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ᐅ Architekt beauftragt Vermesser ohne Zustimmung der Hausherrin.


Erstellt am: 25.09.24 16:23

Gerddieter27.09.24 09:28
YES !!!

Du hast Kampfeswillen und wirst dich nicht ver....äppeln lassen. Attacke - aber sei dir einfach bewusst, dass es auch in die Hose gehen kann... am Ende tut es "nur" finanziell weh wenn es schief geht, musst du wissen was du dir leisten kannst.

Du hast zuletzt sehr viel geschrieben, von all dem hatte ich auch bei einer Sache ein ähnliches Gefühl wie du: wenn der Vermesser "scheitert " - wird der Architekt wahrscheinlich "einfacher" zu händeln sein... allerdings: wenn nicht dann nicht.

Ich drücke die Daumen!
GD
Schorsch_baut27.09.24 11:17
3 Stunden vor Ort für die Vermessung oder insgesamt 3 Stunden Arbeitsleistung? Gibt es Vermessungspunkte oder mussten diese erst gesucht oder ermittelt werden? Bei uns ging es so schnell, da zwei der vier Punkte vor Ort zu finden waren und die anderen beiden Punkte sich daraus ermitteln ließen. Die Erstellung der Kartierung und die Eintragung in die Flurkarten hat dann noch einmal extra gekostet.
hanghaus202327.09.24 13:07
Der Architekt hat den Vermesser am 9.02.2022 zu der Vermessung beauftragt, hatte am 10.02.2022 gleich das Angebot dazu bekommen und die Vermessung hat gleich am 11.02.2022 stattgefunden. Jetzt mal ehrlich: ich habe einen bekannten Handwerker, für den ich die VIP bin und ich muss auf den mind. 3-4 Mon. warten, eh der arbeiten kommt und der Vermesser hat das gleich erledigen können?


Wenn die beiden gut zusammen arbeiten funktioniert das genau so.

Mich wundert eher, das der Vermesser schon beauftragt wird, bevor Du den Vertragsentwurf bekommen hast.

Mich wundert auch warum überhaupt ein Vermesser benötigt wird.

Um die rechtlich Lage zu prüfen reichen doch Pläne aus.

Meinen Tipp aus #8 mit den Protokollen solltest befolgen.

Ebenso den Rat von aus #36

Die Antwort aus #24 steht noch aus.

Ich wünsche Dir viel Erfolg. Halt uns bitte auf dem Laufenden.
Schorsch_baut27.09.24 13:26
hanghaus2023 schrieb:



Mich wundert auch warum überhaupt ein Vermesser benötigt wird.

Um die rechtlich Lage zu prüfen reichen doch Pläne aus.
Wir wissen ja nichts über den geplanten Anbau. Oder das Haupthaus. Aber 750.000 Euro ist ja schon einmal eine Hausnummer, die nicht auf einen 20 qm Wintergarten an einen Neubau schließen lässt.

Wir haben unser Haus vermessen lassen müssen, damit der Anbau exakt geplant werden konnte. Insbesondere, wenn der Architekt den Plan des Cousins nur "abzeichnen" soll, dann ist er doch gut beraten, die Maßangaben und Planungsgrundlagen für das Bauprojekt zu überprüfen. Es gab bei uns - da alter Dorfkern ohne Bebauungsplan - keine exakten Flurkarten, keine Grundrisse, nichts. Bei Bedarf müssen die Grenzen neu vermessen werden. Bei Grenzabständen kommt es ja gerne auf jeden cm an. Und alte Flurstücke sind gerne auch mal nicht rechtwinklig. Unseres ist aufgrund von Vererbungen, Wegerechten und Landtausch ein besoffenes Polygon.

Und die Aussage der TE, "Der obergau bei der Sache ist jedoch, dass das ortliche Bebauungsrecht den geplannten Anbau gar nicht zugelassen hätte. Dazu müsste ein Sonderantrag gestellt werden und es gab keine Garantie, dass diesem zugestimmt wäre. Leider erfuhr ich das erst später."
Kann auch alles bedeuten. Z.B. die Frage der Grundflächenzahl. Auch um diese bewerten zu können, braucht es eine Vermessung. Wir wissen ja auch nicht, ob die TE dem Architekt vermittelt hat, dass alles ganz eilig ist - die Thematik mit der Bank lässt es vermuten - da ist man vielleicht so nett, und geht Sachen wie vermessung schnell an. Wir kennen nur die eine Seite.
nordanney27.09.24 13:30

Screenshot eines Honorar-Tools mit 9 Leistungsphasen, Prozentangaben und Netto-/Bruttohonorar.

Ich weiß gar nicht, worüber eigentlich gestritten wird. Mehr als die Grundlagenermittlung ist ja nicht erfolgt (+ Vermesser).
hanghaus202327.09.24 14:00
wenn Der Architekt meint er hat die Pläne vom Haus, dann gehe ich sogar davon aus, das der damals schon vermessen lassen hat.

Mir ist noch unklar warum man sich mit dem Architekt 4 mal zusammensetzt, wenn man den nicht beauftragen wollte.

ob hier ein HOAI Vertrag zustandegekommen ist, bezweifle ich mal bis ich die Rechnung gesehen habe.
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