ᐅ Bau eines 144 qm Bungalows in Fichtenwalde (nähe Potsdam)
Erstellt am: 16.05.21 18:56
Neubau202229.06.22 10:33
Pinkiponk schrieb:
Ist ein Unterschied zwischen Eurem und unserem Bauprojekt in Hinsicht auf die Estrichtrocknung erkennbar? Ich frage, wegen der großen Unterschiede des Verbrauches von Baustrom. Liegt es am Wetter oder woran könnte es sonst liegen? Ich würde es gerne wissen, damit ich zukünftig, wenn ich unsere Baustromkosten hier nenne, dieses Detail erwähnen kann. Wir hatten für die Estrich-Trocknung einen mobilen Trockner unseres Bauleiters, der "irgendwie" die Fußbodenheizung erwärmt hat ... wie gesagt, mit Baustrom.Das mit der Trocknung geht weiter. Letzte Woche war der Bauleiter Vorort und hat den Estrich gemessen. Noch zu feucht für die Fliesen. Liegt bei uns daran, das die den Estrich nicht geprüft haben und da wohl zwei Chemikalien nicht beigemischt waren, die für schnellere Trocknung sorgen. Denke das es noch locker 2 Wochen dauern wird. Sollte der GU jetzt noch mit irgendwelchen Mehrkosten kommen, werde ich die gegen die Mehrkosten Baustrom verrechnen 😎
Neubau202210.07.22 09:21
Frankenbaby10.07.22 11:42
ypg schrieb:
Ist nicht richtig. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit.
Schau mal in die (ihr seid Brandenburg?) BbgBO Par 76
Die Wohnung muss bewohnbar sein: fließend Wasser und Kochmöglichkeit, etwas mehr als Bett (Schlafstatt) usw.Warum hier immer wieder völlig falsche Informationen verbreitet werden müssen.
§76 der Bauordnung in Brandenburg behandelt fliegende Bauten. Was hat das jetzt mit dem Einzug zu tun?
Wenn haben wir es hier mit dem Meldegesetz zu tun.
Also klar kann man sich ummelden. Dem steht nichts im Weg wenn euer Haus schon eine Hausnummer hat. Falls nicht muss diese beantragt werden.
ypg10.07.22 11:54
Frankenbaby schrieb:
§76 der Bauordnung in Brandenburg behandelt fliegende Bauten.Oha! Vielleicht solltest Du besser schauen und lesen :pFrankenbaby10.07.22 12:09
ypg schrieb:
Oha! Vielleicht solltest Du besser schauen und lesen :p§ 76
Genehmigung Fliegender Bauten
(1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.
ypg10.07.22 12:15
Frankenbaby schrieb:
§ 76
Genehmigung Fliegender Bauten
(1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.Fliegende Bauten werden in BB mit Par 71 geregelt.Ähnliche Themen