Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück

4,80 Stern(e) 10 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Stefan001

Der TE ist nicht Eigentümer sondern Mieter; d.h. er hat überhaupt keine Rechte in die Bauunterlagen Einsicht zu nehmen. Und den Eigentümer scheint es ja wohl nicht weiter zu stören, der ist mit dem Neuhausbesitzer ja anscheinend bestens befreundet. Vielleicht haben die auch einen deal - das dürfen zwei benachbarte Eigentümer machen.

Als Mieter hast du da keinerlei Chancen. Entweder die Kröte schlucken oder sich ein anderes Mietobjekt suchen.

Die Diskussion, ob das rechtens ist oder nicht, ist müßig. Es muß den Eigentümer stören und der muß dann agieren. So, wie das hier beschrieben ist, kann man davon ausgehen, daß das nicht geschieht. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
So eindeutig würde ich das nicht sehen.
Das gemietete Objekt hat auch in einem gewissen Rahmen einen definierten Zustand einzuhalten. Sollten hier durch das Nachbargrundstück unrechtmäßig Beeinträchtigungen der Mietsache auftreten, geht das den Mieter sehr wohl etwas an. Immer hin bezahlt er für das voll nutzbare Grundstück.

Abstandsflächen sind ja eben genau dafür da, die Beeinträchtigung des Nachbarn zu verhindern.
 
Climbee

Climbee

Wenn der Eigentümer eine Verbindlichkeit auf seinem Grundstück eintragen hat lassen und das im Rahmen der Bauvorschriften ist, dann ist das alleinige Sache des Eigentümers. Und ich gehe jetzt mal davon aus, daß alle Bauvorschriften zwar bis auf's Möglichste ausgeschöpft wurden (und ggf. erweitert wurden durch eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Eigentümers), aber nicht verletzt wurden.
 
S

Stefan001

Wenn der Eigentümer eine Verbindlichkeit auf seinem Grundstück eintragen hat lassen und das im Rahmen der Bauvorschriften ist, dann ist das alleinige Sache des Eigentümers. Und ich gehe jetzt mal davon aus, daß alle Bauvorschriften zwar bis auf's Möglichste ausgeschöpft wurden (und ggf. erweitert wurden durch eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Eigentümers), aber nicht verletzt wurden.
Wie kommst du zu der Annahme? Wenn der Eigentümer nun einen weiteren Autostellplatz in den Garten setzt und anfängt sein Auto dort abzustellen, würde ich als Mieter sehr schnell die Miete kürzen.

Ich denke auch das es hier zu keiner Beeinträchtigung des Grundstücks kommt, ich will nur sagen, dass es Angelegenheiten gibt, die der Eigentümer nicht einfach ohne Absprache/Änderung des Mietvertrages umsetzen kann.
 
Climbee

Climbee

Das ist aber ein anderes Thema. Wenn im Mietvertrag soundsoviel Garten zugesichert wurde und der jetzt kleiner geworden ist, dann rechtfertigt das eine Mietkürzung - klar.

Wenn aber der Garten nur schattiger geworden ist, weil daneben jemand ein den Vorschriften entsprechendes Haus hinsetzt, dann ist das ärgerlich, aber kein Grund für eine Kürzung. Ich kann mir als Mieter nur überlegen, ob ich da weiter wohnen bleiben möchte. Mein Vorteil als Mieter gggü einem Eigentümer. Der kann sich nur ärgern und höchstes auf Grund dessen verkaufen.
 
moHouse

moHouse

Ich glaube die zentrale Frage ist doch:

Habe ich alle Mieter irgendwelche Rechte, FALLS mein Vermieter nen Deal mit dem neuen Nachbarn gemacht hat, der den Wert der Immobilie die facto einschränkt?
Also für den Fall, dass der Nachbar etwas gebaut hat, was der Zustimmung des Eigentümers bedarf. Oder sogar illegalerweise und das den Eigentümern nur nicht juckt.

So ganz klar ist das nicht, wie hier einige darstellen.
Der Eigentümer kann nicht schalten und walten wir er lustig ist. Schließlich hat er nen Vertrag mit dem Mieter.
 
S

Stefan001

Ich glaube die zentrale Frage ist doch:

Habe ich alle Mieter irgendwelche Rechte, FALLS mein Vermieter nen Deal mit dem neuen Nachbarn gemacht hat, der den Wert der Immobilie die facto einschränkt?
Also für den Fall, dass der Nachbar etwas gebaut hat, was der Zustimmung des Eigentümers bedarf. Oder sogar illegalerweise und das den Eigentümern nur nicht juckt.

So ganz klar ist das nicht, wie hier einige darstellen.
Der Eigentümer kann nicht schalten und walten wir er lustig ist. Schließlich hat er nen Vertrag mit dem Mieter.
Climbee schränkt es ja selbst wieder ein in dem er auf das ordnungsgemäße Bauen verweist.

Wem gegenüber die Ansprüche bestehen ist denke ich eher die Frage. Baut der Nachbar etwas illegales, hat der Mieter mMn erst einmal keine Ansprüche gegen den Nachbarn, kann aber vermutlich den Vermieter unter Druck setzen wenn der Wert des Mietobjektes gemindert wird.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben