deswegen auch schon eine intensive Diskussion mit dem Generalübernehmer. Auf die neuen Baugesetzbuch-§ (650m etc.) bin ich erst hinterher gestoßen....

Mir stößt das auch recht unangenehm auf - insbesondere wenn dann nach der 35% Zahlung nicht mehr zügig weitgebaut wird (aus Sicht des GÜ muss dann ja noch das ganze Haus für nur noch 65% der Vergütung gebaut werden...)
 
F

Forenfux78

Was meinst Du mit den neuesten Gesetzesänderungen? Das wäre interessant, dann könnte ich ihn da noch darauf hinweisen...

Vielen Dank!!
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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