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ᐅ Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück


Erstellt am: 27.04.21 15:44

kiteedge127.04.21 15:44
Hi an alle,
ich brauch mal Hilfe.

Wir wohnen seit 4 Jahren in einem gemieteten Einfamilienhaus Typ Bungalow.
Im Mietvertrag sind z.B Gartengröße , Terrasse und ein Schuppen für Fahrräder vermerkt.
Ein Zaun umgibt bzw. umgab das Grundstück welches wir gemietet haben, dahinter befindet sich ein ebenso großes Grundstück welches ebenfalls dem Vermieter gehört.
Dieses hat der Vermieter nun verkauft und uns ist hier ein Klotz vor die Nase gebaut worden direkt auf unserer Terrassenseite.
Das Haus hat einen Abstand zu unserer ehemaligen Grenze, ehemalig weil der Zaun wurde schon entfernt von knapp 3 Metern bei einer Haushöhe von knapp 9 Metern.
Mittig wurde zu unserer Terrasse hin wurde eine Art Hauswirtschaftsraum gebaut ca. 3x3 Meter, dieser liegt exakt auf der ehemaligen Grenze und ca 3,50 von unserer
Terrassentür entfernt.
Vor dem Hauswirtschaftsraum ein Carport der mit unserem Schuppen abschließen sollte nun aber sogar darüber ragt.
Resultat, alles zappenduster, kein Licht mehr und wenn wir auf Terrasse gehen gucken wir auf eine einzige Wand.
Meine Frage ist folgende.
Muss ich mir sowas als Mieter gefallen lassen, hab ich nicht das Recht das zu meinem gemieteten Bereich für den ich ja auch Miete bezahle gewisse Abstandsregeln eingehalten werden.
Für meinen Vermieter ist die Sache klar, alles sein Grundstück er kann machen was er will und muß auf mich als Mieter keine Rücksicht nehmen.
Ist das wirklich so?

Vielen Dank im voraus
nordanney27.04.21 15:55
kiteedge1 schrieb:

Dieses hat der Vermieter nun verkauft und uns ist hier ein Klotz vor die Nase gebaut worden direkt auf unserer Terrassenseite.
Da kann der Vermieter ja nichts für.
kiteedge1 schrieb:

Für meinen Vermieter ist die Sache klar, alles sein Grundstück er kann machen was er will
Nein, er kann nicht machen, was er will. Er hat ein Grundstück verkauft, das Ihr nicht gemietet habt.

Und nun zu Eurer Frage. Der, der den "Klotz" gebaut hat, muss sich an allgemeingültige Regeln halten - i.W. der Bebauungsplan und Landesbauordnungen. Dort wird geregelt, was wohin gebaut werden darf. Grenzbebauung ist einer der Punkte. Dafür gibt es auch Baugenehmigungen.

Ohne zu wissen, wie es tatsächlich bei Euch aussieht (ein Bild sagt mehr als tausend Worte), würde ich mal sagen: pP = persönliches Pech. Das ist ganz normal, das auf Nachbargrundstücken oftmals etwas gebaut wird, was man selbst doof findet - auch wenn es erlaubt ist.
kiteedge1 schrieb:

Muss ich mir sowas als Mieter gefallen lassen, hab ich nicht das Recht das zu meinem gemieteten Bereich für den ich ja auch Miete bezahle gewisse Abstandsregeln eingehalten werden.
Ich gehe mal davon aus, dass die gesetzlichen Abstandsregeln eingehalten werden.
kiteedge1 schrieb:

muß auf mich als Mieter keine Rücksicht nehmen.
Das muss er nicht und kann es auch nicht in Deinem Fall. Ist ja, so wie Du schreibst, nicht mehr sein Grundstück.
kiteedge127.04.21 16:03
so sieht das jetzt aus, links der Rest des Zaunes ist unsere Grundstücksgrenze.
P.S. Bauherr und Vermieter sind beste Freunde

Fotografiert hab ich aus unserer Terrassentür

Backsteinfassade eines Hauses im Bau, Tür und Fenster sichtbar, Vordergarten mit Töpfen.
tomtom7927.04.21 16:19
Ihr seit ein bisschen spät dran oder?

Aber wenn in eurem Mietvertrag eine Gartengröße festgehaltenen würde wieviel ist davon über?

Hat der Eigentümer vielleicht eine Baulast auf sein Grundstück eintragen lassen? So das der neue Eigentümer näher an die Grenze darf?

Vom Foto her würde ich sagen das es ca 6-9 Meter von eurem Gebäude bis zum Nachbar Gebäude sind.

Die Höhe vom Gebäude ist Bebauungsplan vorgeben. Vielleicht einmal beim Bauamt Vorsprechen und nachfragen.
kiteedge127.04.21 16:25
spät dran ja, ich bin hier erst später zugestoßen, die hängen hier alle sehr freundschaftlich zusammen, nur ist das mit dem Bau irgendwie ausgeufert.
Abstand von unserer Terrassentür bis zur ersten Wand sind 4,20 Meter.
Tja, hilft wahrscheinlich wirklich nur das Bauamt.
An unserer Gartengröße hat sich ja nichts geändert nur das unser Garten jetzt mit einer Hauswand abschließt.

danke schonmal für eure Antworten
nordanney27.04.21 16:29
Wenn das die Grenze zwischen den Grundstücken ist, sieht es doch danach aus, dass 3m Abstand mit dem Gebäude eingehalten wurden. Carport/Schuppen an die Grenze.
Sehe zunächst kein Problem.
kiteedge1 schrieb:

Abstand von unserer Terrassentür bis zur ersten Wand sind 4,20 Meter.
Unglückliche Lage Eurer Terrasse. Zaun hinsetzen bzw. blickdichte Hecke und das war es.
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