Bauherren Rechtsschutzversicherung - Bauvertrag unterschreiben

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Zuletzt aktualisiert 26.01.2025
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11ant

11ant

Und wie ich hier im Forum schon mehrfach gelesen habe, waren es doch die Architekten selbst, die mit Ihrer Kostenkalkulation daneben gelegen haben.
Das habe ich schon mehrmals teils recht ausführlich erläutert, wo der "Architekten sind Verrechnungskünstler" Mythos herkommt bzw. bei welchen Kandidaten er tatsächlich einen wahren Kern hat. Die weit überwiegende Mehrheit der niedergelassenen freien Architekten beherrscht dieses Thema allerdings gut.
Mein Mann ist Bauingenieur und traut sich die Ausschreibung inkl. Vergabe zu.
Vergabe ist ein Kompetenzfeld für sich und die Ausbildung von Bauingenieuren und Architekten unterscheidet sich durchaus, aber immerhin wird er dann deutlich näher als Otto Privatbauherr am Thema Vergabe dran sein.
 
P

Pitiglianio

Hatte einen Fall mit anwaltlicher Beratung. ÖRAG hat anstandslos den Anwalt vermittelt und wohl auch bezahlt.
Wenn sich der Fall mit dem Beratungsgespräch erledigt hat, braucht man auch keine Selbstbeteiligung zu zahlen. Dies war bei mir der Fall.
Thema wird gerade wieder aktuell. Deckt die Versicherung denn auch Vertragsangelegenheiten ab?
Wegen der aktuellen Krisenzeiten (Corona, Krieg) gehen ja einige GU und/oder Baufirmen den Weg des Vertragsbruch, sprich Festpreisgarantie, Bauzeitgarantie etc. wird nicht eingehalten. Sind dies auch Bestandteile der Bauherren-Rechtsschutz?
 
Tolentino

Tolentino

Zumindest wird dir ein anwaltliches Beratungsgespräch vermittelt (und auch gedeckt) das überhaupt erstmal klärt, ob ein Vertragsbruch vorliegt.
Dann stellt der Anwalt normalerweise nach seiner Beurteilung eine Deckungsanfrage. Wenn die genehmigt wird (kann hier nur mutmaßen, was da alles reinspielt, vermutlich auch Erfolgsaussichten) Dann wird, so wie ich es verstanden habe, alles bis 100 TEUR bezahlt. Wobei man da natürlich verschiedene Eskalationsstufen hat. Man kann es auch immer mit nem Mediationsverfahren versuchen, bevor man klagt.
 
P

Pitiglianio

Oder greift in solchen Vertragsangelegenheiten eher die private Rechtsschutzversicherung?
Es ginge ja in den genannten Fällen nicht um Baupfusch oder ähnliches.
 
E

Elias_dee

Ich wollte zum Thema ARAG etwas hinzufügen: habe hier gelesen, dass nur Streitfälle bis 10.000 € übernommen werden. Das ist aber aus meiner Sicht nicht richtig - wörtlich schreibt die ARAG dazu: "Kommt es zum Rechtsstreit, übernehmen wir die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 10.000 Euro" Das ist natürlich ein Unterschied.
 
Zuletzt aktualisiert 26.01.2025
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