ᐅ Bauen ohne Werkpläne
Erstellt am: 23.06.2016 08:47
alter0029 30.07.2016 17:12
NSK GmbH schrieb:
Der jetzt beauftragte Fensterbauer hätte die Fenster auch nach unseren Plänen einbauen könnenHätte er, sollte er aber nicht. Wie ich schon sagte: Wir haben das zu bestimmen.NSK GmbH schrieb:
Bedauerlich ist, dass die Änderungswünsche am 21.07. zunächst an den Anwalt des Bauherren geschickt wurden, der wiederum diese am 22.07. unserem Anwalt schickte. Wir haben dieses Schreiben am 25.07. erhaltenIch kann nichts dafür, wenn Ihre Anwältin das nicht sofort an Sie weiterleitet. alter0029 31.07.2016 06:16
Laut Schreiben Ihrer Rechtsanwältin vom 15.7.2015 war unser Wunsch bezüglich der Höhe der Fenster schon mit dem Statiker besprochen und vom ihm als machbar erklärt worden.
alter0029 31.07.2016 06:22
NSK GmbH schrieb:
Zunächst müssen wir feststellen, dass die Anordnung des Küchenfensters falsch war. Dies ist aber noch kein Grund dafür, dass die Mauwerksarbeiten nicht plangemäß hätten beginnen können.
Als Sie sich entschieden haben, die Fenster aus dem Vertrag zu nehmen, kam es zu einer Vielzahl von ÄnderungswünschenKönne Sie die Vielzahl der Änderungswünsche etwas genauer angeben, damit der Leser weiß, wovon Sie reden?Ein Fenster zu ändern, wäre kein Grund, mit den Arbeiten später zu beginnen, wenn es mehrere sind, ist das einer. Als Außenstehender würde ich mich wundern und mich fragen, wie groß denn der Umfang der Änderungen war, damit ich mir von dieser Aussage ein Bild machen kann.
alter0029 31.07.2016 06:45
Ich möchte noch einmal auf Ihre Bemerkung zurückkommen, Sie hätten in der Planung vorgesehen, so wenig Erde wie möglich zu bewegen. Dazu ein paar Zahlen und ein Foto:

Wo auf dem Foto das zweite Auto steht, beträgt die Geländehöhe 214,84 m üNN. Dieser Weg wird natürlich noch gepflastert und dann kommen ca. 10 cm dazu, wir werden dann also 214,94 m üNN.haben. Auf dieser Höhe weiter rechts wäre nach der Planung Ihres Architekten die Höhe des Fertigfußbodens 214,54 m üNN.
Man muss nicht viel von Architektur zu verstehen, um zu erkennen, welch Unsinn das ist. Der von Ihnen ursprünglich vorgesehene Erdbauer hat mich darauf hingewiesen, dass mir dann das ganze Regenwasser ins Haus laufen würde und eine Erhöhung um mindestens ca. 50 cm empfohlen.
Wo auf dem Foto das zweite Auto steht, beträgt die Geländehöhe 214,84 m üNN. Dieser Weg wird natürlich noch gepflastert und dann kommen ca. 10 cm dazu, wir werden dann also 214,94 m üNN.haben. Auf dieser Höhe weiter rechts wäre nach der Planung Ihres Architekten die Höhe des Fertigfußbodens 214,54 m üNN.
Man muss nicht viel von Architektur zu verstehen, um zu erkennen, welch Unsinn das ist. Der von Ihnen ursprünglich vorgesehene Erdbauer hat mich darauf hingewiesen, dass mir dann das ganze Regenwasser ins Haus laufen würde und eine Erhöhung um mindestens ca. 50 cm empfohlen.
alter0029 31.07.2016 09:03
Offensichtlich waren Sie sich selbst nicht so sicher, was die Höhenplanung betraf, denn Sie schickten mir dann Ihren sympathischen Bauleiter, um, wie Sie wortwörtlich am Telefon sagten "die Kuh vom Eis zu holen". Der sollt mich dann beraten und das sah so aus, dass er Pi mal Daumen die Eckpunkte des Hauses absteckte und mittels eines Nivelliergerätes feststellte, dass das Haus an einer Seite unter der Erde wäre. Zwar hat er sich da um ca. 20 cm vermessen. Auf meine Frage, wie wir das denn am besten lösen, kam sein stereotyper Satz......na wie?.....richtig!..."Sie müssen doch selbst wissen, wie Sie das wollen!"
alter0029 31.07.2016 09:06
Hier übrigens noch ein Foto, das die Geländesituation vor Baubeginn zeigt:

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