Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

4,80 Stern(e) 61 Votes
T

tumaa

Ich finde das gut, was der TE hier macht, er will auch andere warnen , sowas hat nichts mit *Rufschädigung* zu tun, solange man es belegen kann.

Solche Dienstleister sollte man den Titel für immer entziehen.

@Kaninchen1 ist echt auffällig, jeder der diesen Thread liest , sagt doch : was für eine Schweinerei. Dann meldest du dich an, um zu schreiben , dass das vom Te nicht richtig ist. Fehler können immer passieren, das wichtigste ist aber der Umgang damit, erst wenn man weiterhin nichts unternimmt, so wurde dann ein Fehler gemacht.


Drücke dir die Daumen @Hausbau2019 .
 
D

DerGesselige

@Kaninchen1 Wer meint, er müsse sein Geld damit verdienen, in dem er anderen Leuten Schaden zufügt, wird dafür irgendwann bestraft im Leben. Ich wünsche, dass alle Beteiligten (Kaninchen wohl eingeschlossen) nur das Schlechteste erfahren ;) Das und nichts anderes haben schwarze Schafe wie sie verdient.
Haben Sie Kinder? Wenn ja, hoffe ich, dass sie nicht auch schon so verdorben sind! ;)Viele Grüße
 
W

WingVII

Ich finde das gut, was der TE hier macht, er will auch andere warnen , sowas hat nichts mit *Rufschädigung* zu tun, solange man es belegen kann.
Finde ich auch. Und gegen die Forumsregeln verstößt das auch nicht so ganz klar, so wie das manch Vögelchen zwitschert. Der TE hat eigentlich alle negativen Aussagen die ich finden kann, belegt.
 
H

Hausbau2019

Finde ich auch. Und gegen die Forumsregeln verstößt das auch nicht so ganz klar, so wie das manch Vögelchen zwitschert. Der TE hat eigentlich alle negativen Aussagen die ich finden kann, belegt.
Guten Morgen, da ich seit gestern 2 Hundewelpen habe, die ich im 3-Stunden-Rhythmus "Gassi tragen" muss, damit sie stubenrein werden, bin ich schon wieder hier. Kaninchen1 muss ich gar nichts beweisen, außerdem habe ich den Eindruck, dass er/sie nicht so außenstehend ist, wie er/sie es darstellt.
Aber damit sich alle anderen eine Meinung bilden können und um die Forenregeln einzuhalten, wollte ich mal einen Auszug aus dem Gutachten mit der Mängelauflistung einstellen, aber pdf geht offenbar nicht. Wohl nur Fotos? Kennt sich da jemand aus? Zum weiteren Nachweis meiner Angaben, könnte ich z.B. auch den Gesellschaftervertrag einstellen, aus dem hervorgeht, das Hr.Z. bereits zum 31.05.2019 als Geschäftsführer abberufen wird bzw. sich abberufen lässt. Da steht allerdings sein Name drauf. Ist das bei einem Nachweis o.k.?
 
kaho674

kaho674

aber pdf geht offenbar nicht. Wohl nur Fotos? Kennt sich da jemand aus?
Ob PDFs gar nicht mehr gehen, kann ich nicht sagen. Eventuell ist es auch einfach ein Datei-Größenproblem, sobald es mehrere Seiten werden. PDFs empfehlen sich aber eh nicht, da viele diese dann nicht lesen können. Also am besten JPGs draus machen.
 
H

Hausbau2019

Ob PDFs gar nicht mehr gehen, kann ich nicht sagen. Eventuell ist es auch einfach ein Datei-Größenproblem, sobald es mehrere Seiten werden. PDFs empfehlen sich aber eh nicht, da viele diese dann nicht lesen können. Also am besten JPGs draus machen.
ok. Danke. Probiere ich. Und wie verhält es sich mit dem Namen in dem Dokument?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
03.09.2021Nachweis, dass das Abrissobjekt frei ist - Berlin Beiträge: 18
06.11.2012Kosten für Energieberater Nachweis KFW70 Beiträge: 19
09.07.2015 Energieeinsparverordnung-Nachweis vs. Energieeinsparverordnung-Nachweis + KfW-70-NAchweis Beiträge: 13
11.09.2016KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme Beiträge: 23

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben