Bauherren Rechtsschutzversicherung - Bauvertrag unterschreiben

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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D

darksun

Wegen der Örag bzw. Sparkassen Bauherrenversicherung,
es scheint ja so zu sein, das diese Konditionen ja bei jedem Anbieter bzw. Vermittler völlig identisch sind;
es muss eine Zusatzleistung (Versicherung oder Kredit) mit ihnen abgeschlossen sein, und die Preise sind ja auch identisch.
Oder kennt jemand einen Vermittler, wo es etwas günstiger wird/wird (bei gleichen Rahmenbedingungen) ?
Und wenn es bei Einmalzahlung statt 2500€ "nur" 2400€ sind ...
 
moHouse

moHouse

es muss eine Zusatzleistung (Versicherung oder Kredit) mit ihnen abgeschlossen sein,
Nein. Es muss keine Zusatzleistung abgeschlossen sein. Wäre ein nicht legaler Kopplungszwang. Das weiß die ÖRAG auch. Sprich den Vermittler konkret darauf an. Er wird vermutlich herum drucksen. Falls er darauf besteht, bitte ihn doch dir das schriftlich mitzuteilen. Spätestens dann wird er nen Rückzieher machen. Wenn er halbwegs Ahnung hat.

Einmalzahlung hat in den letzten Jahren nichts gebracht, weil es für die Versicherungen in Zeiten von Negativzinsen eher ein Nachteil war das Geld schon vorher zu bekommen.
Könnte sich grad wieder ändern.
 
D

darksun

Nein. Es muss keine Zusatzleistung abgeschlossen sein. Wäre ein nicht legaler Kopplungszwang. Das weiß die ÖRAG auch.
Du meinst, dass die ÖRAG hier eine nicht zugelassene Klausel im Internetverwendet?
Das möchte ich mal anzweifeln -



> "Der Bauherren-Rechtsschutz ist bei Ihrer Sparkasse oder bei Ihrem öffentlichen Versicherer erhältlich und nur in Verbindung mit einer Finanzierung oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:
- Bauleistungsversicherung
- integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Bauhelfer-Unfallversicherung
- Rundum-Schutz für Hauseigentümer
 
moHouse

moHouse

Ja die Angabe habe ich damals auch gefunden. Woanders steht aber das Gegenteil. Muss ich mal suchen...ist schon knapp 2 Jahre her.


Dein Vertrauen in Angaben auf Internetseiten von Anbietern ist aber beachtlich.
Wenn man bedenkt, dass sogar AGBs reihenweise ungültige Klauseln enthalten...
 
D

darksun

ok, du meinst, ein Anbieter von RV kennt die gesetzlichen Vorgaben nicht und setzt sich Klagen und Abmahnungen aus?

Bin gespannt auf deine Infos, wo "das Gegenteil " steht ...
warte....warte...warte...
 
moHouse

moHouse

ok, du meinst, ein Anbieter von RV kennt die gesetzlichen Vorgaben nicht und setzt sich Klagen und Abmahnungen aus?

Bin gespannt auf deine Infos, wo "das Gegenteil " steht ...
warte....warte...warte...
LOL. Hat's natürlich noch nie gegeben, dass ein Unternehmen ne Klage verliert. Weil die immer alles richtig machen.
Hahahahahaha .

Abgesehen davon ist ne Angabe auf der Internetseite noch nicht mal rechtsverbindlich.

Der Gegenbeweis bin ich übrigens persönlich. Ich habe die ÖRAG Rechtsschutz ohne ein weiteres Produkt abgeschlossen.
Neben mir gibt's noch zig andere, die das so gemacht haben.

Anfangs wollte er mich in Richtung Feuerrohbau/ Gebäudeversicherung lenken. Ich hab ihn dann per Mail gefragt, ob ich wirklich die RV nur abschließen kann, wenn ich auch die Feuerrohbau abschließe. Ob er mir das explizit so bestätigen möchte. Hab ich natürlich nett geschrieben und ihm erklärt, dass ich bereits eine Feuerrohbau Versicherung habe.
Dann ging das alles auch ohne zusätzliche Versicherung.

Aber mir egal. Schließ ne zusätzliche Versicherung ab und gut ist..
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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