ᐅ Bauen ohne Werkpläne
Erstellt am: 23.06.2016 08:47
Bauexperte 27.06.2016 11:27
alter0029 schrieb:
Ich frage mich die ganze Zeit, ob die bei dieser Planungsgesellschaft keine Lust haben oder einfach nur unfähig sind.*Ich* denke, daß hier Ursache + Wirkung zum Zug kommen! In Deinem #1 steht nichts von geschuldeten Werkplänen, es ist lediglich von "detaillierteren Plänen" die Rede; diese hast Du wohl - nach Verständnis Deines Vertragspartners - erhalten.Es gibt nicht wenige Anbieter, welche überhaupt keine Werkpläne an ihre Kundschaft herausgeben (was ich in Teilen nachvollziehen kann, lese ich hier so manche Diskussion) und trotzdem übergeben sie technisch einwandfreie Bauwerke
Grüße, Bauexperte
alter0029 27.06.2016 11:40
, ich bin davon überzeugt, dass du dich in diesen Dingen auskennst, wie kaum ein anderer hier im Forum. Du kennst jedoch meinen Vertrag nicht. In dem steht unter anderem, dass mit dem Bau 4 Wochen nach Zugang der Baugenehmigung und Fertigstellung der Ausführungsplanung (Werkplanung) begonnen wird. Ausführungsplanung und Werkplanung sind also ausdrücklich erwähnt.
Bauexperte 27.06.2016 11:52
alter0029 schrieb:
Du kennst jedoch meinen Vertrag nicht. Da stimme ich Dir zu.alter0029 schrieb:
In dem steht unter anderem, dass mit dem Bau 4 Wochen nach Zugang der Baugenehmigung und Fertigstellung der Ausführungsplanung (Werkplanung) begonnen wird. Ausführungsplanung und Werkplanung sind also ausdrücklich erwähnt.Das ist richtig! Kein Unternehmen kann _ohne_ Werkpläne arbeiten; sonst gäbe es ein arges Chaos auf der Baustelle. Die spannende Frage lautet: ist Dir die Herausgabe der Pläne auch geschuldet? Davon lese ich bislang in Deinen Beiträgen nichts.Grüße, Bauexperte
Jochen104 27.06.2016 12:34
alter0029 schrieb:
, ich bin davon überzeugt, dass du dich in diesen Dingen auskennst, wie kaum ein anderer hier im Forum. Du kennst jedoch meinen Vertrag nicht. In dem steht unter anderem, dass mit dem Bau 4 Wochen nach Zugang der Baugenehmigung und Fertigstellung der Ausführungsplanung (Werkplanung) begonnen wird. Ausführungsplanung und Werkplanung sind also ausdrücklich erwähnt.Steht da auch, dass diese in Form eines planes an dich ausgehändigt werden? andimann 27.06.2016 12:37
Moin,
So wie ich den TE verstehe, versucht das Bauunternehmen gerade genau das: _ohne_Werkpläne zu arbeiten.
Siehe auch: "sagte der Bauleiter am Telefon, Detailpläne werden erst für den Dachstuhl angefertigt."
Aber davon abgesehen: warum wollen viele GUs Werkpläne nicht rausgeben? Wie soll ein Bauherr Werkpläne freigeben und somit auch Verantwortung übernehmen für das, was da geplant ist, wenn er keine Werkpläne bekommt? Da macht sich das Bauunternehmen doch vollkommen angreifbar. Wenn ich keine Werkpläne bekomme, die ich explizit freigeben muss, kann ich als Bauherr doch immer sagen, „Die Tür muss aber noch 10 cm nach links, los umbauen!“ Und dann muss das Bauunternehmen erst einmal beweisen, dass das genau so beauftragt war. Unklare Verträge können auch nach hinten losgehen
Ich weiß, dass es im (an absonderlichen Riten, Gebräuchen und Geschäftsgebaren mehr als nur übervollen) Bauwesen anscheinend nicht selten, dass ein GU die Pläne nicht rausrückt, aber was soll der Stress? Damit macht man sich doch nur selber das Leben schwer?
Ich glaube, ich werde die Denkweise im Bauwesen nie verstehen
Viele Grüße,
Andreas
Bauexperte schrieb:
Das ist richtig! Kein Unternehmen kann _ohne_ Werkpläne arbeiten; sonst gäbe es ein arges Chaos auf der Baustelle. Die spannende Frage lautet: ist Dir die Herausgabe der Pläne auch geschuldet? Davon lese ich bislang in Deinen Beiträgen nichts.
So wie ich den TE verstehe, versucht das Bauunternehmen gerade genau das: _ohne_Werkpläne zu arbeiten.
Siehe auch: "sagte der Bauleiter am Telefon, Detailpläne werden erst für den Dachstuhl angefertigt."
Aber davon abgesehen: warum wollen viele GUs Werkpläne nicht rausgeben? Wie soll ein Bauherr Werkpläne freigeben und somit auch Verantwortung übernehmen für das, was da geplant ist, wenn er keine Werkpläne bekommt? Da macht sich das Bauunternehmen doch vollkommen angreifbar. Wenn ich keine Werkpläne bekomme, die ich explizit freigeben muss, kann ich als Bauherr doch immer sagen, „Die Tür muss aber noch 10 cm nach links, los umbauen!“ Und dann muss das Bauunternehmen erst einmal beweisen, dass das genau so beauftragt war. Unklare Verträge können auch nach hinten losgehen
Ich weiß, dass es im (an absonderlichen Riten, Gebräuchen und Geschäftsgebaren mehr als nur übervollen) Bauwesen anscheinend nicht selten, dass ein GU die Pläne nicht rausrückt, aber was soll der Stress? Damit macht man sich doch nur selber das Leben schwer?
Ich glaube, ich werde die Denkweise im Bauwesen nie verstehen
Viele Grüße,
Andreas
alter0029 27.06.2016 13:44
Vielen Dank für die Antworten. Jetzt weiß ich Bescheid. Der Rest ist Aufgabe meines Rechtsanwaltes.
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