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ᐅ Bauen ohne Werkpläne


Erstellt am: 23.06.2016 08:47

alter0029 29.07.2016 15:13
Mit der Garage haben Sie insofern zu tun, als Sie das Fundament dafür bauen werden

NSK GmbH 29.07.2016 15:13

Was halten Sie davon, wenn wir an dieser Stelle einfach mal einen Punkt machen?
Es hat wenig Sinn, wenn wir uns hier gegenseitig öffentlich herum streiten, obwohl doch die Angelegenheiten längst in den Händen der Juristen liegen. Wäre es nicht sinnvoller, wenn Sie einfach mal abwarten, wie sich die Dinge entwickeln? Lassen Sie doch nun die Juristen die rechtlichen Dinge klären.

alter0029 29.07.2016 18:10
NSK GmbH schrieb:
Eine aus dem Zusammengang gerissene E-Mail zu zitieren, halte ich für unredlich
Unredlich? Das würde ich eher auf Sie zutreffend bezeichnen. An dem Zitat der E-Mail fehlt nur noch:
Anbei erhalten Sie das Auftragsblatt für die Garage mit der Bitte um Unterschrift.
Mit freundlichen Grüßen

Somit ist die nicht aus dem Zusammenhang gerissen.

alter0029 29.07.2016 18:19
Ich hatte bestätigt, dass wir übersehen hatten, Laien, wie wir die nun mal sind, das die von Ihrem Architekten verfassten Pläne nicht unseren Wünschen und Absprachen entsprechen. Wir konnten die Höhenangaben nicht zuordnen. Darum brauchten wir noch einmal eine Beratung und die hatten Sie uns verwehrt, bzw. man hätte die uns das extra in Rechnung gestellt. Ihre Architektenleistung sieht so aus, dass der Architekt 2 1/2 Stunden zum Bauherren kommt und dann ist alles besprochen. Ich kenne niemanden, der so etwas erlebt hat. Dass wir das Haus höher haben wollten, kann ich anhand einer Mail an Herrn B. vom Massivhaus-Zentrum bestätigen. Erzählen Sie bitte auch nicht immer, dass die Planung so in Ordnung war. Immerhin wäre ein Teil des Fertigfußbodens 20 cm unter der Erde gewesen. Vielleicht sieht Ihr Haus so aus. Ich habe so etwas jedenfalls nie gesehen.

alter0029 29.07.2016 18:25
Heute bekam ich eine Mail von Herrn T., in der er schreibt:
"Aufgrund der kurzfristigen Änderungsübersendung ist ein Beginn der Mauerwerksarbeiten im EG am 01.08.16 nicht möglich."
Dass die Pläne fehlerhaft sind, habe ich ihm bereits am 8.7.2016 mitgeteilt. Er sah aber keine Notwendigkeit, dass der Architekt sich endlich einmal mit uns zusammensetzt und die Pläne bespricht.

alter0029 30.07.2016 09:23
NSK GmbH schrieb:
Lassen Sie doch nun die Juristen die rechtlichen Dinge klären.
Genau so machen wir das.
plänegaragejuristenarchitekt