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ᐅ Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster


Erstellt am: 23.05.2018 21:42

Escroda 15.10.2018 08:00
hippjoha schrieb:
Ich habe versucht den Plan nochmals besser zu gestalten.
Mir fehlt immer noch ein genauer Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen klar ersichtlich sind. Dazu die exakte Lage der Baugrenzen und der Leitungsrechtgrenzen aus dem Bebauungsplan und, falls vorhanden, die Geometrie der laut Grundbuch und / oder Baulastenverzeichnis belasteten Fläche.
hippjoha schrieb:
Hmm wär es zulässig die Dachterrasse abzugrenzen?
Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema. In BW scheint die Sache vom Verwaltungsgerichtshof geklärt zu sein (Aktenzeichen 8 S 1306/98): Solange die Terrasse selbst die erforderlichen Abstände einhält, verliert die Garage ihre Privilegierung nicht. Da deine Garage aber größtenteils außerhalb der überbaubaren Fläche liegt, wird eine sinnvolle Dachterrasse die Baugrenze überschreiten. Ob hier eine Befreiung erteilt werden kann, sollte dein Planer mit der Genehmigungsbehörde vorab klären.

hippjoha 15.10.2018 10:21
Escroda schrieb:
Mir fehlt immer noch ein genauer Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen klar ersichtlich sind. Dazu die exakte Lage der Baugrenzen und der Leitungsrechtgrenzen aus dem Bebauungsplan und, falls vorhanden, die Geometrie der laut Grundbuch und / oder Baulastenverzeichnis belasteten Fläche.
Hallo Escroda, vielen Dank für deine Antwort. Leider stehen mir keine anderen Pläne zur Verfügung
Haben denn Planer und Architekten Zugriff auf andere Pläne oder wie funktioniert dies üblicherweise? Oder muss hierzu der Platz erst genau vermessen werden?

Mit der Dachterrasse: Okay, verstehe. Zur Not könnte ich auch damit leben, dass hier keine Dachterrasse gebaut wird, da im oberen Geschoss bisher nur die Kinderzimmer und ein Arbeitszimmer geplant ist. Aber klar, wäre natürlich nice to have.

Mottenhausen 15.10.2018 11:15
Passt bitte auch auf die Firstrichtung auf, ich bin mir nicht sicher, ob das bisher berücksichtigt wurde, denn üblicherweise ist bei Neubauten heutzutage die Giebelseite kürzer, die Traufseite länger, was dann nicht zu einigen der hier gezeigten Planungen und zur Vorgabe im Bebauungsplan passt.

Man kann es auch anders machen, unser Haus bekommt beispielsweise auch auf knapp 10m Traufseite eine knapp 11m lange Giebelseite, weil es platzmäßig leider nicht anders funktioniert. Kaschiert durch Dachüberstände und zweifarbige Fassadengestaltung, sollte es dann hoffentlich eine fast quadratische Optik ergeben.

Escroda 15.10.2018 11:22
hippjoha schrieb:
Oder muss hierzu der Platz erst genau vermessen werden?
Ich gehe mal davon aus, dass das Flurstück bereits gebildet wurde. Eine Vermessung wäre dann zur groben Vorabplanung nicht erforderlich.
hippjoha schrieb:
Haben denn Planer und Architekten Zugriff auf andere Pläne
Vermesser holen sich die Geodaten vom Katasteramt. Für die Vorplanung reicht mal ins Geoportal BW -> Planen und Bauen -> Karten -> WMS LGL-BW ALKIS Basis zu schauen. Dort kannst Du dein Grundstück suchen und ausdrucken. Mit dem Maßstab muss man 'rumprobieren (vom PDF-Viewer abhängig). Bezüglich des Leitungsrechts ist immer noch offen (oder habe ich es überlesen?), ob es bereits im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen ist. Hier dürfte die Lage genauer festgelegt sein, als im Bebauungsplan. Ansonsten mit der Gemeinde klären, wie die Linien im Bebauungsplan geometrisch zu deuten sind, da hier eine sehr große Strichbreite gewählt wurde. In der Regel geht man von der Mitte der Linie aus.

hippjoha 15.10.2018 12:14
Mottenhausen schrieb:
Passt bitte auch auf die Firstrichtung auf, ich bin mir nicht sicher, ob das bisher berücksichtigt wurde, denn üblicherweise ist bei Neubauten heutzutage die Giebelseite kürzer, die Traufseite länger, was dann nicht zu einigen der hier gezeigten Planungen und zur Vorgabe im Bebauungsplan passt.
Die Befreiung der Firstrichtung ist lauf Bauamt wohl kein Problem. Das Nachbargrundstück wurde hiervon auch schon befreit und durften das Haus "drehen".
Escroda schrieb:
Bezüglich des Leitungsrechts ist immer noch offen (oder habe ich es überlesen?), ob es bereits im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen ist. Hier dürfte die Lage genauer festgelegt sein, als im Bebauungsplan. Ansonsten mit der Gemeinde klären, wie die Linien im Bebauungsplan geometrisch zu deuten sind, da hier eine sehr große Strichbreite gewählt wurde. In der Regel geht man von der Mitte der Linie aus.
Ja, das muss ich dann noch in Erfahrung bringen. Im Geoportal habe ich bereits geschaut, werde aber nicht so ganz schlau.

Kartenansicht eines Bebauungsplans mit Parzellengrenzen und Straßennamen im Zollernalbkreis

Mottenhausen 15.10.2018 14:05
Danke für die Flurkarte, die Grenzziehung ist hier deutlicher, deckt sich aber mit dem Bebauungsplan.
In unserem Wohngebiet ist es so, dass der Wasserversorger bei manchen Parzellen auf sein Leitungsrecht (Fernwasserleitung) verzichtet hat, wenn diese nur den Schutzstreifen tangieren, aber nicht die Leitung überdecken. Sowas vermute ich bei euch auch, die Leitung wird ganz knapp neben eurer Grenze lang gehen und vielleicht habt ihr Glück und euch entstehen keine Einschränkungen. Der Nachbar 149/19 wäre mein erster ein Anlaufpunkt, er muss ja wissen ob er was im Grundbuch stehen hat und vielleicht weiß er auch wo genau die Leitung liegt.

Ok, Ausnahme Firstrichtung ist sicher drinne, die Frage ist wie viele Ausnahmen ihr sonst noch wollt, wenn die Liste zu lang wird sinkt vielleicht die Chance, dass es ohne viel tam tam durchgewunken wird.
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