Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück

4,80 Stern(e) 10 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück
>> Zum 1. Beitrag <<

Nida35a

Nida35a

@Tolentino
und ihr stellt 2 Hochhäuser auf ein Grundstück wo vorher ein Hüttchen draufstand, und dann noch Garagen.
Die Nachbarn (vielleicht Mieter) könnten sich jetzt auch aufregen.
Wenn die 3m eingehalten sind, ist es halt jetzt so
 
Musketier

Musketier

Ich wundere mich ein bisschen warum alle das hier so einfach abtun. Ich interpretiere die Fotos anders. Die Garage (erlaubte Grenzbebauung) in der Frontansicht ist doch vom TE. Das, was so aussieht wie ein Anbau (rechts), ist der Hauswirtschaftsraum des Anstoßes und eindeutig mit der Gebäudehülle des Neubaus verbunden. Das kann mir keiner erzählen dass das eindeutig außerhalb der beheizten Hülle liegt. Der Anbau könnte genauso auch beheizt sein und dann wäre das als Grenzbau nicht erlaubt.
Da dort schon 2 Türen von vorn bzw. von hinten drin sind, wage ich zu bezweifeln, dass dort noch eine weitere Türe in den Hausinnenraum führt. Ansonsten ist der Raum bei 3x3m udn 3 Türen doch gar nicht mehr nutzbar. Wer würde aber denn einen Hauswirtschaftsraum ohne Zugang zum Haus haben wollen?
Ich denke eher das ist ein hochwertiger Carportanbau und "Hauswirtschaftsraum" wurde nur vom TE reininterpretiert.
 
Tolentino

Tolentino

@Tolentino
und ihr stellt 2 Hochhäuser auf ein Grundstück wo vorher ein Hüttchen draufstand, und dann noch Garagen.
Die Nachbarn (vielleicht Mieter) könnten sich jetzt auch aufregen.
Wenn die 3m eingehalten sind, ist es halt jetzt so
Ich mein das gar nicht moralisch, ich gehe jetzt nur vom zu erkennenden Faktenstand aus und was dann die Möglichkeiten für den TE wären. Ich persönlich würde an der Stelle des TE auch eher freundlich Grüßen und Fragen, ob ich die Wand bepflanzen darf.
Eigentlich ist dein Beitrag ja whataboutism, aber ich mach mal mit. Ich bau nur ein (Hoch)haus. Weil ich lieb bin 4,50m von der Grenze, nicht nur 3m. Ich bau auch keine Garage und der gfs. irgendwann mal gebaute Carport wird an der Grenze zum neuen Nachbarn stehen, die alteingesessenen sind damit nicht beeinträchtigt. Der Vorbesitzer hat die ganze Fläche versiegelt und die Grenze mit Koniferen zuwuchern lassen, die er auch nicht beschnitten hat. Das waren richtige Bäume keine Hecke mehr. Die Nachbarn sind eher froh, dass wir jetzt da sind und hoffentlich ordentlicher. Ich verschatte mit meinem Haus tatsächlich etwas die Terrasse vom Nebennachbar. Der Mann ist etwas traurig, aber realisitsch (passiert halt), die Frau freut es sogar, weil sie die Sonne nicht so abkann.

Ich denke,außerdem hier steht der Anbau auf der Grenze und nicht 3m davon weg.

Da dort schon 2 Türen von vorn bzw. von hinten drin sind, wage ich zu bezweifeln, dass dort noch eine weitere Türe in den Hausinnenraum führt. Ansonsten ist der Raum bei 3x3m udn 3 Türen doch gar nicht mehr nutzbar. Wer würde aber denn einen Hauswirtschaftsraum ohne Zugang zum Haus haben wollen?
Ich denke eher das ist ein hochwertiger Carportanbau und "Hauswirtschaftsraum" wurde nur vom TE reininterpretiert.
Stimmt, du hast recht, habe erst die Tür von vorne nicht erkannt, weil sich im Glas die Ziegel vom Gebäude spiegeln. Ja der Anbau macht tatsächlich als Hauswirtschaftsraum nicht viel Sinn. Als Abstellraum ist es aber ganz schön teuer.
 
Musketier

Musketier

Als Abstellraum ist es aber ganz schön teuer.
Ja. Aber doch für den TE sogar eindeutig besser, einen hochwertigen Anbau neben die Terrasse als einen Bretterschuppen vor die Nase gesetzt zu bekommen.

PS:
Ich habe meinem Nachbarn auch eine 9m lange Garage neben das Haus gesetzt. Der ist bestimmt auch nicht begeistert, aus seiner Küche auf eine weiße Wand zu schauen.
Aber was willst du bei schmalen Grundstücken machen? Weiter vor durften wir nicht, da wir mindestens 5 m Abstand zur Straße einhalten mussten.
 
Climbee

Climbee

Der TE ist nicht Eigentümer sondern Mieter; d.h. er hat überhaupt keine Rechte in die Bauunterlagen Einsicht zu nehmen. Und den Eigentümer scheint es ja wohl nicht weiter zu stören, der ist mit dem Neuhausbesitzer ja anscheinend bestens befreundet. Vielleicht haben die auch einen deal - das dürfen zwei benachbarte Eigentümer machen.

Als Mieter hast du da keinerlei Chancen. Entweder die Kröte schlucken oder sich ein anderes Mietobjekt suchen.

Die Diskussion, ob das rechtens ist oder nicht, ist müßig. Es muß den Eigentümer stören und der muß dann agieren. So, wie das hier beschrieben ist, kann man davon ausgehen, daß das nicht geschieht. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben