Angebot vom Architekten komplett ? Ist der Preis angemessen ?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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L

Lumpi_LE

1-4 wären somit etwa 20.000€!

Und leider ist das dann kein Stararchitekt.
Denn entweder rechnet der Höchstsatz oder schiebt dich in eine andere Zone...

Nach meinem Empfinden sind die 11k€ bei einem annehmbaren Ergebnis gut. Insofern die Genehmigung erteilt würde.
Man sollte nur auch lesen, was der TE geschrieben hat. Hier werden nicht LP1-4 sondern nur 2 und 4 angeboten.
 
N

NeuerBauherr

Für dich nachvollziehbar schwierig, wem oder was du hier glauben schenken sollst, daher mal eine kurze Erläuterung:
Du kannst HOAI-Rechner googeln und dich dort kurz einlesen, dort ist auch der Inhalt der Leistungsphasen erklärt.
Dabei wirst du feststellen, dass das in eurem Angebot grob die Leistungsphase 2 und Leistungsphase 4 enthalten sind.
Das kannst du in den Rechner eingeben und kommst dabei auf ca. 4300€ netto Honorar. Ein Star-Architekt macht dafür nicht den Finger krum, ein Wald- und Wiesenunterschriftenseppel machts auch für 2000€. Soweit zur Einordnung. Bei dem Preis kann man also annehmen es handelt sich um einen namenhaften Architekten, der euch etwas besonderes schafft - aber kein Superstar.

Zu euren Hauskosten: 360 BGF sind ca. 280 qm Wohnfläche - das kostet in Südbayern mal mindestens 600t€ für ein Standardhaus. Ein Haus für das die Leistungsphase 2 10000€ kostet, wird eher 7-stellig kosten.
Ja, um so mehr Beiträge, um so mehr Meinungen, um so undurchsichtiger wird für uns der Dschungel... Bzgl dem HOAI-Rechner hatte ich bereits mit diversen Preisen mal durchkalkuliert, jedoch ist immer die Frage, wie hoch die anrechbaren Kosten nun wirklich sind, denn daran liegt es ja letztendlich.

Es ist definitiv kein Star-Architekt oder namenhafter Architekt (zumindest mir nicht bekannt), wollen auch nichts extravagantes, sondern einfach nen schlichtes Einfamilienhaus, ohne viel Schnickschnack.

Bzgl. der Wohnfläche und BGF...Tja, das ist etwas nebulös. Wir hatten mal mit ca. 140m² auf EG gerechnet, und ca. 125m² auf 1-OG. Keller wird nicht gebaut, da es den preislichen Rahmen sprengen würde.
Wir werden einiges in Eigenleistung erbringen (müssen), damit es preislich noch finanzierbar bleibt, daher hoffen wir zum aktuellen Stand nicht über die 600k gehen zu müssen, zumal einiges ( z.B. OG ) step-by-step gemacht wird...

Fazit... Wir werden nochmal versuchen 1-2 GU's zu finden, die uns Ihre Preisvorstellung nennen, dann lässt sich das Angebot vom Architekten vlt. besser beurteilen (btw. ein Fertighausanbieter hat für Architekt-Leistung 8.7k netto ausgerufen...wir wollen halt nur kein Fertighausanbieter ...).

Wir halten Euch auf dem Laufenden !
 
Y

Ybias78

Bin selber gespannt, da ich diese Woche drei Gespräche mit Bauunternehmer habe (2x regionaler Bauunternehmer und 1x Bauunternehmern aus Polen). Ich bin gespannt wie das mit den Architektenleistungen sein wird.
 
P

parcus

Aus welchem Grund lässt man LP 1+3 weg und überträgt das Risiko voll dem Bauherren,
damit muss für LP4 noch nicht einmal baugenehmigungsfähig gegeben sein ?

Und nach was will ein Bauunternehmer anbieten, eine Ausführung ist kein Bestandteil der LP 1-4.
Ebenso wenig eine Statik oder Wärmeschutznachweis,...
 
11ant

11ant

Ein Architekt braucht eher sogar mehr als weniger Kreativität, wenn er statt eigener Konzeptarbeit ein Umpfriemeln eines Laienplanes leisten soll. Brauchen tut man einen Architekten "statt eines Stempelaugusts" dann, wenn die Bewohner und/oder das Grundstück und/oder der Bebauungsplan Sonderwünsche haben, die mit dem Schubladenentwurf "Vanessa 135" des GU nicht zu erledigen sind. Die beste Methode das Architektenhonorar zum Fenster hinaus zu werfen ist die, ihn zum uch erPlänchenmaler zu degradieren und nicht auch die Ausführung zu planen und bauleiten zu lassen. Der "Bauleiter" des GU heißt nur genauso, hat aber eine weitgehend andere Aufgabe. Und eine Ausschreibung macht grundsätzlich nur so viel Sinn, wie sie das Antwortformat verbindlich einheitlich vorgibt, sonst stehen da unvermeidlich nachher Äpfel neben Birnen. Architekt oder GU ist grundsätzlich ein falscher Ansatz, ein vernünftiger Architekt bezieht GU in die Ausschreibung mit ein, wenn der Bauherr ihn nicht davon abhält.
 
N

NeuerBauherr

Ein Architekt braucht eher sogar mehr als weniger Kreativität, wenn er statt eigener Konzeptarbeit ein Umpfriemeln eines Laienplanes leisten soll. Brauchen tut man einen Architekten "statt eines Stempelaugusts" dann, wenn die Bewohner und/oder das Grundstück und/oder der Bebauungsplan Sonderwünsche haben, die mit dem Schubladenentwurf "Vanessa 135" des GU nicht zu erledigen sind. Die beste Methode das Architektenhonorar zum Fenster hinaus zu werfen ist die, ihn zum uch erPlänchenmaler zu degradieren und nicht auch die Ausführung zu planen und bauleiten zu lassen. Der "Bauleiter" des GU heißt nur genauso, hat aber eine weitgehend andere Aufgabe. Und eine Ausschreibung macht grundsätzlich nur so viel Sinn, wie sie das Antwortformat verbindlich einheitlich vorgibt, sonst stehen da unvermeidlich nachher Äpfel neben Birnen. Architekt oder GU ist grundsätzlich ein falscher Ansatz, ein vernünftiger Architekt bezieht GU in die Ausschreibung mit ein, wenn der Bauherr ihn nicht davon abhält.
Schaue nochmal die Post's an... Der Architekt will nicht weiter als LP-4 !!, es liegt also nicht an uns, eher im Gegenteil .
Wie gesagt, wir werden uns jetzt nochmal 2x GU's raussuchen, und schauen was die sagen...Danach werden wir dann mal weiter sehen.

Bitte keine weiteren Post's, die nicht auf die Fragen bezogen sind, ich habe sonst das Gefühl das schweift vom ursprünglichen Thema weit ab.

Vielen Dank & Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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