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ᐅ Bau eines 144 qm Bungalows in Fichtenwalde (nähe Potsdam)


Erstellt am: 16.05.21 18:56

Acof197807.08.21 19:15
Wiesel29 schrieb:

Es wird schon einen Grund haben weshalb sich fast jeder die Umsatzsteuer erstatten lässt 😉. Du hast ja auch Betriebsausgaben die du geltend machen kannst. Den Eigenverbrauch kann man Pauschal mit 20 Cent angeben.
Wäre es langfristig für Privatpersonen ein Verlustgeschäft hätte sich das schon längst rumgesprochen und es würde kaum noch einer als Gewerbe anmelden.

Und was ist mit dem Thema der Zwangs-Liebhaberei?
Wiesel2907.08.21 20:22
Acof1978 schrieb:

Und was ist mit dem Thema der Zwangs-Liebhaberei?

Ist kein Problem. Du speist ja auch Strom ins Netz ein und bekommst das vergütet. Es liegen also dauerhaft Einnahem vor und hast somit eine Einkünfteerzielungsabsicht. Unterm Strich kommst du ja 0 auf 0 raus oder mit nem kleinen steuerlichen Verlust oder Gewinn.
Typisch für Liebhaberei ist eher eine Tätigkeit wie Fotograf. Da wird Ausrüstung für mehrere tausend € gekauft und geltend gemacht aber man wird nie ernsthaft tätig weil es eigentlich nur ein Hobby ist was man versucht sich subventionieren zu lassen.
Acof197807.08.21 20:37
Wiesel29 schrieb:

Ist kein Problem. Du speist ja auch Strom ins Netz ein und bekommst das vergütet. Es liegen also dauerhaft Einnahem vor und hast somit eine Einkünfteerzielungsabsicht. Unterm Strich kommst du ja 0 auf 0 raus oder mit nem kleinen steuerlichen Verlust oder Gewinn.
Typisch für Liebhaberei ist eher eine Tätigkeit wie Fotograf. Da wird Ausrüstung für mehrere tausend € gekauft und geltend gemacht aber man wird nie ernsthaft tätig weil es eigentlich nur ein Hobby ist was man versucht sich subventionieren zu lassen.


Das heisst vor dem Kauf der Photovoltaik beim Finanzamt Gewerbe anmelden?
Wiesel2907.08.21 21:13
Acof1978 schrieb:

Das heisst vor dem Kauf der Photovoltaik beim Finanzamt Gewerbe anmelden?

Ja das kannst du aber auch erst kurz danach machen. Ist zumindest besser so als alles erst mit der Steuererklärung einzureichen. Dann geht die Bearbeitung normalerweise deutlich schneller. Was du auch noch beachten musst ist, dass du im Jahr der Inbetriebnahme und im Folgejahr Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben musst. Danach ist aufgrund der Höhe der Einnahmen in der Regel nur noch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Acof197813.08.21 08:49
Eine Frage bezüglich des Grundrisses. Wir überlegen, falls es überhaupt noch möglich ist, die Terrasse wegzulassen, dafür das Wohnzimmer zu vergrößern. Wie gesagt, ob es überhaupt möglich sein wird, wissen wir nicht. Wir gewinnen dadurch jedoch ca. 11 qm ohne große Mehrkosten (Dach ist bereits eingeplant, Bodenplatte auch).

Was meint ihr dazu? Muss dafür auch der Bauantrag angepasst werden? Reicht da ein Nachtrag oder würden wir von Vorne anfangen?

Grundriss eines Hauses mit Wohnen/Essen, Küche, Bad, Schlafen, Kind 1/2, Terrasse, HWR.
Nida35a13.08.21 11:06
ich finde gut, dass ihr euch mit dem Grundriss beschäftigt.
Das Mehr im WZ, tut gut.
Bis jetzt ist noch nichts gebaut, alles nur Papier.
Inwiefern der Bauantrag betroffenen ist, sagt dir dein GU oder das Bauamt.
bauantrag