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ᐅ Bauen ohne Werkpläne


Erstellt am: 23.06.2016 08:47

alter0029 30.07.2016 10:19
Wir sind ja nun gespannt, wann die Arbeiten von Ihnen fortgesetzt werden, bisher wissen wir nur, dass Sie den geplanten Termin nicht einhalten werden, und in welcher Qualität dies geschehen wird. Vielleicht kann ich dann auch einmal positive Dinge schreiben und damit Ihr angekratztes Image wieder etwas aufbessern. In der Nachbarschaft wird man bestimmt mit Interesse verfolgen, was da entsteht.

NSK GmbH 30.07.2016 11:08
alter0029 schrieb:
Mit der Garage haben Sie insofern zu tun, als Sie das Fundament dafür bauen werden
Wenn wir Ihnen die Fundamente für eine Garage errichten, bedeutet dies doch noch lange nicht, dass wir etwas mit dem Bauantrag der Garage zu tun haben. Sie haben um ein Angebot für die Garagenplanung gebeten und dies bekommen. Und ja, es stand in dieser E-Mail auch "Anbei erhalten Sie das Auftragsblatt für die Garage mit der Bitte um Unterschrift. Mit freundlichen Grüßen"
An der Tatsache, dass Ihnen bewusst war, dass wir für das Baugesuch Ihrer Garage keinen Auftrag hatten, ändert dieser Zusatz nicht das Geringste.

Zu den Themen "Höhenangaben" und "warum die Mauerwerksarbeiten nicht am 01.08. beginnen können" werden wir uns später äußern. Wir sind momentan dabei, insbesondere das Thema der Höhenangaben so aufzubereiten, dass es einigermaßen verständlich wird.

NSK GmbH 30.07.2016 11:34
Anhand dieser Bilder ist gut erkennbar, welchen Umfang die Modellierung des Grundstücks haben wird:




Unser Entwurf sah vor, dass nur dort Erde bewegt werden muss, wo das Haus zu tief gestanden hätte.

NSK GmbH 30.07.2016 12:02
Kommen wir nun mal zu der Frage, warum wir mit den Mauerwerksarbeiten nicht wie geplant beginnen können:

Zunächst müssen wir feststellen, dass die Anordnung des Küchenfensters falsch war. Dies ist aber noch kein Grund dafür, dass die Mauwerksarbeiten nicht plangemäß hätten beginnen können.

Als Sie sich entschieden haben, die Fenster aus dem Vertrag zu nehmen, kam es zu einer Vielzahl von Änderungswünschen. Der jetzt beauftragte Fensterbauer hätte die Fenster auch nach unseren Plänen einbauen können. Es handelt sich hier lediglich um vom Bauherren gewollte Änderungen. Bedauerlich ist, dass die Änderungswünsche am 21.07. zunächst an den Anwalt des Bauherren geschickt wurden, der wiederum diese am 22.07. unserem Anwalt schickte. Wir haben dieses Schreiben am 25.07. erhalten. Momentan werden die Änderungswünsche planerisch umgesetzt. Wenn diese Pläne dann vom Bauherren bestätigt sind, kann es mit dem Hausbau weiter gehen.

Bemängelt wird auch eine genaue Angabe zum Fußbodenaufbau. Ein Blick in die Unterlagen verdeutlicht, dass dieser im EG 17,5 cm und im DG 13.5 cm beträgt. Hinweise zum Schichtaufbau finden sich im Wärmeschutznachweis.

alter0029 30.07.2016 16:54
NSK GmbH schrieb:
Wir sind momentan dabei, insbesondere das Thema der Höhenangaben so aufzubereiten, dass es einigermaßen verständlich wird.
Das hätten Sie früher tun sollen und müssen es jetzt nicht mehr. Der Keller steht ja schon und nun müssen Sie einfach nur noch das Haus darauf bauen, so wie es geplant ist... und für die Bauzeitverzögerung die Vertragsstrafe zahlen

alter0029 30.07.2016 17:00
NSK GmbH schrieb:
Unser Entwurf sah vor, dass nur dort Erde bewegt werden muss, wo das Haus zu tief gestanden hätte.
Dumm, dass Sie das nicht mit uns besprochen hatten. Dann hätte ich Ihnen gesagt, dass ich das so nicht will. Ich möchte nämlich kein Haus, dessen Wohnzimmer unterhalb der Straße ist. Mag sein, dass Sie so wohnen. Mir würde das nicht gefallen. Wenn Sie in den Mails an Herrn B. suchen, werden Sie finden, dass wir unseren Wunsch geäußert hatten, (entsprechend seinem Vorschlag) den Keller tatsächlich aus der Erde ragen zu lassen (so wie es jetzt ist) und es ist nicht Ihr Problem, wie die Modellierung ausgeführt wird. Ich denke sowieso, dass wir unser Problem außergerichtlich nicht werden lösen können.
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