Abwassergeruch / Lüftungsanlage

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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R

Ricco

Sehr gerne bene1981

Bei einem Bauträger ist auch der Bauherrenvertrag wichtig sogar der wichtigste. Genau durchlesen was dort drinnen steht, falls es zu viel Fachchinesisch ist, einen Anwalt hinzuziehen der kontrolliert ob es dafür einen genaueren Unterpunkt gibt.

Gerne auch persönlich anschreibbar.

Mit freundlichen Grüßen Ricco Neugebauer
 
B

bene1981

Hallo noch mal. Nach längerem Hin und Her und nach Fristsetzung zur Lösung des Problems ist leider seitens des Bauträgers bislang nichts passiert. Ich bin nun gezwungen mich selbst darum zu kümmern.
Kann mir vielleicht jemand hier aus dem Forum eine Firma in Berlin nennen, die das Problem für mich lösen kann? Ich denke, es geht lediglich um die Führung der Rohre auf dem Dach und nicht im Innenbereich.
Grüße, Bene
 
Y

ypg

Wir haben das jetzt als Mangel zur Behebung unter Frist gesetzt.
Ich hoffe, mit Einschreiben und formell?!

Nach längerem Hin und Her und nach Fristsetzung zur Lösung des Problems ist leider seitens des Bauträgers bislang nichts passiert.
Zwei mal sollte man wohl anmahnen. Ich würde jeglichen Fehler, den man bei einer Mahnung machen kann, vermeiden -> Informieren

Auch setzt man eine Frist zu einem Termin bezüglich der Begutachtung des Mangels, nicht die Behebung. Es sollte alles verhältnismäßig sein.
 
B

bene1981

Ich hoffe, mit Einschreiben und formell?!
Ja, per Einschreiben und das sogar vom Anwalt.

Zwei mal sollte man wohl anmahnen. Ich würde jeglichen Fehler, den man bei einer Mahnung machen kann, vermeiden -> Informieren
Auch setzt man eine Frist zu einem Termin bezüglich der Begutachtung des Mangels, nicht die Behebung. Es sollte alles verhältnismäßig sein.
Laut unserem Anwalt ist der nächste Schritt, dass wir uns ein Unternehmen suchen, welches den Mangel beheben kann und lassen uns dafür einen Kostenvornaschlag machen. Mit diesem setzen wir dann unserem Bauträger erneut eine Frist zur Behebung. Sollte darauf weiterhin nicht reagiert werden, können wir es selbst ausführen lassen und die entstandenen Kosten von unserer letzten Kaufpreisrate bis auf Weiteres einbehalten.

Und genau dafür suche ich jetzt ein entsprechendes Unternehmen in Berlin.

PS. Eine Begutachtung des Mangels ist nicht mehr notwendig. Der Bauträger hat den Mangel bereits bestätigt.
 
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